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Adresse | Öffnungszeiten

  • Rathaus

    Riedbahnstraße 6
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400 - 0
    Telefax: 06150/400 - 1099
    stadt@weiterstadt.de

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr: 08.00-12.00 Uhr
    Mi: 14.00-18.00 Uhr

    zusätzlich
    Mo, Di, Do: 14.00-15.30 Uhr
    nach telefonischer Vereinbarung

  • Stadtbüro

    Weiterstadt
    Darmstädter Straße 20 A
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400 - 2300
    Telefax: 06150/400 - 2309
    stadtbuero@weiterstadt.de

    Öffnungszeiten:
    Mo - Mi: 07.00-18.00 Uhr
    Do + Fr: 07.00-13.00 Uhr

    Gräfenhausen
    Schloßgasse 15
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400-2320
    Telefax: 06150/400-2329

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr: 08.00-12.00 Uhr
    Mi: 15.00-18.00 Uhr

  • KFZ - Zulassungsstelle

    Riedbahnstraße 6
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400 - 2350
    Telefax: 06150/400 - 2359

    Öffnungszeiten:
    Mo - Di: 07.00-18.00 Uhr
    Mi: 07.00-17.00 Uhr
    Do: 07.00-14.00 Uhr
    Fr: 07.00-13.00 Uhr

    Anmeldeschluss jeweils
    30 Min. vor Ende der Öffnungszeit.

„Spielstraßen auf Zeit“ in Weiterstadt und Stadtteilen

Die Stadt Weiterstadt bietet in den Monaten April bis September kosten­los das Projekt „Spielstraße auf Zeit“ an. Kinder haben dann die Möglichkeit „ihre Straße“ an einem Nachmittag als Spielraum zu entdecken.

Leider können aus verkehrstechnischen Gründen nicht alle Straßen als „Spielstraßen auf Zeit“ ausgewiesen werden, außerdem sind mögliche Baustellen und Müllabfuhr­termine zu berücksichtigen.

Die „Spielstraße auf Zeit“ kann an einem Wochentag von Montag bis Freitag (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr beantragt werden.

Die Straßenverkehrsbehörde veranlasst die Sperrung der Straße oder des Straßenab­schnittes durch Mitarbeiter des Betriebshofes. Die Schilder für die Straßensperrung sind nach Abschluss der Spielstraße, spätestens um 18.00 Uhr, durch den Veranstalter wegzurücken oder umzudrehen.

Das Angebot „Spielstraße auf Zeit“ darf nur durch die Anlieger genutzt werden. Wer­bung in der Presse ist nicht zulässig. Der Verkauf von Speisen und Getränken auf öffentlicher Fläche ist untersagt. Die Straße darf nur mit Kreide bemalt werden, da keine dauerhafte Markierung möglich ist.

Die Anlieger sollten spätestens 14 Tage vor dem Spielstraßen-Termin durch die Ver­anstalterin bzw. den Veranstalter mittels des Infoblattes „Hier entsteht eine Spielstraße auf Zeit“ über die Straßensperrung informiert werden. Selbstverständlich können Kran­ken- und Rettungsfahrzeuge jederzeit durch die Spielstraße fahren.

„Spielstraße auf Zeit“ ist keine städtische Veranstaltung und die Stadt übernimmt keinerlei Haftung. Bei Schäden gelten pri­vatrechtliche Regelungen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 06150/400-2103 und 06150/400-2105. Ebenfalls können Sie hier Ihr Antragsformular anfordern.

Eine Aufstellung der "Spielstraßen" finden sie hier.