Dienstleistungen A-Z
Schrottfahrzeuge - Entfernung von nicht zugelassenen/geeigneten Fahrzeugen
Nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr geeignete Fahrzeuge, bzw. nicht mehr zugelassene Fahrzeuge müssen entfernt werden. Diese werden mit roten Aufklebern versehen. Muss die Abholung durch ein Abschleppunternehmen organisiert werden, trägt die Kosten der Eigentümer.
Ansprechperson(en):
Valeska Weidert
(Fachdienstleiterin Ordnungswesen/Brandschutz - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten)
Gabi Diefenbach
(Abfallwirtschaft, Freiwilliger Polizeidienst, Lärmbekämpfung, Müllabfuhr, Müllsammelaktion, Ordnungswidrigkeiten, Straßenreinigung, Wahlen, Gehwegreinigung)




