Dienstleistungen A-Z
Gehwegreinigung
Neben der Verpflichtung zur Gehwegreinigung, muss auch übermäßiger Bewuchs von Pflanzen, ausgehend vom Privatgrundstück, entfernt werden. Die Gehwege müssen uneingeschränkt nutzbar sein. Auch durch Bewuchs verdeckte Verkehrsschilder und Straßennamenschilder muss der Anlieger freischneiden.
Ansprechperson(en):
Gabi Diefenbach
(Abfallwirtschaft, Freiwilliger Polizeidienst, Lärmbekämpfung, Müllabfuhr, Müllsammelaktion, Ordnungswidrigkeiten, Straßenreinigung, Wahlen, Gehwegreinigung)
Valeska Weidert
(Fachdienstleiterin Ordnungswesen/Brandschutz - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten)




