Hilfspolizei Weiterstadt
Was versteht man unter Hilfspolizei?
Nach dem Hessischen Gesetz über Sicherheit und Ordnung (HSOG) können in den Kommunen Hilfspolizeibeamte zeitlich befristet bestellt werden. Die Dienstaufsicht obliegt den Landkreises bzw. den Regierungspräsidenten. Diese Behörden stellen die Bestellungsurkunden aus. In dieser sind die Aufgaben und Befugnisse der Hilfspolizei geregelt. Hilfspolizeibeamte haben weniger Befugnisse als Polizeivollzugsbeamte.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Hilfspolizei gehören:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Entfernung von Schrottfahrzeugen
- Ausstellung von Mängelanzeigen an Fahrzeugen
- Feststellung illegaler Müllablagerungen
- Ermittlungen für andere Behörden
- Vornahme agrarstatistischer Erhebungen
- Baustellenkontrollen
- Kontrollen von Sondernutzungen im Straßenraum
- Kontrollen der Außenbereiche
- Überbringen von Fundtieren
- Vornahme von Einweisungen nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz
- Vornahme von Verkehrszählungen
- Vornahme von Straßensperrungen
- Verkehrsregelnde Maßnahmen
Wo und wann kann die Hilfspolizei erreicht werden:
Rathaus
Riedbahnstraße 6
64331 Weiterstadt
Hans Jahnke/Peter Hartmann
1. Stock, Zimmer 116
Telefon: 06150/4002230
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags stehen die Hilfspolizeibeamte nur für telefonische Rückfragen zur Verfügung.
