Hotspot-Regeln in Weiterstadt

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gilt seit heute (12. Januar) als Corona-Hotspot. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 350 lag, greifen nun strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Für einen Besuch im Hallenbad im Büttelborner Weg etwa gilt die 2G+-Regel. Schwimmen darf also nur, wer doppelt geimpft ist und zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegt oder wer bereits eine dritte Impfung (Booster) bekommen hat. Gleiches gilt für die Nutzung der Innenbereiche aller Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Sporthallen und Kino) sowie den Besuch von gastronomischen Betrieben und Hotels. In Außenbereichen (z. B. Sportplätze) greift weiterhin die 2G-Regel. Zudem darf ab morgen (13. Januar) rund um das Medienschiff, auf dem Postplatz in Gräfenhausen und auf dem Freizeitgelände im Braunshardter Tännchen kein Alkohol mehr konsumiert werden. Dieses Verbot an belebten Orten und Plätzen zählt zu den Maßnahmen, wenn ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt Corona-Hotspot ist.

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