Führerschein im Stadtbüro umtauschen

Mit fälschungssicheren Ausweisen soll künftig Missbrauch verhindert werden – Unterschiedliche Fristen für Papierführerscheine und Führerscheine im Scheckkartenformat

Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher sowie einheitlich sein und in einer Datenbank erfasst werden, um das Missbrauchsrisiko zu reduzieren. Deshalb sind alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, in den nächsten Jahren ihre Fahrerlaubnis gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Bis Januar 2033 soll das Großprojekt abgeschlossen sein, das rund 43 Millionen Führerscheine betrifft. Je nachdem ob man im Besitz eines alten Papierführerscheins oder eines neueren Führerscheins im Scheckkartenformat ist, gelten unterschiedliche Fristen – doch jede*r kann jederzeit einen neuen Führerschein beantragen. Werden die festgelegten Fristen (siehe unten) nicht eingehalten, verlieren die Ausweise ihre Gültigkeit, weswegen ein Verwarngeld droht. Bürgerinnen und Bürger können den Umtausch sowohl bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dieburg als auch im Stadtbüro im Medienschiff (Darmstädter Straße 40) beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel maximal zwölf Wochen. Die Kosten liegen bei 25,30 Euro (Papierführerschein) bzw. 29,30 Euro (Führerschein im Scheckkartenformat). Um einen Antrag stellen zu können, muss neben dem aktuellen Führerschein und dem Personalausweis auch ein biometrisches Passfoto vorgelegt werden. Weitere Infos zur Antragsstellung gibt es auf der Website des Landkreises Darmstadt-Dieburg: https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/fahrerlaubnisse/leistungen-auf-einen-blick/umtausch-eines-papierfuehrerscheins-in-einen-kartenfuehrerschein.html.

Fristen zum Führerscheinumtausch im Überblick:

Der Stichtag, bis zu dem ein Papierführerschein gegen einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden muss, richtet sich nach dem Geburtsjahr:

Geburtsjahr vor 1953: 19.1.2033
Geburtsjahr 1953 – 1958: 19.1.2022
Geburtsjahr 1959 – 1964: 19.1.2023
Geburtsjahr 1965 – 1970: 19.1.2024
Geburtsjahr 1971 oder später: 19.1.2025

Der Stichtag, bis zu dem ein Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden muss, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr der Karte:

Karte ausgestellt 1999 – 2001: 19.01.2026
Karte ausgestellt 2002 – 2004: 19.01.2027
Karte ausgestellt 2005 – 2007: 19.01.2028
Karte ausgestellt 2008: 19.01.2029
Karte ausgestellt 2009: 19.01.2030
Karte ausgestellt 2010: 19.01.2031
Karte ausgestellt 2011: 19.01.2032
Karte ausgestellt 2012 – 18.01.2013: 19.01.2033

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