Keine Betreuungsgebühren für April und Mai

Die Stadt Weiterstadt verzichtet für die Monate April und Mai 2020 auf die Gebühren für die Betreuung und das Mittagessen in den kommunalen Kindertagesstätten und Krippen. Auch für die Schulkinderbetreuung am Nachmittag fallen keine Kosten an. Wer eine Notbetreuung in Anspruch nimmt, der zahlt ab Mai einen Anteil der Gebühren. Das beschloss die Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Donnerstag. Für die April-Gebühren hatte es vor einigen Wochen einen Umlaufbeschluss des Magistrats gegeben, da im April aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus keine Parlamentssitzung stattfinden konnte. Diesem hatten damals alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für alle Eltern, die seit vielen Wochen unter den erschwerten Bedingungen leiden", betont Bürgermeister Ralf Möller.

Mitte März hatte die Hessische Landesregierung beschlossen, dass alle Kindertagesstätten geschlossen werden und nur eine Notbetreuung angeboten wird. Die Stadt Weiterstadt erarbeitete daraufhin zusammen mit den freien und privaten Trägern ein Betreuungskonzept für Kinder bis zwölf Jahre. In allen Einrichtungen wurden binnen weniger Tage mehrere Notgruppen mit unter fünf Kindern eingerichtet, deren Eltern in systemrelevanten Berufsfeldern (z.B. in Krankenhäusern) arbeiten. Nach und nach konnten mehr Eltern eine Betreuung in Anspruch nehmen, aber die gewohnte Betreuungsqualität bekamen sie natürlich nicht. „Viele berufstätige Eltern mussten einen Spagat leisten, doch die meisten haben diese Situation akzeptiert und sich nicht beschwert", weiß Möller und ergänzt: „Dass für die Zeit, in der keine Betreuung in Anspruch genommen werden kann, auch keine Gebühr anfällt, ist zum einen gerecht. Zum anderen ist dies auch eine Anerkennung für dieses vorbildliche, aber nicht selbstverständliche Verhalten."

Derzeit arbeitet die Verwaltung daran, die Voraussetzungen für einen eingeschränkten Regelbetrieb zu schaffen. Zum Hintergrund: Ab 2. Juni 2020 dürfen Kindertagesstätten laut Landesverordnung wieder öffnen und mehr als nur eine Notbetreuung anbieten. Deshalb erarbeitet der Hessische Städte- und Gemeindebund in diesen Tagen Richtlinien, wie eine Betreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb aussehen kann. Diese werden die Kommunen dann in ihren Einrichtungen umsetzen. „Das wird eine große Herausforderung, weil Abstandsregeln während der pädagogischen Arbeit nur schwer durchgehend eingehalten werden können", erläutert Möller und fügt hinzu: „Ich bitte schon jetzt um Verständnis, dass wir vielen Kindern wahrscheinlich nur tages- oder stundenweise einen Platz anbieten können." Deswegen sei es weiterhin wichtig, dass sich befreundete Familien gegenseitig bei der Betreuung des Nachwuchses unterstützen, unterstreicht Möller.

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