Böllerverbot zum Jahreswechsel

Es dürfen keine Feuerwerkskörper und Böller gezündet werden

Die Erste Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Verbindung mit der Ergänzung der Vierten Allgemeinverfügung vom 20.12.2020 schreibt vor, dass im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel auf öffentlichen Plätzen untersagt ist.

Auszug aus der Verordnung:
Mit dem Geltungsbereich der Anordnung für den gesamten öffentlichen Raum erstreckt sich das Verbot über die Regelung des § 6 b CoKoBeV hinausgehend nicht nur auf publikumsträchtige öffentliche Orte, sondern auf den gesamten öffentlichen Raum im Kreisgebiet. Im Hinblick auf die offene Formulierung der CoKoBeV („Jahreswechsel") wird eine zeitliche Konkretisierung auf zwei maßgebliche Tage vorgenommen. In diesem Zeitraum liegt übrigens die Erste Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Ergänzung der Vierten Allgemeinverfügungauch die Ausgangssperre ab 21 Uhr am 31.12.2020 bis 5 Uhr am 01.01.2021 für die Personen, die keinen gewichtigen Grund dafür anführen können, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten.
Die Anordnung des „Böllerverbots" gilt hingegen bezüglich des Personenkreises uneingeschränkt und ist daher trotz der Ausgangsbeschränkung zusätzlich erforderlich. Mit der Anordnung sollen unnötige Gruppenbildungen und Ansammlungen am Silvester- und Neujahrstag, also auch vor 21 Uhr am 31.12.2020 und ab 5 Uhr am 01.01.2021 vermieden werden. Das Abrennen von Feuerwerkskörpern ist dazu geeignet, andere Personen zum gemeinsamen Verweilen zu animieren. Dies soll aufgrund der derzeitigen Infektionslage im Kreisgebiet vermieden werden. Angesichts der hohen Verletzungsgefahr durch Feuerwerkskörper dient das Verbot zudem der Vermeidung einer weiteren Belastung des Gesundheits-systems

 

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