Überschaubare Kosten für Grundstückseigentümer

Straßenbeitrag für grundhafte Sanierung der Bahnhofsstraße wird bei rund 20 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche liegen – Bescheide werden im nächsten Jahr versendet

Die grundhafte Sanierung der Bahnhofsstraße war die erste Maßnahme im Stadtteil Weiterstadt, die über die wiederkehrenden Straßenbeiträge abgerechnet wurde. Die Kosten für Grundstückseigentümer werden überschaubar sein und bei rund 20 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche liegen. „Das entspricht der Kalkulation im Vorfeld", freut sich Bürgermeister Ralf Möller, der vor rund einem Jahr von 20 bis 25 Cent ausgegangen war. Die umzulegenden Kosten für die im Dezember 2020 abgeschlossenen Arbeiten erstrecken sich über drei Jahre. Der Beitragssatz für 2019 beträgt 0,0089805 Euro. Für 2020 fallen 0,1876033 Euro an, was die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung beschloss. „Für dieses Jahr rechnen wir nur noch mit geringen Restkosten, sodass für alle drei Jahre maximal 20 Cent anfallen dürften", erläutert der Rathaus-Chef.

Die Beitragsbescheide werden die Grundstückseigentümer in der Weiterstädter Kernstadt wegen Verzögerungen erst im kommenden Jahr erhalten. Wie hoch die zu erwartenden Kosten sind, können sich Grundstückseigentümer ausrechnen. Im Mai 2020 hatten sie von der Verwaltung einen Abfrage- und Informationsbogen erhalten, der die vollständige Veranlagungsfläche am Ende der Rubrik „für Ihr Grundstück..." aufführt. Diese Fläche, multipliziert mit 0,20 Euro, ergibt dann den voraussichtlichen Betrag. Bei einer Eigentumswohnung mit einer Veranlagungsfläche von 52,16 Quadratmetern fallen demnach voraussichtlich 10,43 Euro an, während für ein Reihenmittelhaus mit 206,25 Quadratmetern der Betrag bei 41,25 Euro liegen dürfte. Für ein Einfamilienhaus mit 640 Quadratmetern werden 128 Euro und für ein Mehrfamilienhaus (802,7 Quadratmeter) mit teilgewerblicher Nutzung 160,54 Euro berechnet. Bei Teileigentum ist zu beachten, dass der errechnete Betrag durch den eigenen Miteigentumsanteil zu teilen ist.

Im Oktober 2014 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen beschlossen. Wie bei den abgeschafften einmaligen Straßenbeiträgen übernimmt die Stadt dabei einen Eigenanteil in Höhe von 25 bis 30 Prozent der jeweiligen Baumaßnahme. Der wiederkehrende Straßenbeitrag unterscheidet sich dadurch, dass die Kosten bei grundhaften Sanierungen oder Erneuerungen auf alle Eigentümer innerhalb eines größeren Abrechnungsgebietes verteilt werden. Einmalige Straßenbeiträge müssen hingegen nur jene Eigentümer zahlen, deren Grundstücke direkt an der jeweiligen Straße liegen. Dies kann zur Folge haben, dass für Eigentümer wesentlich höhere Summen als bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen anfallen. Die Höhe des Beitrages richtet sich anteilig nach der Grundstücksfläche.

Berücksichtigt wird auch, mit wie vielen Geschossen ein Grundstück bebaut ist und wie dieses genutzt wird – etwa als Wohnhaus oder gewerblich genutztes Gebäude. In Gräfenhausen wurden bereits zweimal (2016, 2017) wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben, im nächsten Jahr steht die grundhafte Sanierung der Straße „Am Flachsgraben" in Schneppenhausen an. Der Stadtteil ist eines von sieben Abrechnungsgebieten. Neben Schneppenhausen sind dies Braunshardt, die Ortslage Gräfenhausen, das Gewerbegebiet Gräfenhausen, die Kernstadt Weiterstadt, das Wohngebiet Riedbahn und Gewerbegebiet Riedbahn Nord und Süd sowie das Gewerbegebiet Weiterstadt West. „Durch größere Verteilungsgebiete bleiben die Beiträge für die Eigentümer im überschaubaren Rahmen und steigen nicht auf bis zu fünfstellige Beträge, was bei einmaligen Straßenbeiträgen durchaus möglich ist", erklärt Möller.

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