3G-Regelung in städtischen Einrichtungen

Wer das Rathaus, die KfZ-Zulassungsstelle, das Stadtbüro oder Kindertagesstätten betreten möchte, muss ab dem 1. Januar 2022 geimpft oder genesen sein oder den Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests vorlegen, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
Im Rahmen der Übergangsfrist gilt diese Regelung noch bis 2. April 2022.

Alternativ wird auch ein PCR-Test akzeptiert, der maximal 48 Stunden zuvor durchgeführt wurde. Die Stadt bittet darum, entsprechende Nachweise und den Personalausweis zur Kontrolle bereitzuhalten, um Wartezeiten zu vermeiden.
„Da mittlerweile in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens 3G-Regelungen gelten, halte ich das für vertretbar", sagt Bürgermeister Ralf Möller. Die aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung empfiehlt Städten und Gemeinden, 3G-Regelungen für ihre Einrichtungen umzusetzen. „Da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft, genesen oder getestet sein müssen, ist es logisch und sinnvoll, dass dies auch für Gäste gilt", begründet der Rathaus-Chef die Entscheidung und fügt hinzu: „Mit dieser Regelung werden wir unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und Bevölkerung noch besser gerecht." Eine Kontaktdatenerfassung ist gemäß aktueller Verordnungslage nicht mehr erforderlich.

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