Höhere Zuschüsse für Vereine

Neue Förderrichtlinien ab 1. Januar 2022 – Stadt stellt mehr Geld für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten bereit – Bürgermeister: „Wichtiges Signal in schwierigen Zeiten“

Weiterstädter Vereine werden von der Stadt künftig noch umfangreicher finanziell unterstützt. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig eine Neufassung der Vereinsförderrichtlinien, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Statt jährlichen Pauschalen zahlt die Stadt künftig für bestimmte Aufwendungen, die in den neuen Vereinsförderrichtlinien erstmals separat aufgeführt werden. Die Zuschüsse für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten steigen um jährlich fünf Prozent – bis maximal 70 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen. Der jährliche städtische Gesamtzuschuss steigt dadurch von rund 150.000 durchschnittlich auf deutlich über 200.000 Euro. Bei einer vollständigen Bezuschussung würde die Stadt knapp 500.000 Euro an die Vereine zahlen. „Weiterstadt steht für ein breit aufgestelltes Vereinsleben, das eine besondere Bedeutung für das gesellschaftliche Miteinander hat", betont Bürgermeister Ralf Möller und fügt hinzu: „Dieser Beschluss in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten ist ein wichtiges Signal an unsere Vereine, die unter der Corona-Pandemie sehr leiden." Zudem sieht der Beschluss vor, dass weiterhin keine Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten anfallen, wenn Vereine städtische Einrichtungen nutzen. „Das wäre für einige Vereine existenzgefährdend", weiß Möller.

Auf Initiative der SG Weiterstadt hatte das Parlament im März dieses Jahres die Verwaltung beauftragt, förderfähige Aufwendungen im Hinblick auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Anlagen zu konkretisieren, die Vereine besitzen, mieten oder pachten. Die anspruchsberechtigten Vereine wurden daraufhin aufgefordert, Kosten der Jahre 2017, 2018 und 2019 zur Prüfung vorzulegen. Auf dieser Basis konkretisierte die Verwaltung förderfähige Aufwendungen, zu denen neben Reparaturen, Wartungs-, Unterhaltungs-, Pflege- und Reinigungskosten beispielsweise auch Wasser-, Strom-, Abwasser- und Heizungskosten zählen. Förderfähig sind zudem Sachversicherungen (z. B. Gebäudeversicherung) und Personalkosten für steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Bislang hatten Vereine mit eigenen, gemieteten oder gepachteten Anlagen jährlich eine pauschale Zuwendung erhalten. Nicht förderfähig sind weiterhin Aufwendungen, die nicht der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Vereinsanlagen dienen – beispielsweise Personalkosten für Verwaltungstätigkeiten oder Verwaltungskosten.

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