1. Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens
- 8 Jahren (Regelfall) oder
- 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs
- 3 Jahren, wenn Sie seit zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- 6 Jahren
Unter bestimmten Bedingungen kann die erforderliche Aufenthaltszeit auf 6 Jahre verkürzt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen, gelten für diese kürzere Fristen.
2. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
3. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
4. Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis (Nicht möglich ist die Einbürgerung mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24, 25 Abs. 3 - 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
6. Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
7. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
8. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
9. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Über Ausnahmen oder geeignete Nachweise informieren wir Sie gerne.
Für jeden Antrag sind entsprechende Antragsformulare erforderlich. Diese finden Sie in der rechten Spalte unter „Formulare". Die mitzubringenden Formulare unterscheiden sich je nach Einzelfall. Sollten Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen von Einbürgerungsanträgen per Post nicht ausreichend ist.
Bitte bringen Sie all Ihre Unterlagen (Urkunden, Zeugnisse, etc.) immer im Original und in einer einseitigen A4-Kopie mit zum Termin!
Sie können benötigte Unterlagen gerne per Post oder E-Mail an uns senden. Sollten Sie Urkunden oder Zeugnisse nachreichen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, da wir diese im Original sehen müssen.
Bitte geben Sie stets Ihr Aktenzeichen an!
Adresse:
Magistrat der Stadt Weiterstadt
Fachdienst Soziales
Einbürgerung
Riedbahnstraße 6
64331 Weiterstadt
E-Mail: soziales@weiterstadt.de
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Informationsschreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt Sie oftmals erreicht, bevor die Einbürgerungsurkunde bei uns eingeht. Für die Terminvergabe müssen wir den Erhalt Ihrer Urkunde abwarten.
Sobald Ihre Einbürgerungsurkunde bei uns angekommen ist und zur Aushändigung vorbereitet wurde, werden wir Sie informieren und auffordern einen Termin zu vereinbaren.