Rauchverbot auf Kinderspielplätzen

Die Weiterstädter Gremien hatten bereits im Jahr 2018 mit dem Erlass der GefahrenabwehrVO (§ 7 Abs. 4 GefahrenabwehrVO) dazu beigetragen, das Rauchen auf den Kinderspielplätzen zu verbieten. Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes trägt nun zu mehr Rechtssicherheit bei, den dieses schließt nun vollumfänglich öffentliche Kinderspielplätze mit ein. Das Rauchverbot gilt künftig auch für das Rauchen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern.

„Kinder müssen immer und überall vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden, das bedeutet auch, seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden", betont Bürgermeister Ralf Möller und weiter: „Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, auf Kinderspielplätzen nicht zu rauchen".

Die Gefahr beim Rauchen auf den Spielplätzen besteht insbesondere darin, dass die Zigarettenstummel auf den Spielplätzen hinterlassen werden und dadurch die kleineren Kinder gefährden, die diese in den Mund nehmen und sich vergiften können. Auf den Spielplätzen sind mit Hinweisschildern versehen, die über das Rauchverbot informieren, aber auch zum ebenfalls untersagten Mitführen von Hunden sowie Alkoholkonsum. Die Stadtpolizei ist angehalten, die Umsetzung des Verbots im Rahmen ihres Streifendiensts zu kontrollieren.

 

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