Weiterstadt fördert auch 2023 Mini-PV-Anlagen

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Fördertopf auf 50.000€ erhöht - Förderanträge werden ab dem 01. Juni 2023 entgegengenommen

Eine Mini-PV-Anlage (im Volksmund auch gerne „Balkonkraftwerk" genannt) kann zum Beispiel am Balkongeländer, auf der Garage oder auf einem Gartenhäuschen installiert werden. Es ist bereits mit einem Wechselrichter ausgestattet, der aus der Gleichspannung des Photovoltaik-Moduls die in Haushalten übliche Wechselspannung von 230 Volt erzeugt. Der Stecker mit der Wechselspannung wird einfach in eine Steckdose gesteckt, wie Sie es von Stromverbrauchern gewohnt sind, um Energie aus der Steckdose zu entnehmen. Hier geht es nun anders herum, der Strom aus dem PV-Modul fließt in die Steckdose. Für die Inbetriebnahme wird weder ein Elektroinstallateur noch eine besondere Steckdose benötigt.
"Die lohnen sich für jeden Haushalt.", sagt Klaus Lüdemann von der Klimainitiative Weiterstadt. "Jeder hat Geräte, die immer laufen, einen Internet-Router, Stand-by-Geräte oder einen Kühlschrank beispielsweise."

Mit einem 300 W-Gerät können jährlich bis zu 330 kWh Strom erzeugt werden. Eine Investition in Photovoltaik (PV) lohnt sich also sowohl aus ökologischen, als auch aus finanziellen Gründen.

Die Klimainitiative Weiterstadt bietet in Zusammenarbeit mit der Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e. V. (REG.eV) Sammelbestellungen der Module an und berät interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Anschaffung und Inbetriebnahme.

Infos dazu unter: www.weiterstadt.de/steckermodulgeräte

Ab dem 01. Juni 2023 werden wieder Förderanträge für Mini-PV-Anlagen entgegengenommen. Die Stadt Weiterstadt zahlt eine Förderung von 50€ pro Modul. Damit lohnt sich die Anschaffung nochmal mehr. Auf eine Förderung können sich alle Weiterstädter Bürgerinnen und Bürger bewerben, die nach dem 01.01.2022 eine Anlage gekauft haben, oder in Zukunft eine Anlage kaufen möchten.

Alle Informationen zur Förderung sowie den notwendigen Förderantrag finden Sie auf www.weiterstadt.de/steckermodulgeräte.

Förderanträge werden ab dem 01.06.2023 angenommen

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