Leinenpflicht für Hunde gilt weiterhin!

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Schweinepest drohen Bußgelder

Zur Bekämpfung der für Wild- und Hausschweine hoch ansteckenden Afrikanischen Schweinepest hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Allgemeinverfügung erlassen, die wegen des rasanten Ausbruchsgeschehens seit Mitte Juni bereits mehrfach angepasst werden musste. Demnach gilt für das Sperrgebiet, zu dem auch Weiterstadt zählt, eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im gesamten öffentlichen Straßenraum.

Mit diesen Maßnahmen soll zum einen infiziertes Wild nicht aufgescheucht werden. Zum anderen ist der Virus sehr langlebig und kann auch zum Beispiel durch Schuhe weitergetragen werden. Daher sollen diese Maßnahmen eine Weiterverbreitung der für Schweine fast immer tödlichen Krankheit verhindern.

Die aktuell gültige Allgemeinverordnung zu ASP vom 24. Juli 2024 legt eine Anleinpflicht für Hunde klar fest und die Verfügung gilt bis Erlass einer neuen bzw. mindestens bis 5. Januar 2025.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.

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