Briefwahlbüro am 18.10.2025 geöffnet
Für kurzfristige Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Das Briefwahlbüro im Stadtbüro Weiterstadt, Darmstädter Straße 40, ist am Samstag, den 18. Oktober 2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr ausschließlich für die kurzfristige Ausstellung von Briefwahlunterlagen (Wahlscheinen) geöffnet.
Eine Ausstellung ist nur in folgenden Fällen gemäß Kommunalwahlordnung (KWO) möglich:
1.) Plötzliche Erkrankung (§ 17 (4) KWO)
2.) Nachweislich unverschuldete Versäumnisse (§ 16 a (2) KWO), zum Beispiel:
• wenn eine wahlberechtigte Person versehentlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen wurde,
• oder wenn die Beantragung der Briefwahl nicht schuldhaft versäumt wurde.
3.) Wenn ein Wahlschein nicht zugegangen ist (§ 18 (8) KWO).
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Stadtbüro Weiterstadt
06150-400-2300
stadtbuero@weiterstadt.de