Reinigungspflicht und Winterdienst

In der kalten Jahreszeit mit Schnee und Eis sind Winterdienste und Verkehrssicherung besonders wichtig, um Unfällen vorzubeugen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs waren in der vergangenen Woche schon in den frühen im Einsatz, um die Straßen im gesamten Stadtgebiet vom Schnee zu befreien.

Aufgrund der Wetterlage und einigen Meldungen aus der Bürgerschaft wurden auch die Nebenstrecken geräumt. Diese Entscheidung wurde in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Einsatzleitung getroffen, da die vorhandene Eisschicht eine erhöhte Gefahr darstellte.

Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Weiterstadt legt fest, dass auch die Anliegerinnen und Anlieger ihrer Verantwortung nachkommen müssen, wenn Schnee fällt oder Glätte entsteht.

Die Reinigungspflicht und der Winterdienst umfassen daher nicht nur die Straßen, die die Stadt selbst reinigt, sondern insbesondere auch die Gehwege, an die sich private Grundstücke anschließen; diese sind von den Anliegerinnen und Anliegern zu reinigen.

Bei Schnee oder Eis müssen Wege so geräumt werden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und bei Schnee- oder Eisglätte ist abstumpfendes Streumittel wie Sand oder Splitt einzusetzen. Salz darf nur in geringen Mengen und nur dort verwendet werden, wo es unbedingt notwendig ist.
Die verlässliche Räumung und Bestreuung der Gehwege dient nicht nur der Sicherheit im öffentlichen Raum, sondern ist auch Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht, der jede und jeder bewusst nachkommen sollte. Nichtbeachtung kann rechtliche Folgen haben.

Daher die Bitte zu prüfen, dass rechtzeitig die Gehwege vor Ihrem Grundstück bzw. die Bereiche, für die Sie als Räumpflichtige gelten, Verkehrssicher sind. Organisieren Sie – wenn Sie selbst verhindert sind – rechtzeitig Vertretung, um Ihre Pflichten zu erfüllen.

Die Stadtverwaltung bedankt sich für Ihre Mithilfe und steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

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