Erlaubnispflicht für Anatolischen Hirtenhund

Das Ordnungsamt der Stadt Weiterstadt weist darauf hin, dass die Rasse „Anatolischer Hirtenhund" nach einer Änderung des Verbandes FCI (Fédération Cynologique Internationale) nun unter den Rassestandard „Kangal-Hirtenhund" fällt. Damit ist diese Hunderasse nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) ein gefährlicher Hund und fällt unter die Erlaubnispflicht. Alle „Anatolischen Hirtenhunde", die vor dem 31. Dezember 2019 gehalten wurden, sind davon befreit. Die Haltung eines solchen Hundes muss jedoch bis zum 30. Juni 2020 schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt werden.

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