Neue Regelungen für Trauungen und Trauerfeiern
Seit kurzem gilt eine neue Corona-Verordnung, die auch Trauungen und Trauerfeiern betrifft. Sind bei einer Trauung zehn oder weniger Personen (inklusive Brautpaar, exklusive Standesbeamtin) anwesend, gilt die sogenannte 3G-Regel. Teilnehmen darf nur, wer geimpft oder genesen ist oder einen Testnachweis vorlegt, der maximal 24 Stunden alt ist. Bei Trauungen mit mehr als zehn anwesenden Personen gilt die 2G-Regel, die Obergrenze liegt derzeit bei 25 Teilnehmenden. Sowohl bei 3G- als auch bei 2G-Veranstaltungen gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Eine Dokumentation der Negativnachweise sollte im Vorfeld durch das Brautpaar erfolgen und am Tag der Trauung vorliegen.
Bei Trauerfeiern auf den städtischen Friedhöfen liegt die Obergrenze derzeit im Freien bei 100 Teilnehmenden. Das Tragen einer Maske ist genauso obligatorisch wie ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. In der Trauerhalle in Weiterstadt dürfen sich maximal 16 Personen gleichzeitig aufhalten, während in der Trauerhalle auf dem Friedhof Gräfenhausen-Schneppenhausen sowie in Braunshardt die Obergrenze bei 14 Personen liegt. Bei bis zu zehn Teilnehmenden gilt die 3G-Regel, ab elf Teilnehmenden die 2G-Regel. Das Tragen einer Maske ist verpflichtend, am Sitzplatz kann diese abgenommen werden.