Offenlegung von Bebauungsplänen

Hier finden Sie die Bebauungspläne, die sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Die auf dieser Seite stehenden Angaben und eingestellten Dateien sind gem § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch eine rechtlich verpflichtende Ergänzung zur offiziellen Auslegung der Unterlagen im Rathaus und der amtlichen Bekanntmachung im Wochen-Kurier.
Die Frist für die Stellungnahme können Sie der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen.