Offenlegung von Bebauungsplänen

Eine Bauzeichnung auf der ein Bleistift liegt

Hier finden Sie die Bebauungspläne, die sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Die auf dieser Seite stehenden Angaben und eingestellten Dateien sind gem § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch eine rechtlich verpflichtende Ergänzung zur offiziellen Auslegung der Unterlagen im Rathaus und der amtlichen Bekanntmachung im Wochen-Kurier.

Die Frist für die Stellungnahme können Sie der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen.