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Seit dem 1. Januar 2015 wird in Weiterstadt die Zweitwohnungssteuer erhoben (zur Satzung). Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die nach dem Januar 2015 mit einer Zweitwohnung in Weiterstadt gemeldet sind.
Bemessungsgrundlage der Steuer ist die jährliche Nettokaltmiete. Hiervon werden zehn Prozent als Zweitwohnungssteuer erhoben. Ist die Wohnung in Eigentum oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen, wird die Nettokaltmiete auf Grundlage der für vergleichbare Räume zu zahlende Miete geschätzt.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung dient. Das Bundesmeldegesetz definiert eine Hauptwohnung als vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Jede weitere Wohnung des Einwohners stellt eine Nebenwohnung dar. Wohnung im Sinne der Zweiwohnungssteuersatzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wer eine Zweitwohnung hat, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Zweitwohnungssteuer wird unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen festgesetzt.
Ausnahmen von der Steuerpflicht:
Die Satzung der Stadt Weiterstadt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnlichen Einrichtungen
- Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. von einem nicht dauernd getrennt lebenden eine eingetragene Lebenspartnerschaft Führenden, aus beruflichen Gründen gehalten werden, wobei sich die gemeinsame Wohnung der Eheleute bzw. der Lebenspartner in einer anderen Stadt befindet
- Wohnwagen und Wohnmobile sowie Gartenlauben
- Zweitwohnungen des Eigentümers, die sich im selben Gebäude wie die des Eigentümers befinden und von diesem auch selbst genutzt werden.
Formular für die Zweitwohnungssteuererklärung
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
zusätzlich Mo, Di, Do: 14.00–15.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung |
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