Lärmschutzbereich um den Flughafen Frankfurt
Mit Rechtsverordnung vom 13. Oktober 2011 wurde vom Hessischen Wirtschaftsministerium ein neuer Lärmschutzbereich um den Flughafen Frankfurt festgesetzt, der den Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen regelt.
Auf den Internetseiten des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?uid=ef9699dc-69a3-231f-012f-31e2389e4818
finden Sie Erläuterungen zum Erstattungsverfahren und die Antragsformulare. Bitte informieren Sie sich beim Regierungspräsidium über die Anspruchvoraussetzungen.
Für Weiterstadt sind folgende Mitarbeiter der Projektgruppe Schallschutz zuständig:
- Frau Haas
Telefon: 06151/123112
E-Mail: stephanie.haas@rpda.hessen.de - Herr Göckel,
Telefon: 06151/123119
E-Mail: guenter.goeckel@rpda.hessen.de
Die nachfolgenden Detailkarten zeigen, in welchen Bereichen Weiterstadts passive Schallschutzmaßnahmen beantragt werden können. In dem weiß hinterlegten Bereich besteht keinerlei Anspruch auf passiven Schallschutz.
Detailkarten im PDF-Format:
- Stadtteile Schneppenhausen Nord und Gräfenhausen West/Mitte
- Stadtteile Schneppenhausen Süd und Gräfenhausen Süd-West
- Stadtteil Gräfenhausen Ost
- Stadtteil Gräfenhauen Süd-Ost
- Stadtteil Braunshardt West
Die Stadt Weiterstadt stellt Antragsformulare in den Stadtbüros Weiterstadt und Gräfenhausen sowie im Rathaus zur Verfügung. Dort können auch die Detailkarten des Lärmschutzbereiches für Weiterstadt eingesehen werden.




