Regionale Impfzentren öffnen am 19. Januar

Am 19. Januar öffnen die sechs großen regionalen Impfzentren in Hessen. Besonders Schutzbedürftige können sich ab der Woche zuvor (12.) für die Impfungen anmelden. Damit geht die Impfaktion in die zweite Phase: Während bislang mobile Teams Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie an Kliniken geimpft haben, beginnt in Hessen dann auch das Impfen auf Termin in den dafür vorgesehenen sechs großen regionalen Impfzentren: in Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Wer der höchsten Priorisierungsgruppe angehört, kann sich ab dem 12. Januar telefonisch anmelden über die Hotline 116117 oder auf der Internetseite www.impfterminservice.de.

- Zur ersten Gruppe gehören vor allem Menschen über 80 Jahre. Angesichts der überschaubaren Impfstoffmengen werden sie noch nicht unter Volllast laufen, dennoch werden tausende Bürgerinnen und Bürger wöchentlich landesweit ihre Schutzimpfung erhalten. Bisher hat Hessen knapp 100.000 Impfdosen erhalten. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung stehe und weitere Impfstoffe in Europa zugelassen würden, sollen weitere Impfzentren geöffnet werden. Aktuell, so betonten die zuständen Minister, habe "aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität". Das ist auch OK so finde ich. Innerhalb der ersten fünf Tage der Impfaktion erhielten der Mitteilung zufolge in Hessen fast 21.400 Menschen eine erste Corona-Schutzimpfung. Die Zweitimpfung soll in der Regel drei Wochen nach der Erstimpfung folgen.
In den Alten- und Pflegeheimen kommen in Hessen potentiell 113.000 Frauen und Männer für eine Schutzimpfung in Frage, in den Kliniken rund 15.000 Menschen. Zur ersten "Prio-Gruppe" gehören neben diesen Personengruppen noch die Mitarbeiter der Rettungs- und ambulanten Pflegedienste sowie alle Menschen ab 80 Jahren. Insgesamt zählt die Gruppe der besonders Schutzbedürftigen in Hessen rund 567.000 Menschen. Alle anderen Menschen müssen sich noch gedulden.

- Das sind die Priorisierungsgruppen nach bundesweiter Einteilung:

A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität:
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen)
- Mitarbeiter*innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter*innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (besonders Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter*innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere beziehungsweise tödliche Verläufe erwarten lässt (besonders Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität:
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität:
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Personen, die als Erzieher*innen oder Lehrer*innen tätig sind
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter*innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie
Personen, die im Einzelhandel tätig sind

Alle, die sich nicht in dieser Prioritätenliste finden, sollen dennoch bis Sommer die Möglichkeit zur Impfung erhalten.

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