Menschen mit Behinderung

Seit dem 1. Januar 2026 ist Walter Kohl der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Weiterstadt. Herr Kohl bietet eine Beratung zu den Anliegen und Themen von Menschen mit Behinderung an. Hierzu ist eine Terminvereinbarung per E-Mail (behindertenbeauftragter@weiterstadt.de) notwendig.

Behindertenbeauftragter:
Die Stadt Weiterstadt hat einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ernannt. Ehrenamtlich bedeutet, dass der Behindertenbeauftragte dafür kein Geld bekommt. Der Behindertenbeauftragte hilft Menschen in Weiterstadt, die eine Behinderung haben. Oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Um einen Termin mit dem Ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu vereinbaren, schreibt man ihm am besten eine E-Mail an behindertenbeauftragter@weiterstadt.de. Der Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Weiterstadt heißt Walter Kohl.


Informationen zum Beirat zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Im folgenden Text wird er nur noch BGMB genannt.
Wer ist der BGMB?

Der BGMB ist eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung. Der BGMB arbeitet ehrenamtlich, das heißt, ohne Geld dafür zu bekommen. Der BGMB berät die Stadt Weiterstadt bei Entscheidungen, die auch Menschen mit Behinderung betreffen.

Was will der BGMB?
Der BGMB will das Leben von Menschen mit Behinderung besser machen. Der BGMB vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung in Weiterstadt. Für den BGMB ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sehr wichtig. Das ist ein Vertrag. Darin steht, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Sie sollen genauso überall mitmachen können. Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Zur Zeit sind im BGMB folgende Menschen:
• Hans-Werner Walther (Vorsitzender)
• Walter Kohl
• Ottmar Bartusch
• Bastian Pohl

 

Parkausweis blau (EU-weit)

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Hinweis: „Nur“ Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall den besonderen Parkausweis. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen und die Ausnahmegenehmigung muss immer mitgeführt werden.

Der "besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen.

Parkausweis orange (bundesweit)

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.


Hinweis: „Nur“ Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall den besonderen Parkausweis. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen und die Ausnahmegenehmigung muss immer mitgeführt werden.

Mit dem orangen "besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen.

Achtung: Der orangefarbene Ausweis berechtigt NICHT zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)