Menschen mit Behinderung

Seit dem 13. April 2021 ist Sven Michels der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Weiterstadt. Herr Michels bietet am Mittwoch von 17-19 Uhr eine Beratung zu den Anliegen und Themen von Menschen mit Einschränkungen an. Hierzu ist eine Terminvereinbarung per E-Mail (behindertenbeauftragter@weiterstadt.de) notwendig.

Parkausweis blau (EU-weit)

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Hinweis: „Nur“ Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall den besonderen Parkausweis. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen und die Ausnahmegenehmigung muss immer mitgeführt werden.

Der "besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen.

Parkausweis orange (bundesweit)

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.


Hinweis: „Nur“ Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall den besonderen Parkausweis. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen und die Ausnahmegenehmigung muss immer mitgeführt werden.

Mit dem orangen "besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen.

Achtung: Der orangefarbene Ausweis berechtigt NICHT zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)