Coronavirus – die aktuelle Entwicklung für Weiterstadt

Das Coronavirus hält Deutschland und die Welt in Atem. Auf unserer Webseite informieren wir über die aktuellen Entwicklungen, bieten Hilfsangebote für den Alltag und klären auf, welche Regelungen für Unternehmen und Geschäfte in dieser schwierigen Lage gelten.
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11. Februar 2021
- Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderregierungschefs gestern bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus ihrem gemeinsamen Beschlusspapier hervorgeht. Bislang war der Lockdown bis zum 14. Februar vereinbart gewesen. Bund und Länder sehen die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen in den betroffenen Kreisen oder Städten wieder öffnen können, wie aus dem gemeinsamen Beschlusspapier vom Mittwoch hervorgeht.
- Lediglich Friseursalons dürfen ab März wieder öffnen: Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung ab dem 1. März wieder öffnen.
- An Hessens Schulen wird es ab dem 22. Februar Wechselunterricht für die Klassen 1 bis 6 geben. Ab Klasse 7 bleibt es beim Distanz-, die Abschlussklassen erhalten jedoch Präsenzunterricht. Dazu soll es eine Teststrategie für die Schulen und Kitas geben. Diese Regeln gelten zunächst bis zu den Osterferien. Sollte die Inzidenz schon vorher deutlich sinken, könne man über weitere Maßnahmen reden.
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- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben. Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar.
Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause" bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.
Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.
Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.
Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.
- Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungs- chefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:
a. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble").
b. Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
c. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.
d. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und - lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Priorität- geimpft werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.
5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.
6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.
8. Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort.
Bei dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder daher eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie verabredet, die der Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan aufgenommen werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen den weiteren Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen und Monate modelliert und dadurch eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der Impfkapazitäten schafft.
Die Bundesregierung wird im fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf längerfristig planbare Auslieferungstermine hinwirken und etwaige Verzögerungen von Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder kommunizieren, um weiter ein möglichst effektives Terminmanagement in den Impfzentren zu ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von besonderer Bedeutung.
9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Bund und Länder werden alle entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt sein.
10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können. Die Unterstützung bei der Testdurchführung in den Einrichtungen durch die Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern fortgeführt.
11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCR- Laborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoC- Antigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.
12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur" mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.
13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMAS- X und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.
14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und damit auch für die Öffnungsperspektiven.
15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten, vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach §24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten.
6. Februar 2021
- Positives gibt es zum bevorstehenden Impfstart in den lokalen Impfzentren zu berichten. Alle Angehörigen der ersten Priorisierungsgruppe nach der bundesweit geltenden Impfverordnung können in Hessen seit Mittwoch, 3. Februar 2021, ihre persönlichen Termine zur Schutzimpfung gegen das Corona-Virus in landesweit 28 Impfzentren vereinbaren. Seit Mittwoch haben dies bereits rund 150.000 Personen getan. Nach dem großen Andrang am Mittwoch, als sich innerhalb eines Tages rund 100.000 Menschen einen Termin gebucht hatten und stündlich bis zu 10.000 Termine über die Hotline oder das Online-Anmeldeportal vereinbart wurden, hat der Ansturm auf die Termine am Donnerstag und auch gestern deutlich nachgelassen. Am Donnerstag wurden noch bis zu 4.000 Termine pro Stunde vereinbart. Bis Donnerstagmitternacht waren somit rund 138.000 Termine gebucht. Bis gestern Mittag waren es bislang etwa 11.000 Termine, so dass bis 14 Uhr seit Mittwoch insgesamt genau 148.771 Termine vereinbart wurden. Über die Hotline und das Online-Anmeldeportal können Personen aus der höchsten Priorisierungsgruppe weiterhin Termine vereinbaren. Jeder aus dieser Priorisierungsgruppe (über 80 und bestimmte Berufsgruppen) kann einen Termin erhalten. Nach dem großen Andrang am ersten Tag der Terminvergabe für die 28 Impfzentren haben sich jetzt die Wartezeiten deutlich reduziert.
- Seit gestern können Paare die neue Funktion der Paar-Termin-Buchung nutzen und so mit einem Anruf bei der Hotline bzw. innerhalb eines Anmeldevorgangs im Online-Portal zugleich zwei Termine für sich und ihren Partner buchen. Mit der neuen Funktion ist es dann möglich, dass ein Paar in einem Buchungsvorgang zwei Impftermine in einem Zeitraum von 30 Minuten erhält, also bspw. eine Person um 08:00 Uhr, die andere um 08:30 Uhr. Sollten aufgrund hoher Nachfragen nicht mehr zwei Termine in einem Zeitfenster von 30 Minuten verfügbar sein, werden alternativ zwei Termine in einem zeitlich breiteren Zeitfenster angeboten. Sollte dieser Terminvorschlag nicht angenommen werden, werden Paartermine an späteren Tagen angeboten.
- Um die Barrierefreiheit der Terminbuchung weiter zu verbessern, steht Gehörlosen, die nicht das Online-Portal nutzen können oder wollen, ab sofort auch ein Dokument zum Download bereit, mit dem sie sich per Fax, per E-Mail oder postalisch anmelden können. Das Formular steht auf der Startseite des Online-Portals impfterminservice.hessen.de zum Download bereit.
- Insgesamt umfasst die Gruppe der höchsten Priorisierung nach der bundesweit geltenden Corona-Impfverordnung in Hessen rund 550.000 Menschen. Bewohner sowie Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen werden bereits seit 27. Dezember 2020 durch mobile Teams hessenweit geimpft. Ab diesem Wochenende auch in unseren Altenheimen. Mittlerweile sind rund 66 Prozent der Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen mindestens einmal geimpft worden. Die wichtige Zweitimpfung haben dort bereits 35 Prozent erhalten. Krankenhäuser werden von den Impfzentren mit Impfstoffen beliefert; dort impft sich das medizinische Personal ebenfalls seit 27. Dezember 2020 in Eigenregie. Gestartet wurde bei den sieben koordinierenden Covid-19-Kliniken. Dort erhält das Personal, das an Corona erkrankte Personen medizinisch betreut, bereits ihre Zweitimpfungen.
- Die ab 80-Jährigen wurden mit zwei Briefen der Landesregierung und der Stadt Weiterstadt über die Wege zu ihrer Impfung informiert. Darin wurde auch die Möglichkeit für immobile Menschen aufgezeigt, sich zuhause impfen zu lassen. Bislang haben daraufhin mit dem Rückmeldeformular rund 50.000 Personen landesweit mitgeteilt, dass sie zuhause geimpft werden möchten. Diese Impfungen können durch mobile Teams erfolgen, nachdem die Alten- und Pflegeeinrichtungen von den mobilen Teams komplett versorgt wurden und dort die Zweitimpfungen erfolgt sind. Hierfür stellt die Stadt Weiterstadt die erforderliche Infrastruktur in allen fünf Stadtteilen zur Verfügung.
2. Februar 2020
- Am 9. Februar öffnen die Impfzentren in Pfungstadt (Ostendstraße 3) und Reinheim (Am Sportzentrum 1A). Eine Terminvereinbarung ist ab morgen, Mittwoch, 3. Februar, über die Hotline 116117, unter der Telefonnummer 0611/50592888 oder auf der Internetseite www.impfterminservice.hessen.de möglich.
- Die Welt "nach Corona" wird nicht mehr die gleiche sein. Die Arbeitswelt wird beispielsweise digitaler. Daher arbeiten wir derzeit am Ausbau des schnellen Internets. Davon werden vor allem die Schulen profitieren. Außerdem möchten wir noch in diesem Jahr eine Kita-App einführen, mit deren Hilfe neue Kommunikations- und Informationswege möglich werden.
- Heute haben wir auch nach Wegen gesucht, wie wir unsere lokalen Geschäfte jetzt und auch "danach" unterstützen können, damit der örtliche Einzelhandel dem Druck der großen Internetkonzerne standhalten kann.
- Im Impfgipfel gestern zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder wurde die (bisherige) nationale Impfstrategie bestätigt. Dazu wird nun ein nationaler Impfplan erarbeitet. Bis Ende des Jahres sicherte sich die Bundesregierung ca. 300 Millionen Impfdosen. Limitierendes Element sind dabei die Produktionskapazitäten der Hersteller. Eine neue "Task Force Bund-Länder" soll verlässliche Daten für die Abläufe generieren und zwischen EU- und Hersteller-Ebene vernetzen. Die bisherige "Mangelverwaltung" wird jedoch noch weitere 6-10 Wochen andauern. Von Herstellerseite wurden dem Land Hessen die bereits bekannten Liefertermine bestätigt. Derzeit sind in Hessen insgesamt rund 180.000 Menschen geimpft, davon rund 50.000 zum zweiten Mal.
19. Januar 2021
- Nach der enorm hohen Inzidenz nur für Weiterstadt gerechnet von 329,7 vor einer Woche liegen wir jetzt (gestern) bei 145. Auch die Anzahl der Neuinfizierungen je 100.000 Einwohner im Landkreis ist weiter gesunken und liegt heute bei 94. In Hessen bleiben, vorbehaltlich einer Beschlussfassung morgen, Kitas und Schulen geöffnet. Die Zahlen in Weiterstadt sprechen ebenfalls dafür, denn bei den rund 130 Neuinfizierungen in diesem Jahr hier vor Ort, waren weniger als 10 unter 18 Jahre alt. Das Infektionsgeschehen in Kitas und Schulen ist daher nicht signifikant. Hier sind keine Hotspots. Das ist dem umsichtigen Verhalten von Beschäftigten, Kindern und deren Eltern zu verdanken!
- Heute haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten folgenden Beschluss gefasst:
„Zum Beginn des Jahres 2021 gibt es in der Corona-Pandemie große Hoffnung. Die Zulassung von inzwischen zwei Impfstoffen, der Beginn der Impfungen und die Aussicht auf weitere erfolgreiche Impfstoffkandidaten sind verbunden mit der Hoffnung, dass die Pandemie in diesem Jahr überwunden werden kann. Genau dies war auch von Anfang an das Ziel von Bund und Ländern: Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.
Ferner zeigt sich deutlich, dass die Beschränkungen seit dem 16. Dezember wirken und Neuinfektionszahlen zurück gehen. Mit Erleichterung nehmen Bund und Länder zur Kenntnis, dass damit auch die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstation auf immer noch hohem Niveau jetzt leicht rückläufig ist. Das hat auch viel mit dem besonnenen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger während der Weihnachtsfeiertage zu tun. Dafür sind die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder von Herzen dankbar.
Zu Beginn dieses neuen Jahres gibt es aber auch große Herausforderungen: Die Impfstoffmengen werden – bei allen Bemühungen um frühzeitige Impfstofflieferungen und zusätzliche Produktionskapazitäten – in den kommenden Monaten noch knapp sein, sodass eine Entspannung der Lage durch Impfimmunität in der Bevölkerung noch nicht zu erwarten ist. Allerdings wird es durch die laufenden Impfungen einen zunehmenden Schutz der besonders vulnerablen Gruppen geben. Der Winter ist außerdem ohnehin eine Zeit, in der Atemwegserkrankungen sich leicht ausbreiten, was die Bekämpfung des Virus erschwert. Darüber hinaus sind alle Bürgerinnen und Bürger von den langen Monaten des Lebens in der Pandemie angestrengt und wünschen sich eine baldige Entlastung von den pandemiebedingten Einschränkungen.
Ganz wesentliche Sorgen machen aber vor allem die Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV2-Virus. Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sind sehr alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist, als das uns bisher bekannte Virus. Ähnlich wie damals zu Beginn der Pandemie hinsichtlich des Virus gibt es jetzt hinsichtlich der neuen Mutation noch keine eindeutige Gewissheit bezüglich deren Eigenschaften. Da die Mutation B.1.1.7 bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der Auffassung, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde. Deshalb gebietet es das Vorsorgeprinzip, den weiteren Eintrag nach Deutschland und die Verbreitung der Mutationen in Deutschland möglichst weitgehend zu unterbinden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind daher heute vorgezogen zu einer Konferenz zusammengetreten, um zur Abwendung der Risiken, die durch die Mutation hinzugetreten sind, den Rückgang des Infektionsgeschehens in Deutschland noch einmal deutlich zu beschleunigen. Bei einer niedrigen Reproduktionszahl wird auch die Reproduktion einer möglichen ansteckenderen Mutation stärker gehemmt. Dazu ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Eine schnelle Senkung der Infektionszahlen führt dazu, dass die Gesundheitsämter die Infektionsketten wieder kontrollieren können, um ein erneutes exponentielles Ansteigen der Neuinfektionen zu verhindern.
Wesentlicher Erfolgsfaktor für alle Maßnahmen ist dabei die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die Maßnahmen in ihrem Alltag so umzusetzen, dass das Virus wirklich keine Chance zur Verbreitung hat. Die weit überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland tut dies seit fast einem Jahr mit großer Disziplin. Allerdings zeigen die Mobilitätsdaten, dass das öffentliche Leben im März und April 2020 stärker zurückgegangen war. Deshalb appellieren Bund und Länder jetzt noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7- Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres bei niedrigem Infektionsniveau wieder Normalität zurückgewinnen können.
Wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich. Dies gilt es zu vermeiden. Deshalb braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, um schnell die Neuinfektionszahlen zu senken.
- Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.
2. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble").
3. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
4. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr so zu reduzieren, dass das Fahrgastaufkommen deutlich zurückgeht und so in der Regel Abstände gewahrt werden können. Dieses Ziel soll durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten des Berufs- und Schülerverkehrs und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden. Ergänzend dazu wird eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Personenverkehr eingeführt.
5. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist. Deshalb ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar notwendig, sowie eine restriktive Umsetzung. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Bund und Länder danken ausdrücklich Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und dem pädagogischen Personal in Schulen und in der Kindertagesbetreuung für die Bewältigung der großen Herausforderungen in der Pandemie. Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz hat hohe Priorität.
6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2- Maskenpflicht vorgesehen.
Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für alle Besucherinnen und Besucher angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Finanzierung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend haben Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.
Die Hilfsorganisationen in Deutschland übernehmen die entsprechenden Schulungen. Die kommunalen Spitzenverbände koordinieren, um den regionalen Bedarf zu erfassen und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Neben den Pflege- und Altenheimen sind auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Daher ist es wichtig, dass auch in diesen Einrichtungen ausreichende Testungen vorgenommen werden können. Für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe übernimmt der Bund die Personalkosten für die Testung. Für die Sachkosten gilt die bereits getroffene Regelung in der Coronavirus- Testverordnung.
7. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.
8. Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19- Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.
Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit könneninsoweitdie Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
9. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich regional unterschiedlich. Das Ziel der 7- Tages-Inzidenz von 50 wurde in weiten Teilen bisher nicht erreicht. In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen. Auch bei regional sinkenden Inzidenzen ist darauf zu achten, dass unterschiedliche Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen und Ländern nicht zu Ausweichbewegungen der Bürgerinnen und Bürger und einem erneuten Anstieg der Inzidenz führen. Dabei müssen die regionalen Maßnahmen vor dem Hintergrund der zu vermeidenden Ausbreitung der Virusmutation so angepasst werden, dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisch wird. Dabei soll bei Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auch berücksichtigt werden, dass -wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann- vor dem Hintergrund der Virusmutation eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 erheblich gefährdet wäre und damit umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
10. Seit dem Start der Impfungen in Deutschland am 27. Dezember 2020 wurden in Deutschland über eine Million Bürgerinnen und Bürger geimpft. Die ersten Zweitimpfungen im Abstand von mindestens drei Wochen zur Erstimpfung haben begonnen. Fast 50 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wurden bereits geimpft. Bund und Länder halten an ihrem Ziel fest, bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot zu machen.
Nachdem die Lieferungen bis zum 18./19. Januar 2021 nach Plan erfolgten, wurde unerwartet und viel zu kurzfristig letzten Freitag dem Bund und den Ländern über dieEU-Kommission mitgeteilt, dass Pfizer / BioNtech wegen Umbauten im Werk Puurs die bereits zugesagte Liefermenge für die nächsten zwei bis drei Wochen nicht werden vollständig einhalten können. Nach Angaben von Pfizer dienen die Umbauten dazu, die Kapazitäten ab Mitte Februar zu erhöhen.
Zugesagt worden ist nunmehr, dass die für das erste Quartal angekündigten Mengen trotz dieser Umbauten vollständig im ersten Quartal geliefert werden. Bund und Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen. Bund und Länder setzen darauf, dass nach den Zulassungen der Impfstoffe von Pifzer / BioNTech und Moderna auch der von der EMA angekündigte Zeitplan bis Ende Januar zu einer Zulassung des Impfstoffes von AstraZeneca führt, sofern sich keine unerwarteten Ergebnisse bei der Prüfung der eigereichten Daten ergeben. Die Zulassung dieses dritten Impfstoffes für die Europäische Union ermöglichte noch im ersten Quartal eine signifikante Steigerung des Impfangebots.
Bund und Länder begrüßen die enorme Kooperationsbereitschaft, die sich in der deutschen und europäischen Pharmaindustrie zeigt. Nachdem die Bundesregierung seit dem Frühjahr derartige Kooperation fördert und begleitet, entwickeln sich nun nach der Zulassung erster Impfstoffe noch weiter verstärkte Anstrengungen vom Maschinenbau über die Hersteller von Vorprodukten in der chemischen Industrie bis hin zum Ausbau von Kapazitäten zur Abfüllung, um schnellstmöglich die Produktions- und Abfüllkapazitäten zu erhöhen. Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass mit der mRNA-Technologie eine völlig neue Technologie zur Anwendung kommt, die eine spezielle Fachexpertise und Produktionsumgebung braucht. Indiesem Sinn ist auch die angekündigte Zusammenarbeit von CureVac und Bayer zu begrüßen. Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden von Bund und den jeweiligen Standortländern werden die notwendigen Verfahren durch eine Bündelung von Ressourcen und eine Verkürzung der formalen Abläufe beschleunigen. Dies trägt dazu bei, dass das gemeinsame Ziel, allen Impfwilligen in Deutschland spätestens bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, erreicht werden kann. Dieses Ziel ist erreichbar, wenn die geplanten Zulassungen und die zugesagten Liefermengen termingerecht erfolgen. Der Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder werden gebeten, das Logistikkonzept für die Impfkampagne ständig aktuell abzustimmen. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Dazu ist ein Planungshorizont von sechs Wochen erstrebenswert.
11. Es ist wesentlich, durch vermehrte Sequenzierung einen Überblick über die Verbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten. Deshalb hat das Bundesministerium der Gesundheit am 18. Januar 2021 erstmalig eine Coronavirus-Surveillanceverordnung erlassen, die die Voraussetzungen (Struktur, Vergütung, Meldewege etc.) dafür schafft, dass im Rahmen der Krankheitserreger- Surveillance kurzfristig mehr Genomsequenzdaten der in Deutschland zirkulierenden Varianten des Virus für Analysen zur Verfügung stehen und dem RKI gemeldet werden, um relevante bekannte und vor allem auch neue Mutationen und deren Verbreitung schnell zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Der Bund wird bis Anfang Februar eine erste Auswertung über die bis dahin vorliegenden Ergebnisse vorlegen.
12. Bund und Länder danken den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern für die wichtige Arbeit, die sie nunmehr seit fast einem Jahr unter hohem Arbeitsdruck zur Kontrolle der Pandemie leisten. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens musste in den letzten Monaten vielfach die Arbeit priorisiert werden und eine vollständige Kontaktnachverfolgung war nicht mehr möglich. Grundlage der Öffnungsstrategie ist die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung der Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch eine vollständige Kontaktnachverfolgung. Dazu ist es erforderlich, die Gesundheitsämter organisatorisch und personell in die Lage zu versetzen, dies leisten zu können. Deshalb werden die Länder – wo notwendig – die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
13. Um die engagierten Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, in Kürze wieder eine vollständige Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter sicherzustellen ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcenbereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Die Länder werden mit den SORMAS-Entwicklern ein Verfahren zur Anbindung bzw. Integration ihrer derzeit genutzten Softwaresysteme verabreden.
14. Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher wird die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein.
Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden.
Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
15. Die WHO hat wiederholt festgestellt, dass die Europäische Union aufgrund ihrer Freizügigkeit auch epidemisch als ein Gebiet anzusehen ist. Bereits in den zurückliegenden Monaten haben immer wieder ein unterschiedliches Infektionsgeschehen und unterschiedliche Beschränkungsmaßnahmen dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten sich trotz der ergriffenen Maßnahmen wechselseitig beeinflusst hat. Vor dem Hintergrund möglicher Mutationen, die sich dominant ausbreiten, ist die Notwendigkeit einer gemeinsamen Strategie gegen die Ausbreitung des Virus und zur Bekämpfung der Mutanten von allergrößter Bedeutung. Deshalb wird Deutschland auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden. Bereits in dieser Woche hat der Bund eine Einreiseverordnung erlassen, die die bestehenden kurzfristig vor Weihnachten ergriffenen Einreisebeschränkungen bezüglich des Vereinigten Königsreichs und Südafrika ablösen und nunmehr generell bei Einreisenden aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, greifen und neben Auflagen für die Beförderer von Reisenden auch verschärfte Test- und Quarantänepflichten vorsehen. Darüber hinaus hat Deutschland bei Einreisen aus Risikogebieten zusätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-Test- Strategie). Auch im Rahmen dieser neuen Strategie wurde die besondere Situation der Grenzregionen (Grenzpendler) berücksichtigt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Bei Mutationsgebieten ist der Test vor Einreise obligatorisch. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht."
13. Januar 2021
- Am gestrigen Dienstag (12.) konnten rund 9.000 Personen Impftermine in den sechs Regionalen Impfzentren vereinbaren. Insgesamt wurden in Hessen gestern rund zehn Millionen Terminierungsversuche zur Schutzimpfung gegen Corona über Telefon oder Internet registriert. Mehr als acht Millionen Zugriffe erfolgten auf das Online-Anmeldeportal, parallel wurden fast zwei Millionen Anrufe auf die Hotline registriert – ein gewaltiger Ansturm. Nachdem die gestrige Überlastung der Anmeldewege erfolgreich behoben wurde, laufen anscheinend sowohl die Hotline als auch die Onlineplattform für die Terminvergabe jetzt stabil. Auch heute sind Wartezeiten aber leider unvermeidbar, da das Interesse von mehr als 400.000 mindestens 80 Jahre alten Seniorinnen und Senioren sowie zahllosen Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor sehr groß ist. Inzwischen konnten bereits mehr als 16.000 Personen Impftermine in Hessen vereinbaren (rund 9.000 am 12. Januar sowie mehr als 7.000 heute bis 12 Uhr).
- Es stehen insgesamt rund 60.000 Termine für die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus zur Verfügung. So viele Impfdosen werden für den Zeitraum vom 19. Januar bis 5. Februar 2021 in den sechs Regionalen Impfzentren für die Erstimpfung bereitgestellt. Die wichtige Zweitimpfung erfolgt dann in demselben Impfzentrum wie die Erstimpfung, in der Regel etwa drei Wochen später. Termine für die Zweitimpfung werden bei der Anmeldung online oder telefonisch immer gleich mitvereinbart. Der nötige Impfstoff für die Zweitimpfung wird – wie vom Bund angesichts knapper Impfstoff-Mengen empfohlen – sicher bei minus 70 Grad gelagert. Sobald 60.000 Personen erfolgreich ihre Termine vereinbart haben, können bis auf Weiteres keine Termine mehr gebucht werden. Im Anmeldeverfahren bereits erfolgreich Registrierte, die aber keinen Termin erhalten konnten, bleiben aber gespeichert. Erst wenn weitere Impfstofflieferungen eintreffen bzw. zusätzliche Vakzine seitens des Bundes zur Verfügung gestellt werden, kann das Terminierungsverfahren wieder starten. Nur wenn Hessen mehr Impfdosen erhält, können laut Landesregierung auch mehr Termine anbieten. Sobald dies der Fall ist, wird das Land Hessen darüber immer zeitnah informieren:
- An den Hotlines: 116 117 oder 0611 505 92 888
- Im Internet-Anmeldeportal unter www.impfterminservice.hessen.de
- Auf der neuen Webseite der Landesregierung zur Schutzimpfung in Hessen: www.corona-impfung.hessen.de
- Die Bundesregierung hat eine weitere finanzielle Hilfe für Eltern auf den Weg gebracht, die ihre Kinder wegen aus Infektionsschutzgründen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen und dafür frei nehmen müssen. Mittels eines erweiterten Kinderkrankengeldes kann jedes Elternteil nun zusätzlich zu den bisherigen zehn Kinderkrankengeldtagen weitere zehn Arbeitstage im Jahr 2021 zu Hause bleiben, ohne ganz auf Einkommen verzichten zu müssen. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch. Ersetzt werden wie beim regulären Krankengeld 90 Prozent des Nettogehalts. Dieser Anspruch gilt jedoch nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein. Die Eltern können den Anspruch bei ihren Krankenkassen geltend machen, um einen Teil ihres Lohnausfalls erstattet zu bekommen. Hierfür reicht eine Bescheinigung der Schule oder Kita - ein ärztliches Attest wie bei den regulären Kinderkrankentagen ist nicht erforderlich. Finanziert wird die Maßnahme aus Steuergeldern.
- Der Bund bewilligte 300 Millionen Euro aus Steuermitteln für die Liquiditätsrücklage der Kassen sowie eine "Spitzabrechnung" der tatsächlich dann gestellten Antragszahl Ende Juli mit eventuell weiterem Bundeszuschuss. Sie gilt rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Damit hat das Bundeskabinett seine Entscheidung per "Umlagebeschluss" bereits einen Tag vor der morgigen, regulären Sitzung auf den Weg gebracht, so dass sie auch diese Woche noch den Bundestag passieren kann. Im Grundsatz hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder diese Maßnahme vergangene Woche beschlossen. So sollen Eltern nun zwischen einer Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, dem "Corona-Sonderurlaub" mit einer Entschädigung von 67 Prozent des Nettogehalts, und dem Kinderkrankengeld wählen können. Das Kinderkrankengeld soll bereits gewährt werden, wenn die Präsenzpflicht an der Schule eingeschränkt ist, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde. Hierfür reicht eine Bescheinigung der Einrichtung - während Berufstätige beim "Corona-Sonderurlaub" nachweisen müssen, dass sie keine zumutbare Betreuung für die unter 13-jährigen Kinder sicherstellen konnten, etwa durch Großeltern, andere Familien oder die Notbetreuung der Schule oder Kita.
12. Januar 2021
- Rund 400.000 Menschen ab 80 Jahren können sich seit heute in Hessen für eine Corona-Impfung anmelden. In den kommenden Wochen stehen nach Angaben von Innenminister Peter Beuth aber nur mehrere Zehntausend Termine zur Verfügung. "Wir kommen auf knapp 60.000 Termine, die wir ausgeben können", sagte der Minister. Das sei weit unter den Kapazitätsgrenzen. "Man muss sehen: Der Impfstoff ist im Grunde genommen der für uns limitierende Faktor zurzeit." Ab dem 19. Januar können Beuth zufolge in den ersten drei Wochen pro Woche ungefähr 20.000 Impfdosen ausgegeben werden. Bezüglich der Terminvereinbarung bittet Beuth um Geduld. "Das kann natürlich kein Call-Center der Welt dann auch leisten, alle auf einmal in Empfang zu nehmen." Hessen habe seine Kapazitäten basierend auf den Erfahrungen anderer Bundesländer erhöht. "Aber am Ende muss man schon sagen, man wird sicherlich ein bisschen Geduld brauchen."
- Beim heutigen Start zur Impftermin-Anmeldung in Hessen kam es zu der erwarteten Überlastung der Systeme. Innerhalb kürzester Zeit erfolgten mehrere Millionen Zugriffsversuche auf die freigeschaltete Webseite und die Hotline, sodass rasch die Kapazitätsgrenze erreicht wurde, was eine technische Störung zur Folge hatte. Über die Hotline können nun wieder weitere Termine vergeben werden. Der beauftragte IT-Dienstleister arbeitet mit Hochdruck daran, die Webseite für das Onlineanmeldeverfahren schnellstmöglich wieder an den Start zu bringen. Heute Morgen um 8 Uhr wurden das Onlineformular sowie das Callcenter zur Vereinbarung von Terminen für die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus in Hessen freigeschaltet. Aufgrund der millionenfachen Abfrage der Webseite impfterminservice.hessen.de kam es zu einer Überlastung der IT-Infrastruktur. Um eine dauerhafte Blockade des Onlineanmeldeverfahrens zu verhindern, musste das System zwischenzeitlich heruntergefahren werden. Dies wirkte sich auch auf die Buchungsmöglichkeiten in den Callcentern aus. Seit 15.00 Uhr ist es wieder möglich, über die Telefonnummern 116 117 sowie 0611 505 92 888 Termine für die Corona-Schutzimpfung ab dem 19. Januar 2021 in einem von sechs Regionalen Impfzentren zu buchen. Angesichts der anfänglichen Störungen sind die Hotlines heute zwei Stunden länger geschaltet, so dass heute noch bis 22.00 Uhr Termine telefonisch vereinbart werden können. Bisher konnten rund 4.000 Termine für eine Erstimpfung registriert werden. Es stehen weiterhin für die Gruppe der Impfberechtigten Termine zur Verfügung. Allerdings sind diese aufgrund noch sehr geringer Impfstoff-Mengen begrenzt. Mit weiteren Impfstoff-Lieferungen werden nach und nach auch eine größere Anzahl an Impf-Terminen zur Verfügung gestellt werden können.
- Der Pharmakonzern Astra-Zeneca hat die Zulassung seines Corona-Impfstoffs in der EU beantragt. Eine Entscheidung könnte bereits Ende Januar fallen. Der Impfstoff kann Herstellerangaben zufolge bei Kühlschranktemperaturen aufbewahrt werden, ist aber wohl etwas weniger wirksam als die Vakzine von Moderna oder Biontech/Pfizer.
- Laut Studien eines Forscherteams der University of California könnten Menschen nach überstandener Covid-Infektion wohl mindestens 8 Monate durch Antikörper geschützt sein.
5. Januar 2021
- Der Beschluss von heute erweitert und verlängert den Lockdown zunächst bis Ende Januar. Neu sind insbesondere die Punkte 2 (Kontakt mit nur noch einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand) und 5 (Radius von 15 km bei Inzidenz über 200). Für Kitas und Schulen gelten die seit Mitte Dezember geltenden Einschränkungen fort. Das war, je nach Bundesland, unterschiedlich geregelt. In Hessen wurde die Präsenzpflicht nur ausgesetzt, die Schulen jedoch nicht geschlossen. Danach wurden Eltern gebeten, die Kinder zuhause zu betreuen, falls möglich. Hierfür wird die Freistellung von Eltern erweitert (20 statt 10 Tage und nicht nur für die Kranheitsbetreuung). Ob es bei diesem hessischen Weg bleibt oder auch bei uns Kitas und Schulen komplett geschlossen werden, legt die Landesregierung voraussichtlich morgen fest.
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr. Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung. Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.
Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz. Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist. Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARS- Cov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.
Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist. In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.
Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r- Wert oder die Verdopplungszeit.
- Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.
5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.
Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.
Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.
9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
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Morgen schreiben wir alle Weiterstädterinnen und Weiterstädter an, die bis Ende März das 80. Lebensjahr vollendet haben, um sie auf die Möglichkeit und die Wege zur Anmeldung einer Impfung hinzuweisen.
4. Januar 2021
- Die Ausgangssperre wird jetzt um Mitternacht aufgehoben, weil die Inzidenz seit mehreren Tagen unter dem kritischen Wert von 200 liegt: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hebt die nächtliche Ausgangssperre mit Beginn des morgigen Dienstags (5. Januar, 0 Uhr) wieder auf. In der Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre, die am 22. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wurde festgehalten, dass eine erstmalige Prüfung der Inzidenz am 4. Januar erfolgt. Der Verwaltungsstab hat sich deshalb darauf verständigt, die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre aufzuheben. Solange sie galt, bedurfte es eines triftigen Grundes, um zwischen 21 und 5 Uhr morgens auf die Straße gehen zu dürfen. Trotz der Aufhebung der Ausgangssperre appelliert der Krisenstab, Kontakte weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren.
- Die Inzidenz liegt am heutigen Montag bei 131. Auch in den zurückliegenden Tagen hatte der Wert deutlich unter 200 gelegen. Über die Weihnachtstage, Silvester und Neujahr wurde allerdings auch weniger getestet, Labore haben nur eingeschränkt gearbeitet. Es war abzusehen, dass aufgrund der Feiertage und der Wochenenden die Inzidenz auf unter 200 zurückgehen wird. Dennoch hat sich der Kreis an der Ausgangssperre festgehalten, weil die übermittelten Neuinfektionen vermutlich ein zu entspanntes Bild des Infektionsgeschehens zeichnen.
- Stand heute, 4. Januar (0 Uhr), wurden im Landkreis Darmstadt-Dieburg 1.380 Menschen gegen das Coronavirus geimpft. Zu den Geimpften gehören Menschen, die in den Alten- und Pflegeeinrichtungen leben und arbeiten sowie Weitere, die "nah am Menschen arbeiten" und gemäß der Impfvorgaben des Bundes und des Landes unter die Priorität 1 fallen.
2. Januar 2021
- Die Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienst im Landkreis Darmstadt-Dieburg konnten eine ruhige Silvesternacht verzeichnen. Insgesamt rückten die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis zwischen dem 31. Dezember (18 Uhr) und dem 1. Januar (8 Uhr) zu vier Einsätzen aus, keinem davon in Weiterstadt. Die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden in der Silvesternacht zu 57 Einsätzen gerufen. Hierbei handelte es sich vorrangig um internistische Einsatzindikationen. Wer es sich nicht nehmen lassen wollte, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen, war also vorsichtig. Damit wurde unser medizinisches System in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst nicht überlastet. Das Resultat dieser Einschränkungen ist auch mess- und belegbar. Die Anzahl der Neuinfektionen ist deutlich gesunken, jedoch noch nicht auf einen Wert, den man als „unbedenklich" bezeichnen könnte. Dazu müssen wir wieder auf einen Stand von etwa September, also deutlich unter 50, kommen. Davon sind wir leider noch ein ganzes Stück entfernt, jedoch stimmt die Tendenz, auch wenn die Inzidenz heute angestiegen ist.
- Regionale Impfzentren öffnen am 19. Januar: Mehr als 21.000 Hessen haben bereits eine erste Corona-Impfung erhalten - in Altersheimen oder an Kliniken. Am 19. Januar öffnen auch die sechs großen regionalen Impfzentren. Besonders Schutzbedürftige können sich ab der Woche zuvor für die Impfungen anmelden. Damit geht die Impfaktion in die zweite Phase: Während bislang mobile Teams Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie an Kliniken geimpft haben, beginnt in gut zwei Wochen in Hessen auch das Impfen auf Termin in den dafür vorgesehenen sechs großen regionalen Impfzentren: in Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt.
Wer der höchsten Priorisierungsgruppe angehört, kann sich ab dem 12. Januar telefonisch anmelden über die Hotline 116117 oder auf der Internetseite www.impfterminservice.de.
- Zur ersten Gruppe gehören vor allem Menschen über 80 Jahre. Angesichts der überschaubaren Impfstoffmengen werden sie noch nicht unter Volllast laufen, dennoch werden tausende Bürgerinnen und Bürger wöchentlich landesweit ihre Schutzimpfung erhalten. Bisher hat Hessen knapp 100.000 Impfdosen erhalten. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung stehe und weitere Impfstoffe in Europa zugelassen würden, sollen weitere Impfzentren geöffnet werden. Aktuell, so betonten die zuständen Minister, habe "aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität". Das ist auch OK so finde ich. Innerhalb der ersten fünf Tage der Impfaktion erhielten der Mitteilung zufolge in Hessen fast 21.400 Menschen eine erste Corona-Schutzimpfung. Die Zweitimpfung soll in der Regel drei Wochen nach der Erstimpfung folgen.
In den Alten- und Pflegeheimen kommen in Hessen potentiell 113.000 Frauen und Männer für eine Schutzimpfung in Frage, in den Kliniken rund 15.000 Menschen. Zur ersten "Prio-Gruppe" gehören neben diesen Personengruppen noch die Mitarbeiter der Rettungs- und ambulanten Pflegedienste sowie alle Menschen ab 80 Jahren. Insgesamt zählt die Gruppe der besonders Schutzbedürftigen in Hessen rund 567.000 Menschen. Alle anderen Menschen müssen sich noch gedulden.
- Das sind die Priorisierungsgruppen nach bundesweiter Einteilung:
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität:
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen)
- Mitarbeiter*innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter*innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (besonders Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter*innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere beziehungsweise tödliche Verläufe erwarten lässt (besonders Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität:
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität:
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Personen, die als Erzieher*innen oder Lehrer*innen tätig sind
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter*innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie
Personen, die im Einzelhandel tätig sind
Alle, die sich nicht in dieser Prioritätenliste finden, sollen dennoch bis Sommer die Möglichkeit zur Impfung erhalten.
20. Dezember 2020
- Inzidenz im Landkreis den dritten Tag in Folge über 200, ab morgen Abend gilt die Ausgangssperre: Da die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg am heutigen Sonntag (20.) den dritten Tag in Folge über dem Wert von 200 liegt, gilt ab Montag, 21. Dezember ab 21 Uhr, eine Ausgangssperre im gesamten Landkreis. Diese gilt zunächst bis einschließlich 8. Januar. Am Freitag (18.) lag die Inzidenz im Landkreis erstmals bei 200, ja, die Mathematiker unter euch haben recht, der Wert lag nicht über 200, das wird trotzdem so angesehen. Am Samstag (19.) wies die Inzidenz einen Wert von 202 auf. Am heutigen Sonntag (20.) ist der Wert auf 206 gestiegen. Da die Inzidenz den dritten Tag in Folge über 200 liegt, muss nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen am dritten aufeinanderfolgenden Tag – ab Montag (21.) ab 21 Uhr – eine Ausgangssperre erlassen werden. Rein rechnerisch liegt Weiterstadt alleine betrachtet ohnehin seit letzter Woche über dem Grenzwert. Damit setzt der Landkreis das vom Land Hessen um die Stufe sechs erweiterte Eskalationskonzept zeitnah um, das zusätzlich zu den geltenden Maßnahmen und Regelungen eine Ausgangssperre für die Bürgerinnen und Bürger in Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen vorsieht.
- Die Ausgangssperre vom 21. Dezember bis 8. Januar: Für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr gilt für den gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg eine nächtliche Ausgangssperre. Während dieser Zeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus wichtigen Gründen erlaubt. Personen, die keine eigene Wohnung im Kreisgebiet besitzen, ist der Aufenthalt in unserem Landkreis während dieses Zeitraums ebenfalls nur aus wichtigen Gründen erlaubt. Eine Durchfahrt durch den Landkreis ist erlaubt.
- An den Weihnachtstagen gelten folgende Zeiten der Ausgangssperre: 24. Dezember, Heiligabend: ab 0 (25. Dezember) bis 5 Uhr 25. und 26. Dezember (1. und 2. Weihnachtstag): 22 bis 5 Uhr. Am 31. Dezember (Silvester) gibt es keine weihnachtliche Ausnahme, da gilt ganz normal: 21 bis 5 Uhr.
- Ausnahmen von der Ausgangssperre: Hierzu zählt die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Es dürfen aber auch Menschen wegen medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen unterwegs sein. Dies gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, für die Begleitung und der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, für die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen. Darüber hinaus dürfen Tiere in diesem Zeitraum außerhalb der Wohnung versorgt werden und es ist möglich, in der Tierseuchenbekämpfung- und - prävention tätig zu sein. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Bescheinigung auszustellen, damit diese nachweisen können, warum sie trotz Ausgangssperre unterwegs sind.
- Zusätzlich zur Ausgangssperre darf bis zum 8. Januar auch tagsüber kein Alkohol im öffentlichen Bereich konsumiert werden. Auch der Verkauf von Alkohol zum sofortigen Verzehr ist nicht erlaubt.
Die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre ist am heutigen Sonntag (20.) bekanntgegeben worden. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, wird die Ausgangssperre aufgehoben. Die Prüfung, ob der 7-Tages- Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde, erfolgt erstmals am 4. Januar 2021.
- Corona-Testcenter über die Weihnachtstage, Silvester und Neujahr geschlossen: Das Corona-Testcenter in der Bessunger Straße 125 in Darmstadt hat über die Weihnachtstage (24. bis 26. Dezember) und auch am 31. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen. Die Corona-Testcenter in Heppenheim und Frankfurt haben an den Feiertagen geöffnet. Am Sonntag, 27. Dezember, und am Samstag, 2. Januar, hat das Testcenter in Darmstadt von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen empfiehlt bei einem Verdacht einer Corona-Infektion den Hausarzt und/oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 anzurufen und nicht einfach zu einem Testcenter zu fahren.
17. Dezember 2020
- Ausgangssperre droht: Mit einer Inzidenz von 194 nähern wir uns leider immer weiter der 6. Eskalationsstufe „schwarz" von 200, ab der dann eine Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr gilt. Am 24. Dezember werden die Ausgangssperren in den Hotspots bis auf 0 Uhr erweitert und am 25. und 26. Dezember auf 22 Uhr. Begründete Ausnahmen sind natürlich zulässig.
- Fälle im Gräfenhäuser Altersheim: Die hohen Fallzahlen in den vergangenen Tagen waren auf den „Hotspot" Altersheim Ohlystift zurückzuführen. Dort wurden 15 Bewohner und 3 Mitarbeiter positiv auf das Virus getestet. Den Betroffenen geht es glücklicherweise soweit gut. Sie haben nur leichte bis gar keine Symptome, wie Husten. Heute fand die 2. Testung statt. Daher dürfen die Bewohner leider auch über die Feiertage keinen Besuch empfangen.
- Landkreise zuständig für den Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot von Feuerwerk an öffentlichen Orten: Nach § 6b CoKoBeV ist für den Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt. Die entsprechenden Orte werden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt. Hierzu hat das HMSI heute klargestellt, dass hierfür die Gesundheitsämter zuständig sind. Das Verbot des Verkaufs von Feuerwerkskörpern erfolgt durch den Bund. Aktuell gehen wir davon aus, dass es ein Böllerverbot für den gesamten öffentlichen Raum kreisweit geben wird.
- Terminvergabe von Impfungen soll einheitlich ablaufen: Bei der Terminvergabe für die geplanten Corona-Massenimpfungen ist ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern geplant. "Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine bundeseinheitliche Lösung, über die eine Terminvergabe erfolgen soll", sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums am Donnerstag. In Betracht komme eine App, eine Webseite sowie die Patientenservice-Nummer 116 117, erklärte der Sprecher. Der konkrete Termin hänge von der Zulassung des Impfstoffes und dessen Auslieferung durch den Bund an die Länder ab. Bund und Länder stellen sich derzeit auf einen Impfstart mit dem Impfstoff von Biontech und Pfizer am 27. Dezember ein. Als erstes sollen Risikogruppen und ältere Menschen geimpft werden.
- Ausgabe von FFP2-Masken gestartet: Die Verteilung kostenloser FFP2-Masken ist am Dienstag (15.) in hessischen Apotheken teilweise schleppend angelaufen. Nach Angaben des Hessischen Apothekerverbands seien Masken vorrätig, bei weitem aber nicht genug. Man habe sich nicht ausreichend auf die Aufgabe vorbereiten können. Es hätten größere Mengen nachbestellt werden müssen. Der Apothekerverband bittet die Verbraucher um Geduld. Er versicherte aber, dass genügend Masken kämen. Es könne aber noch etwas dauern. In Hessen sollen laut Apothekerverband in einem ersten Schritt rund sechs Millionen Masken an etwa zwei Millionen Menschen ausgegeben werden. Angehörige von Corona-Risikogruppen erhalten sie: Menschen ab 60 oder von bestimmten chronischen Erkrankungen Betroffene. Sie können sich zunächst drei Masken gratis in der Apotheke abholen. Zeit ist bis zum 6. Januar.
13. Dezember 2020
- Der „harte Lockdown" ab kommenden Mittwoch ist heute Vormittag im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern beschlossen worden. Danach werden die Kontaktbeschränkungen durch weitere Maßnahmen umgesetzt. Ab kommenden Mittwoch (16.) werden Geschäfte weitestgehend, mit Ausnahme derjenigen für den täglichen Bedarf, schließen. Wirtschaftliche Einbußen sollen durch finanzielle Unterstützung ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird es auch zu Kontaktbeschränkungen in Kitas und Schulen kommen.
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona- Patienten stark belastet.
Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge. Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.
- Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie. Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.
- Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, derApotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office- Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.
9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.
13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen undselbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel undanderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
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Trotz dieser klaren Ansagen, wird es bundesweit unterschiedliche Handhabungen geben, beispielsweise, ob Friseure öffnen dürfen und wie Betreuung und Bildung in Kitas und Schulen umgesetzt werden kann. Was auch immer „weitestgehend geschlossen" heißt, wird bis spätestens Dienstag definiert werden müssen.
6. Dezember 2020
- Lieferketten-Probleme beim Impfstoff: Mit der nahenden Möglichkeit zum Impfen, steigt die Hoffnung auf ein Ende der Pandemie im kommenden Jahr. Wir Weiterstädter können uns dann, nach der Impfstrategie des Landes Hessen, nach und nach in 2021 in Pfungstadt impfen lassen. Pfizer und Biontech hofften lange, noch in diesem Jahr 100 Millionen Dosen ihres Corona-Impfstoffs ausliefern zu können. Doch es werden nur halb so viele. Grund sind Verzögerungen beim Ausbau der Lieferkette. Der US-Pharmakonzern Pfizer hat Probleme mit der Lieferkette für das vor einigen Wochen gekappte Auslieferungsziel für seinen Coronavirus-Impfstoff verantwortlich gemacht, der gemeinsam mit dem Mainzer Unternehmen Biontech entwickelt wurde. Das Hochfahren der Belieferung mit den Grundstoffen hat dann am Ende doch etwas länger gedauert als erwartet. Deshalb sei das Auslieferungsziel für dieses Jahr auf 50 Millionen Impfdosen halbiert worden. Ein weiterer Grund ist, dass Ergebnisse einer klinischen Studie später als erwartet vorgelegen haben. Die Modifikationen an den Produktionsverfahren seien inzwischen abgeschlossen und die Impfdosen könnten schnell hergestellt werden. Laut Zeitungsberichten hatten einige frühere Chargen der Ausgangsstoffe nicht den erforderlichen Standards entsprochen. Dies habe zu den Verzögerungen bei der Produktion geführt. Pfizer hatte zunächst 100 Millionen Impfdosen für dieses Jahr angepeilt. Vor einigen Wochen wurde die Zielmarke dann aber auf 50 Millionen Dosen halbiert. Dieses neue Ziel hatten Pfizer und Biontech auch bei der Meldung über ihren Erfolg in der entscheidenden Impfstoff-Studie Mitte November bekräftigt. Da pro Impfung zwei Dosen benötigt werden, wäre das genug für 25 Millionen Menschen. Der Impfstoff schützt Studienangaben zufolge mit einer Effizienz von 95 Prozent gegen die Krankheit Covid-19.
Großbritannien hatte am Mittwoch als weltweit erstes Land den Impfstoff zugelassen. In Kürze soll das Vakzin im Vereinigten Königreich verfügbar sein und dann auch mit Impfungen begonnen werden. Zu Wochenbeginn hatten Pfizer und Biontech auch in der Europäischen Union einen Zulassungsantrag eingereicht. Das Konkurrenzunternehmen Moderna will von seinem Corona-Impfstoff im ersten Quartal des kommenden Jahres 100 bis 125 Millionen Dosen produzieren. Der Großteil davon ist für die USA bestimmt, wie die US-Firma mitteilte. Zwischen 85 und 100 Millionen Impfdosen sind demnach für US-Bürger vorgesehen. Bereits bis zum Ende dieses Jahres will Moderna nach eigenen Angaben 20 Millionen Dosen seines Corona-Impfstoffs herstellen. Das Pharmaunternehmen hatte am Montag die Notfallzulassung seines Impfstoff-Kandidaten in den USA und Europa beantragt. Die EU-Kommission hat mit Moderna vereinbart, dass bei einer Zulassung zunächst 80 Millionen Impfstoffdosen geliefert werden und weitere 80 Millionen, "wenn die Notwendigkeit besteht". Klinische Studien bescheinigen dem Moderna-Impfstoff eine Wirksamkeit von über 94 Prozent. Neben Moderna und Pfizer/Biontech arbeiten auch mehrere andere Pharmafirmen in fortgeschrittenem Stadium an Corona-Impfstoffen, darunter Johnson&Johnson, Astrazeneca und Sanofi-GSK. Länder wie Russland, China und kürzlich erst Bahrain haben bereits Impfstoffe mit Einschränkungen freigegeben und impfen damit schon Teile der Bevölkerung.
- FAQ rund um die Arbeit in den Impfzentren: Da unsere Hoffnung derzeit auf den Impfzentren ruht, wird viel Energie in den Aufbau und Betrieb gesteckt. Auch hier geben sich Haupt- und Ehrenamt die Hand. Der Landkreis hat die Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst. Es wurde versucht, die wesentlichen Fragen der Bewerberinnen und Bewerber zu beantworten, jedoch konnten einige Fragen noch nicht abschließend geklärt werden. Teilweise sind wir hier auf Antworten der Landesregierung angewiesen, die noch ausstehen.
Arbeitsvertrag/Arbeitszeit
1. Wer ist mein Arbeitgeber?
Das nicht-ärztliche/pharmazeutische Personal wird direkt durch unsere Partner, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe, ausgewählt und eingestellt. Die Personalsuche erfolgt durch den Landkreis (https://www.ladadi.de/corona-impfen), der den Kontakt zu den Partnern herstellt. Vereinbarungen mit ärztlichem und pharmazeutischem Personal schließt der Landkreis über die Kreiskliniken GmbH ab.
2. Wird in den Impfzentren im Schichtbetrieb gearbeitet?
Die Impfzentren sollen für den Impfbetrieb an sieben Tagen pro Woche in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet sein. Es ist ein zwei-Schicht-System vorgesehen.
3. Welche Arbeitszeiten sind möglich?
Es sind auch Teilzeitmodelle möglich. Eine stundenweise Unterstützung der Impfteams ist aktuell nur beim ärztlichen Personal vorgesehen.
4. Kann ich auch ehrenamtlich in den Impfzentren arbeiten?
Grundsätzlich ist eine ehrenamtliche Unterstützung denkbar. Haftungsfragen für ehrenamtlich Tätige sind noch nicht abschließend geklärt. Hier steht noch eine Entscheidung des Landes Hessen aus.
5. Ist auch geringfügige Beschäftigung in den Impfzentren möglich?
Ja, eine geringfügige Beschäftigung ist möglich.
6. Kann ich vorübergehend im Impfzentrum mitarbeiten, wenn ich 100 Prozent Kurzarbeitergeld beziehe?
Wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss dies zuerst mit seiner für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit besprechen.
7. Ist auch ein befristeter Arbeitseinsatz von mehreren Wochen möglich?
Ja, ein befristeter Arbeitseinsatz ist möglich. Wie viele Wochen die Einsatzdauer mindestens betragen sollte, wird noch festgelegt.
8. Kann ich mich bewerben, obwohl ich selbst zur Risikogruppe gehöre?
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie zur Risikogruppe gehören. Für das Personal wird persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. In den Impfzentren ist das Risiko für eine Ansteckung nicht höher zu bewerten, als in anderen Alltagssituationen.
9. Wie bin ich versichert, wenn Komplikationen, Impfschäden etc. auftreten?
Das Land Hessen hat angekündigt, für Regressansprüche im Rahmen der Staatshaftung einzutreten. Eine schriftliche Bestätigung folgt.
Vergütung
1. Wie ist die Vergütung für Ärzte?
Die Vergütung wird aktuell vom Land Hessen geklärt.
2. Wie ist die Vergütung für nicht-medizinisches und kaufmännisches Personal?
Die Vergütung erfolgt nach den Tarifverträgen der Partner.
Qualifikation/Aufgaben
1. Gibt es eine Altersbeschränkung für das Personal?
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung, weder für ärztliches, nicht-medizinisches oder kaufmännisches Personal.
2. Welche Qualifikation muss ich als Ärztin/Arzt für die Arbeit im Impfzentrum mitbringen?
Über die Approbation hinaus ist keine besondere Qualifikation notwendig.
3. Was sind die Aufgaben des ärztlichen Personals im Impfzentrum?
Aufgaben sind unter anderem die Betreuung der Impfstraßen, die Durchsicht der Anamnesebögen, das Führen von Aufklärungsgesprächen, auch die Injektion der Impfdosis sowie die Unterschrift im Impfausweis und die medizinische Notfallversorgung bei Impfreaktionen etc.
4. Was sind die Aufgaben des Personals in der Verwaltung?
Unter anderem der Empfang der Bürgerinnen und Bürgern im Impfzentrum, Aushändigung von Informationsmaterial, Archivierung von Unterlagen, Anlage von Patientenkarteien, Kontrolle der Lagerbestände, Beschaffung von Material. Sicherung der telefonischen Erreichbarkeit und die Vergabe von Terminen.
5. Finden die Aufklärungsgespräche im Impfzentrum statt?
Diese Frage muss noch abschließend vom Land beantwortet werden. Auch, ob ein Aufklärungsgespräch im Vorfeld schriftlich, elektronisch oder telefonisch möglich sein wird.
6. Dürfen Medizinstudenten impfen?
Ja. Medizinstudenten dürfen impfen. Sie dürfen aber keine Anamnese- bzw. Aufklärungsgespräche durchführen.
7. Dürfen PTAs auch impfen?
Ja. Wenn diese für die Impftätigkeit bereit und zugelassen sind.
8. Dürfen Auszubildende mitarbeiten?
Ja. Auszubildende dürfen mitarbeiten.
9. Wann und wie wird das Personal für die Impfzentren geschult?
Das Personal wird rechtzeitig zum Arbeitsbeginn geschult.
10. Sind Notfallmedikamente in den Impfzentren und bei mobilen Impf-Teams vorhanden, z.B. bei allergischen Reaktionen?
Ja, es wird ein Sanitätsraum mit notfallmedizinischer Ausstattung an beiden Impfzentren eingerichtet. Die Impfteams haben eine notfallmedizinische Ausrüstung dabei.
Arbeitsschutz/Sicherheit
1. Wird persönliche Schutzausrüstung für das Personal zur Verfügung gestellt?
Ja.
2. Wird das Personal der Impfzentren vorrangig geimpft?
Bisher ist nur bekannt, ältere und vorerkrankte Menschen sowie medizinisches und pflegerisches Personal vorrangig zu impfen. Eine Impfung des Personals in den Impfzentren wäre wünschenswert. Hier warten wir auf eine Entscheidung des Landes Hessen.
3. Wird das Personal regelmäßig auf eine Covid-19-Erkrankung getestet?
Eine Testung des Personals ist vorgesehen.
4. Gibt es besondere Sicherheitsvorkehrungen für die Impfzentren?
Ja, es gibt Maßnahmen zur Sicherung der Impfzentren.
Mobile Impfteams
1. Sind mobile Impfteams geplant?
Es sind mobile Impfteams geplant. Die Anzahl der Teams steht noch nicht fest.
2. Sind Hausbesuche oder Besuche in stationären Einrichtungen zum Impfen geplant?
Ja. Es ist vorgesehen, dass die mobilen Teams stationäre Einrichtungen aufsuchen, um vor Ort Impfungen durchzuführen. Eine Zusammenarbeit mit den Hausärzten vor Ort ist wünschenswert.
3. Wer holt in den Alten- & Pflegeheimen die Erlaubnis zur Impfung ein?
Die Erlaubnis ist Teil des Anamnese- bzw. Aufklärungsgesprächs. Das Gespräch führt entweder ein Arzt des mobilen Impfteams. Vorstellbar ist auch, dass der Hausarzt die Impfung vornimmt.
Sonstige Fragen
1. Ist eine Verpflegung des Personals vorgesehen?
Ja.
2. Wo befinden sich die Impfzentren?
Die Impfzentren befinden sich in Reinheim (Am Sportzentrum) und in Pfungstadt (Ostendstraße). Weitere Informationen zu den Impfzentren werden in Kürze veröffentlicht.
3. Kann man als geschlossenes Praxisteam mitarbeiten?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen als Team mitzuarbeiten, sofern es in den Dienstplan im Impfzentrum sinnvoll integriert werden kann. Eine gute Möglichkeit wäre der Einsatz als mobiles Impfteam vor Ort bei ambulant und stationär betreuten Menschen.
4. Werden alle Personen getestet, die zur Impfung kommen, um eine Covid-19-Infektion auszuschließen?
Es ist nicht vorgesehen, alle zu impfenden Personen vorher zu testen. Wer sich krank fühlt, sagt seinen Termin ab, bleibt zuhause und vereinbart einen neuen Termin.
26. November 2020, 21:45 Uhr
Das hessische Corona-Kabinett beschloss erwartungsgemäß eine Verlängerung des Teil-Lockdowns über Ende November hinaus und eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an. Die vom Bund-Länder-Gipfel am Mittwochabend getroffenen Entscheidungen sollen bis mindestens 20. Dezember gelten. Dass sie letztlich länger gelten werden, ist wahrscheinlich.
Wie zugesichert, hier eine etwas übersichtlichere Zusammenfassung der aktuellen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs.
Private Kontakte und Einkaufen
Bis 20. Dezember bleiben Restaurants, Kneipen und Hotels (für touristische Übernachtungen) mindestens dicht. Kinos, Hallenbäder und Theater trifft es ebenfalls weiterhin. Die Gaststätten bleiben gewiss auch bis einschließlich Neujahr geschlossen. Das kann man jetzt noch nicht formal festlegen, weil solch eine Verordnung immer nur befristet für die Dauer von vier Wochen gelten darf.
Stärkere Kontaktbeschränkungen
Im Dezember dürfen nur noch maximal fünf statt zehn Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammentreffen. Kinder unter 14 Jahren zählen allerdings nicht mit. Die Kontaktbeschränkung in den eigenen vier Wänden wird empfohlen.
Ausnahmen für die Festtage
Vom 23. Dezember bis Neujahr dürfen zehn Erwachsene aus dem "engsten Familien- und Freundeskreis" außen und drinnen zusammenkommen - aus "Respekt vor Tradition und religiösen Überzeugungen". Kinder unter 14 werden auch hier nicht mitgezählt. Diese Regelung gilt, "wenn das Pandemiegeschehen nicht ganz außer Rand und Band gerät".
Wer Besuch von Verwandten erwartet und daheim zu wenig Platz hat: Für diesen Fall sind Übernachtungen in Pensionen und Hotels erlaubt. Rein touristische Übernachtungen sind auch rund um die Festtage nicht gestattet werden.
Feuerwerk
Ein Verbot wird es auf belebten Straßen und Plätzen geben, um größere Gruppenbildungen zu verhindern. Die Kommunen legen die Orte fest. Das werden in Weiterstadt wahrscheinlich die öffentlichen Parkplätze und weitere mögliche Treffpunkte sein.
Auflagen für Einzelhandel
Um Überfüllungen bei den Weihnachtseinkäufen zu vermeiden, ist in größeren Geschäften, Kaufhäusern und Shoppingzentren wie dem Loop 5 oder dem heute eröffneten Decathlon ab insgesamt 800 Quadratmetern Verkaufsfläche maximal ein Kunde auf 20 Quadratmetern erlaubt. In den kleineren Geschäften bleibt es in Hessen bei einem Kunden pro zehn Quadratmetern. Schon vor dem Eingang und auf den Parkplätzen sind Masken Pflicht.
Neuer Hotspot-Wert
Zusätzliche Verschärfungen sollen dort greifen, wo die Sieben-Tage-Inzidenz (Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner) auf über 200 steigt. Das war am Mittwoch in sechs hessischen Kreisen und kreisfreien Städten der Fall: Frankfurt, Stadt und Kreis Offenbach, Rheingau-Taunus, Main-Kinzig und Groß-Gerau. Dann sollen zusätzliche Maßnahmen zur Kontaktverringerung und für Schulen getroffen werden. Details dazu sind noch nicht geregelt.
Wenig Neues für die Schulen
Es bleibt beim Ziel, möglichst Präsenzunterricht anzubieten, da Schulen kaum zum Infektionsgeschehen beitragen. Die vom Gipfel beschlossene Maskenpflicht ab Klasse 7 hat Hessen schon für die weiterführenden Schulen.
Homescooling erachtet die hess. Landesregierung am ehesten dort für sinnvoll, wo es zu Ausbrüchen kommt oder der neue Hotspot-Inzidenzwert von 200 überschritten wird. Dies soll für jede Schule individuell entschieden werden.
Lockerungen
"Umfassende Beschränkungen" werden bis zum Jahresbeginn in Kraft bleiben - gerade in der Gastronomie. Lockerungen sind in den einzelnen Ländern möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt. Hessen liegt deutlich darüber. Ab diesem Wert glauben Gesundheitsämter, Infektionsketten wieder gut nachverfolgen zu können.
Dezember-Hilfen für Wirtschaft
Die umsatzabhängigen Hilfen für von Schließung betroffene Betriebe sollen wie für November auch für Dezember fließen. Die EU muss aber noch zustimmen. Man kann nicht auf der einen Seite schließen und auf der anderen Seite sagen, es gibt keine Hilfe. Daher begrüße ich das ausdrücklich. Diesmal hatte der Bund darauf gedrängt, dass die Länder sich an den Kosten beteiligen.
25. November 2020
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten vor dem Hintergrund der kommenden Advents- und Weihnachtszeit die Bürgerinnen und Bürger, auch noch über den November hinaus die Schutzmaßnahmen solidarisch mitzutragen, um die Pandemie weiter einzudämmen und die Gesundheit und das Leben der Mitmenschen zu schützen.
Sie sind sich bewusst, dass die Einschränkungen in Kultur, Freizeit, Gesellschaft, Wirtschaft, Tourismus und im privaten Bereich für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gravierend sind. Um Kontakte auch weiterhin zu reduzieren, sind sie aber unausweichlich. Alle Beteiligten wissen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern mit diesen Maßnahmen viel abverlangen – privat, sozial und beruflich – und dass Disziplin und Geduld in diesem Winter auf eine harte Probe gestellt werden.
Die Einschränkungen werden befristet und abhängig vom Infektionsgeschehen sein. Der gezielte Einsatz von Schnelltests und der hoffentlich bald zur Verfügung stehende Impfstoff geben zudem Hoffnung und Zuversicht auf eine Normalisierung.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen u.a. folgenden Beschluss:
Da deutschlandweit noch nicht das notwendige Niveau erreicht wurde, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden sowie eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, bedarf es einer erneuten gemeinsamen Kraftanstrengung.
Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen sind zu vermeiden.
18. November
- Die derzeitige Lage ist in jeglicher Hinsicht außergewöhnlich: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine weitreichende Reduzierung von Kontakten erforderlich, da sich das Virus oftmals symptomfrei und daher zunächst unerkannt weiterverbreitet. Bei wem sich ein schwerer Verlauf entwickelt, lässt sich im Vorwege nicht sagen. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen sind darum auf ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft angewiesen. Aber auch jüngere Menschen haben teilweise mit massiven Spätfolgen einer COVID-19- Erkrankung zu kämpfen, die es zu verhindern gilt. Den Staat trifft diesbezüglich eine Pflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG zum Schutz von Gesundheit und Leben.
- Zur Erfüllung dieser grundgesetzlichen Pflicht ergreifen die Landesregierungen derzeit umfangreiche Schutzmaßnahmen, die eine unkontrollierte Weiterverbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Diese sind notwendig, um die zweite Infektionswelle zu brechen, die trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes vulnerabler Gruppe zu einer Zunahme der schweren Verläufe und Todesfälle geführt hat und unser Gesundheitssystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit treibt. Darüber hinaus beeinträchtigen die mit den Infektionen verbundenen hohen Krankenstände und vielen Quarantänefälle auch die Wirtschaft und gefährden die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Notwendig ist es aber auch, die Maßnahmen kontinuierlich auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit hin zu überprüfen. Dabei dürfen nicht nur gesundheitspolitische Ziele eine Rolle spielen, sondern auch die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Hierfür ist eine gesamtgesellschaftliche Debatte notwendig. Darum ist es gut, dass hier auch konträr debattiert wird.
- Nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern ändert sich auch in Hessen vorerst nichts. Baldige Lockerungen stellt Ministerpräsident Bouffier aber nicht in Aussicht. Im Gegenteil. Das hat sich vor vier Wochen noch ganz anders angehört.
- Halbzeitbilanz beim erneuten, auf vier Wochen angelegten Teil-Lockdown in Hessen: Die Dynamik der aktuellen Corona-Welle nimmt ab, aber noch nicht durchschlagend. Als die mehrstündige Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs am Montagabend vorbei war, sagte Volker Bouffier daher bei einer Pressekonferenz in der Wiesbadener Staatskanzlei: "Für Hessen wird es erst einmal keine Änderungen geben." Erleichterungen stellte er nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern nicht in Aussicht. Er machte mit seinen Ausführungen klar, dass zusätzliche Einschränkungen und eine Verlängerung des Teil-Lockdowns derzeit sogar wahrscheinlicher sein dürften. Die definitive Entscheidung über das weitere Vorgehen ist aber auf den 25. November vertagt, Mittwoch kommender Woche. Bis dahin werde man die Infektionszahlen weiter beobachten. Die Gipfel-Teilnehmer hätten "gemeinsam die Feststellung getroffen, dass die Dynamik des Anstiegs gebrochen ist. Aber die Zahlen steigen immer noch." Zuvor war bekannt geworden, dass es während des Corona-Gipfels heftigen Streit um Pläne der Bundesregierung gegeben hatte. Sie wollte einer Beschlussvorlage zufolge erreichen, dass zur Eindämmung der Pandemie weitere Kontaktbeschränkungen erlassen und auch der Präsenzunterricht an Schulen beschränkt wird. Über das Jahresende hinaus müssten Bund und Länder bei ihrer Aussprache kommende Woche auch für den Januar planen. Die Bürger bräuchten Sicherheit. Es spricht im Moment nicht allzu viel dafür, dass wir zu größeren Öffnungen kommen. Man werde daher kommende Woche auch "schauen, wie wir die Kontakte im privaten Bereich weiter beschränken". Dass dies nötig ist, ist halt ein Konsens. Denn diese Kontakte seien "mit Sicherheit ein großes Problem". Diesmal beließen es die Ministerpräsidenten wie Kanzlerin Merkel beim Appell: Die Menschen sollten die Kontakte so weit wie möglich reduzieren. Wegen der drohenden Verlängerung des Teil-Lockdowns stellt sich auch die Frage nach einer Fortsetzung der für den November bereits beschlossenen Hilfen für vom Lockdown betroffene Unternehmer - Hotel- oder Restaurantbetreiber zum Beispiel. Über solche Entschädigungszahlen für Umsatzausfälle im Dezember sei aber noch nichts entschieden. Bei den Beschlüssen am Mittwoch kommender Woche erwartet niemand eine grundsätzliche Kurskorrektur. Der Bund hatte den Ländern allerdings schon für diesen Montag sehr viel weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen. Vor allem die Schulen wären betroffen gewesen.
- Diese Einschränkungen hat die Bundesregierung am Montag ins Gespräch gebracht:
- Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit sollte nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei statt wie bisher zehn Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein.
- Private Treffen: Kinder und Jugendliche sollen sich nur noch mit einem festen Freund in der Freizeit treffen, private Zusammenkünfte sich auf einen festen weiteren Hausstand beschränken. Auf private Feiern sollte bis zum Weihnachtsfest gänzlich verzichtet werden.
- Quarantäne: Jeder mit Erkältungssymptomen wie Husten oder Schnupfen sollte sich bis zu sieben Tage daheim aufhalten - bis zum Abklingen der Symptome. Das sollte aber eine Empfehlung bleiben.
- Schulen: Besonders umstritten war der Plan, die Klassengröße im Unterricht auf die Hälfte der Schüler zu verringern – durch Wechselunterricht. So sollten die Abstände sowohl in den Klassen, aber auch in Schulbussen vergrößert werden. Außerdem schlug der Bund eine Maskenpflicht auch für Grundschüler vor.
- Seit Beginn des Teil-Lockdowns am 2. November ist die Zahl der Neuinfektionen in Hessen nicht so mehr so stark gestiegen wie zuvor. So lag die Zahl der Neuinfektionen in Hessen in der vergangenen Woche bei 10.943, eine Woche zuvor bei 10.851. Laut dem Sozialministerium in Wiesbaden lag die sogenannte Inzidenz in Hessen - also die Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen - am Montag bei 174. Ziel ist es, die Zahl in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten unter dem kritischen Wert von 50 zu halten. Dann, so die Überlegung, könnten die Gesundheitsämter wieder die Kontakte von Neuinfizierten verfolgen. Bevor Corona-Maßnahmen wie der aktuelle Teil-Lockdown wirken können, vergehen zwei bis drei Wochen. Auf die Zahl der Patienten wirkten sich Maßnahmen noch später aus. Noch nehmen die Covid-19-Fälle in hessischen Krankenhäusern zu. Mit der Spitze rechnet das Gesundheitsministerium Anfang Dezember.
16. November 2020
- Heute hat sich wieder Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder getroffen und folgendes im Wortlaut beschlossen:
- Mit Beginn der Herbst- und Wintermonate ist die Zahl der COVID-19-Infektionsfälle in ganz Europa exponentiell angestiegen. In manchen Nachbarstaaten ist die Inzidenz der Neuinfektionen bis zu vier Mal höher als in Deutschland. Mit Betroffenheit verfolgen Bund und Länder, wie dies dort mit erheblichen Engpässen im Gesundheitswesen, bei Tests und Medikamenten und auch mit einem Anstieg schwer und tödlich verlaufender Fälle verbunden ist. Praktisch alle Staaten haben darauf mit erheblichen, meist im Vergleich zu Deutschland weitergehenden Beschränkungen reagiert. Deutschland unterstützt besonders betroffene Staaten in dem Rahmen, wie es die augenblicklich ebenfalls sehr begrenzten Ressourcen in Deutschland zulassen. Auch in Deutschland ist die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, in nur zwei Wochen im November um rund 50% auf 780.000 Fälle angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der COVID-19 Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern um 70% zugenommen.
- In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 wurden weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor allem im kulturellen, freizeitgestaltenden und touristischen Bereich ab dem 2. November beschlossen, um so zu einer deutlichen Kontaktreduzierung zu kommen. Dabei wurde bewusst der Zeitraum eines vollen Monats angesetzt, weil Schulen, Kitas und das Wirtschaftsleben weiterhin möglichst in Präsenz stattfinden sollten.
- Durch die Oktoberbeschlüsse wurde die Dynamik der Neuinfektionen gebremst, aber eine Trendumkehr kann bisher noch nicht verzeichnet werden. Die Bevölkerung und die vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen haben mit ihrem besonnenen Verhalten und der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bereits dazu beigetragen, den Anstieg der Infektionszahlen abzubremsen. Das erfordert viel Disziplin und Verzicht auf vieles, was uns wichtig ist in unserer freien und offenen Gesellschaft. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen dafür und bitten, nicht nachzulassen in den Anstrengungen, um das bereits Erreichte nicht zu gefährden. Durch die bisherigen Maßnahmen ist es gelungen, dass bisher das Gesundheitssystem trotz vereinzelter Engpässe jederzeit leistungsfähig gehalten werden konnte. Jetzt gilt es, hier die Maßnahmen konsequent umzusetzen, denn nur gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle. Die Priorität von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Pandemie besteht darin, die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden zu minimieren.
- Der Anstieg der letzten Wochen hat gezeigt, dass höhere Infektionszahlen trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes von vulnerablen Gruppen zu einer Zunahme der schweren Verläufe und der Todesfälle führen. Darüber hinaus gibt es immer wieder Erkenntnisse, die auch bei genesenen COVID-19-Fällen auf mögliche langfristige Folgeschäden hindeuten. Deshalb ist eine möglichst geringe Neuinfiziertenzahl aus gesundheitlichen Gründen dringend anzustreben. Bisher ist die Sterberate durch COVID-19 in Deutschland sehr niedrig. Damit dies so bleibt, ist eine Verfügbarkeit von speziellen Medikamenten und Schutzausrüstung, genügend Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen für die uneingeschränkt gute Versorgung aller schweren Fälle erforderlich.
- Zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen haben Bund und Länder zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft ergriffen und mit den Sozialschutzpaketen die Sozialleistungen deutlich erhöht. Hohe Infektionszahlen führen zu hohem Krankenstand und vielen Quarantänefällen, das beeinträchtigt die Wirtschaft und gefährdet die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Verunsicherung von Unternehmen und Verbrauchern in einem nicht kontrollierten Infektionsgeschehen dämpft Konsum und Investitionen.
- Auch der internationale Vergleich macht derzeit deutlich, dass die Staaten wirtschaftlich besonders gut durch die Krise kommen, die ein besonders niedriges Infektionsgeschehen haben. Insofern ist ein Konzept, das notwendige Beschränkungen von Teilen der Wirtschaft mit Hilfen unterstützt und auf ein kontrolliertes, niedriges Infektionsgeschehen setzt, auch gesamtwirtschaftlich und im Hinblick auf die sozialen Folgen am erfolgversprechendsten.
- Hinzu kommt, dass ein hohes Infektionsgeschehen nur noch durch erhebliche Beschränkungen kontrolliert werden kann, die, je später sie erfolgen, umso einschneidender und länger erfolgen müssen. Ausreichende Testkapazitäten und die vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sind wesentliche Faktoren für die Kontrolle des Infektionsgeschehens. Steigt die Zahl der Neuinfektionen über die Schwelle, bei der eine Kontaktnachverfolgung möglich ist, beschleunigt sich das Infektionsgeschehen, da Ansteckungsverdächtige nicht mehr informiert und isoliert werden können. Fehlende Testkapazitäten führen ebenso zu nicht erkannten Infektionen. Beides führt zu einer erhöhten Dunkelziffer an Infektionen und in der Folge zu einer Beschleunigung der Infektionsdynamik, die anschließend nur noch durch zunehmende Beschränkungen durchbrochen werden kann. Deshalb ist eine Kontrolle des Infektionsgeschehens unterhalb einer Größenordnung, in der Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten überfordert werden, das wesentliche Ziel der Strategie von Bund und Ländern. Das Maß für die Überforderung von Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten lässt sich aus der Inzidenz der Neuinfektionen ableiten. Diesen Maßstab legt auch der neue Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes an, der in dieser Woche im Rahmen des Bevölkerungsschutzgesetzes in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gebührt für das schnelle Handeln in diesem Zusammenhang großer Dank. Bund und Länder haben vereinbart, dass die Gesundheitsämter personell so aufgestockt werden, dass genügend Kontaktnachverfolgungspersonal bereitsteht, um täglich die Kontakte von 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nachvollziehen zu können, das entspricht 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche. Dies ist gegenüber der vorpandemischen Zeit bereits eine Kraftanstrengung.
- Mit erheblicher Unterstützung von Landes- und Bundesbehörden sowie der Bundeswehr wird daran gearbeitet, dass auch bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche die Kontaktverfolgung noch vollständig erfolgen kann. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, treten auch Engpässe bei den Testkapazitäten auf. Nehmen die Infektionszahlen weiter zu, folgen mit zeitlicher Verzögerung die Überforderung von Medikamentenversorgung und Verfügbarkeit von Schutzausrüstung, Mangel an Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen. Insofern lassen sich die verschiedenen Stufen der Überforderung alle aus der Inzidenz der Neuinfektionen und deren Dynamik ableiten. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden diese Spätindikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, sowie weitere Indikatoren, die zusätzliche Aussagen insbesondere zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.
- Zur Überwindung der Pandemie und für eine Rückkehr zum normalen Leben ist es erforderlich, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung über eine Immunität gegen das SARS-CoV2-Virus verfügt. Diese entsteht in Folge durchgemachter Infektionen oder vor allem durch eine effektive Impfung. Es ist erfreulich, dass es bereits zahlreiche Impfstoffe in der klinischen Erprobung gibt und dass ein in Deutschland entwickelter Impfstoff bereits unter den strengen europäischen und amerikanischen Voraussetzungen eine Zulassung beantragt und erfreuliche Daten hinsichtlich der Wirksamkeit veröffentlicht hat. Dazu hat auch die erhebliche Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beigetragen. Angesichts dieser Entwicklung und den oben genannten Risiken hoher Infektionszahlen ist es ethisch nicht vertretbar, hohe Infektionszahlen hinzunehmen, statt den erhofften Erfolg einer möglichst breiten Impfung der Bevölkerung bereits im nächsten Jahr durch diesen oder einen anderen erfolgreichen Impfstoff abzuwarten. Deshalb bereiten sich Bund und Länder bereits intensiv darauf vor, möglichst kurzfristig in der Lage zu sein, je nach Verfügbarkeit von Impfstoffen möglichst breite Teile der Bevölkerung zu impfen. Solange nicht genügend Impfstoff für alle Impfwilligen in Deutschland verfügbar ist, werden die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut zusammen mit dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Lebenswissenschaften Leopoldina Empfehlungen für Prioritäten bei der Impfung herausgeben. Eine Impfpflicht gegen SARS-CoV2 ist nicht sinnvoll und wird von Bund und Ländern abgelehnt.
- Inwieweit die Maßnahmen, die am 2. November in Kraft getreten sind, ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen zügig wieder zu senken, lässt sich derzeit nicht präzise vorhersagen. Deshalb werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse über konkrete Schlussfolgerungen sowie die weitere Perspektive für Dezember und Januar im Rahmen eines Gesamtkonzepts diskutieren und entscheiden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. In Zeiten hoher Infektionszahlen besteht ein Infektionsrisiko überall dort, wo Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen erforderlich sind, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten. Die seit Beginn der Pandemie und insbesondere seit dem 2. November erlassenen Beschränkungen insbesondere im Kultur-, Freizeit- und Tourismusbereich dienen genau dieser Reduzierung von Kontakten. Darüber hinaus haben Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ein großer Teil von Infektionen findet jedoch weiterhin im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes statt, einem Bereich, in dem für staatlichen Eingriffe besondere Zurückhaltung angezeigt ist. Deshalb kommt es in dieser Phase der Pandemie darauf an, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch im privaten Bereich jenseits von Ge- und Verboten ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem
- a) Personen mit Atemwegserkrankungen die seit Oktober wieder eingeführte Möglichkeit, sich telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben lassen können, nutzen. Zuhause zu bleiben bis die akuten Symptome abklingen und sich auszukurieren ist medizinisch für die Heilung sinnvoll, auch wenn keine zusätzliche ärztliche Behandlung erforderlich ist. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der Beeinträchtigung von Geruchs- oder Geschmackssinn, so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116117 immer erreichbar.
- b) sie auf private Feiern gänzlich verzichten.
- c) sie private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.
- d) sie auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren verzichten.
- e) sie auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln verzichten.
- f) sie Besuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen nur dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben.
2. Bund und Länder betonen auch in dieser Phase der Pandemie die große Bedeutung der Hotspot-Strategie. Während der aktuellen Beschränkungsmaßnahmen zeigt sich in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland, dass die Maßnahmen dort, wo das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering ist, schnell zu einer Abschwächung des Infektionsgeschehens führen, während in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen die Infektionszahlen teilweise weiter steigen. Deshalb ist es weiter wesentlich, dass in den Hotspots über die bundesweiten Maßnahmen hinaus zügig weitergehende Schritte bezogen auf das jeweilige Infektionsgeschehen eingeleitet werden, um dieses wirksam zu reduzieren.
3. Gerade angesichts des Umstandes, dass eine vollständige Kontaktnachverfolgung in zahlreichen Hotspots nicht mehr vollständig möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen, die in einem bestimmten Cluster (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) auftreten, die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung in Bezug auf das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster ergriffen werden. Insbesondere sollen Quarantäneanordnungen für das betroffene Cluster (wie Arbeitsplatz- Umgebung, Freizeitgruppen etc.) rasch ergriffen werden; das Vorliegen eines positiven Testergebnisses ist dazu nicht zwingend erforderlich. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel.
4. Bund und Länder haben am 28. Oktober beschlossen, trotz des dynamischen Infektionsgeschehens Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht zu schließen. Verlässliche Betreuung dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bildung ist essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation. Deshalb genießt die Offenhaltung von Einrichtungen im Präsenzunterricht in diesem Bereich mit hohem Infektionsschutzniveau eine wichtige politische Priorität. Die Länder arbeiten seit Monaten intensiv an diesem Ziel. Alle Beteiligten im Schulwesen leisten täglich vor Ort einen großartigen Dienst, um dies in der Praxis zu ermöglichen. Ihnen gilt unser besonderer Dank. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat eine Stellungnahme abgegeben, wie die Infektionsgefahren im Schulbereich reduziert werden können. Bund und Länder werden auf der nächsten Konferenz darüber beraten, wie Ansteckungsrisiken im Schulbereich in Hotspots reduziert werden können.
5. Wirksame Impfstoffe sind für die Bewältigung der Pandemie ein zentraler Baustein. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird es im 1. Quartal 2021 mindestens einen wirksamen zugelassenen Impfstoff geben. Bei bestmöglichem Verlauf der Studien und der Zulassung kann zeitnah zu ersten Lieferungen von Impfstoffen an die Länder kommen. Um darauf vorbereitet zu sein, werden die Länder die geplanten Impfzentren und -strukturen so vorhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Zur besseren Koordinierung melden die Länder dem Bund bis Ende November, mit wie viel durchführbaren Impfungen pro Tag sie jeweils aufs Bundesland bezogen planen. Basis für die beständige Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie ist der von der GMK im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit gefasste Beschluss vom 6. November 2020, der die jeweilige Verantwortlichkeit von Bund und Ländern zur Umsetzung der Strategie definiert.
6. Die gestiegenen Infektionszahlen haben leider auch zu einem Anstieg der Infektionen und Infektionsrisiken bei den über 65-Jährigen und bei wegen bestimmter Vorerkrankungen besonders vulnerablen Gruppen geführt. Deren Schutz ist seit Beginn der Pandemie eines der Kernanliegen unserer Politik. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen jeweils entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Mit Beginn des Winters im Dezember werden sich die Bürgerinnen und Bürger noch mehr zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten. Um das Risiko einer Ansteckung für die besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom Bundesminister für Gesundheit zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen wird der Gemeinsame Bundesausschuss durch Stellungnahme einbezogen; für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch werden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund.
7. Aufgrund der gestiegenen Neuinfektionszahlen ist zeitversetzt, aber erwartbar auch der intensivmedizinische Behandlungsbedarf enorm gestiegen. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30.04.2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder. Da es regional zunehmend notwendig wird, planbare Operationen und Behandlungen zu verschieben, um ausreichend Personal-, Betten- und Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten bereit zu halten, ist für die beteiligten Krankenhäuser in diesen Regionen eine finanzielle Absicherung notwendig. Denn verschobene Operationen bedeuten immer auch betriebswirtschaftliche Mindereinnahmen. Der nach § 24 KHG gebildete Beirat hat vor diesem Hintergrund unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 12.11.2020 einstimmig Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen zur Stärkung der Krankenhäuser in dieser Pandemielage gegeben. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich diese Vorschläge zu eigen gemacht und diese gesetzgeberisch durch Änderungsanträge zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz umgesetzt. Falls Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 zustimmen, gibt dies den besonders geforderten Krankenhäusern sehr zeitnah die erforderliche finanzielle Sicherheit.
8. Um die engagierten Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen
Anforderungen. Dies sind insbesondere
- a) SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten
- b) ein digitales Symptomtagebuch zur viel weniger arbeitsaufwendigen und ressourcenschonenden Betreuung und Verwaltung der isolierten und quarantänisierten Personen; es soll nun Zug um Zug in SORMAS integriert werden
- c) CovBotalsKI-gestützter Telefonassistent zu einer relevanten Entlastung der Telefonleitungen der Gesundheitsämter sowie
- d) die stark beschleunigte Umsetzung von DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zur sicheren, schnellen und bundeseinheitlichen digitalen Meldung und Informationsverarbeitung positiver SARS-CoV-2- Errergernachweise.
- Der Bund hat diese digitalen Angebote den Gesundheitsämtern bereits über verschiedene Wege vorgestellt, zuletzt durch eine Videokonferenz des Bundesministers für Gesundheit mit allen interessierten Gesundheitsämtern. Ziel von Bund und Ländern ist es, dass bis Ende des Jahres 2020 zumindest bei SORMAS und DEMIS eine Nutzerrate von über 90 Prozent erreicht wird. Die GMK soll der MPK bis zum 15.01.2021 über den jeweils in den Bundesländern erreichten Umsetzungsgrad berichten.
9. Die Corona-Warn-App (CWA) hilft Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und zu unterbrechen. Sie ist, gerade in der zweiten Welle des Infektionsgeschehens, eine wertvolle Ergänzung zur Arbeit der Gesundheitsämter. Fast alle Labore und über 90 Prozent der Sars-CoV-2-Laborkapazitäten sind an die CWA angeschlossen. Über 500.000 Testergebnisse wurden so in der vergangenen Woche über die CWA digital und somit signifikant beschleunigt zur Verfügung gestellt. Jeden Tag warnen aktuell bis zu 3.000 Nutzer der CWA, die ein positives Testergebnis bekommen haben, andere Nutzer und helfen so Infektionsketten zu durchbrechen. Mit diesen Funktionen und rund 22,5 Millionen Downloads ist die CWA eine der erfolgreichsten Warn-Apps europaweit. Seit Beginn wird die CWA, wie üblich bei softwarebasierten Technologien, kontinuierlich weiterentwickelt. Zuletzt mit der optionalen Symptomerfassung und der europäischen Interoperabilität. In den kommenden sechs Wochen wird die CWA drei weitere Updates erhalten. Dadurch wird der Warnprozess vereinfacht sowie automatische Erinnerungen nach Positivtestung an eine noch nicht erfolgte Warnung der eigenen Kontaktpersonen implementiert, ein Mini-Dashboard mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf integriert, die Messgenauigkeit durch die Umstellung auf die neue Schnittstelle von google/apple verbessert sowie die Intervalle für die Benachrichtigung über eine Warnung erheblich reduziert. Weitere Umsetzungen, wie die Einbindung eines Kontakttagebuchs werden aktuell geprüft und wenn möglich zeitnah in 2021 umgesetzt.
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, die CWA gerade in diesen Zeiten runterzuladen und aktiv zu nutzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die positiv auf Corona getestet werden, können durch das Absetzen einer anonymen Warnung via CWA helfen diese Pandemie kontrollierbarer zu machen.
10. November 2020
- Die Anzahl der in Weiterstadt Infizierten hat sich im vergangenen Monat verdoppelt. Aktuell liegen wir bei 207 seit Mitte März. Gemessen an der Anzahl der Einwohner liegen wir exakt im Kreisdurchschnitt, also weder auffällig hoch noch besonders niedrig. Neben immer wieder auftretenden Fällen in Schulen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft sind unsere Alten- und Pflegeheime glücklicherweise nicht betroffen.
- Viele Kinder sind aufgrund der Fälle an den Schulen in Quarantäne, unabhängig ob dies nun explizit vom Gesundheitsamt angeordnet wurde oder als logische Konsequenz auch ohne behördliche Anordnung erfolgt ist. Davon sind dann ganze Familienverbünde in Mitleidenschaft gezogen. Geschwisterkinder haben dann bis zum 12. Lebensjahr ein Betretungsverbot in Kita und Schule und deren Eltern müssen sie zuhause versorgen. Auch Lehrkräfte und Beschäftigte in Kitas haben ein solches Betretungsverbot.
- Um unnötige Wartezeiten und Kontakte zu verhindern, können Termine bei der Zulassungsstelle in Weiterstadt jetzt auch online reserviert werden. Das häufige erfolglose Anrufen hat damit ein Ende. Dieser Service wird auch nach der Pandemie beibehalten.
Über folgenden Link kann nach Auswahl des Anliegens ein Termin (für bis zu drei Wochen im Voraus) gebucht werden: https://termine.weiterstadt.de
- Gute Nachrichten zur Bewertung des ersten Corona-Impfstoffs: RNA-Impfstoffe sind ein relativ neues Produkt der Biotechnologie. Das Zwischenergebnis des Impfstoffkandidats von Pfizer und Biontech stimmt nun Forscher weltweit zuversichtlich. Einige Fragen bleiben zunächst offen. Eine Zulassung könnte noch in diesem Jahr oder Anfang 2021 erfolgen. Weitere Informationen gibt es hier.
- Das Regierungspräsidium Darmstadt übernimmt hessenweit die Abwicklung von allen Verdienstausfallansprüchen nach den Paragrafen 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), soweit diese Ansprüche aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entstehen. Ein Verdienstausfall kann unter den folgenden Voraussetzungen ersetzt werden:
- Bei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeordneten Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter oder einer anderen zuständigen Stelle ist das Land Hessen gegenüber den Arbeitgebern für einen Verdienstausfallschaden zur Entschädigung verpflichtet (Paragrafen 56 Absatz 1, 66 IfSG). Selbstständige können einen eigenen Antrag stellen.
- Bei Schließung von Schulen und Kindergärten bzw. sonstigen Einrichtungen zur Betreuung kann bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ein Verdienstausfallschaden nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG für Zeiträume ab dem 30. März für die Betreuung von Kinder unter zwölf Jahren für bis zu zehn Wochen pro Elternteil gezahlt werden. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalles für bis zu 20 Wochen. Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, gilt die Altersgrenze nicht.
- Die Antworten auf häufige Fragen gibt es hier und hier.
- Neue Regeln für Reisende aus Risikogebieten: Seit Sonntag (8.) gelten neue Regeln für alle, die aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland kommen wollen. Die Quarantänezeit wird zwar verkürzt - von 14 auf zehn Tage. Aber jeder, der einreist, muss sich in Quarantäne begeben, auch wenn ein negativer Test vorgelegt werden kann. Erst wenn ein neuer Test nach fünf Tagen ebenfalls negativ ist, kann die Quarantäne beendet werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für Durchreisende und Berufspendler.
- Gut eine Woche nach Beginn des Teil-Lockdowns werden in Hessen die ersten Erfolge sichtbar. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist nicht mehr so stark angestiegen wie zuvor. Auch die Mobilität und der Betrieb in Fußgängerzonen ist zurückgegangen, wie eine Datenauswertung des hr zeigt. Fraglich ist allerdings, ob die von Bund und Länder für Anfang Dezember in Aussicht gestellten Lockerungen realistisch sein werden. So wird eine angepeilte flächendeckende 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Prognosemodell erst rund um Weihnachten erreicht. Die gesamte Analyse gibt es auf Hessenschau online inklusive Grafiken zur Mobilität währende des Lockdown light.
31. Oktober 2020
- In der vergangenen Woche sind 17 Menschen in Weiterstadt positiv auf Corona getestet worden. Damit ist die Anzahl seit Ausbruch der Pandemie im März von 99 auf 116 gestiegen.
- Aufgrund des mittlerweile höchst dynamischen COVID-19-Infektionsgeschehens in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg haben sich Stadt und Kreis in enger Abstimmung mit Gesundheitsamt und Staatlichem Schulamt dafür entschieden, den aktuellen Schulbetrieb in beiden Gebietskörperschaften entsprechend des Infektionsschutzes anzupassen. Demnach gilt nach Veröffentlichung der Verfügung am heutigen Samstag (31.) unterschiedlich nach Schulstufen gemäß Anlage 1 des Hygieneplans 6.0 des Hessischen Kultusministeriums für die Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Zeit vom 31.10.2020 bis 12.11.2020 die Stufe 2, der „Eingeschränkte Regelbetrieb" an Grundschulen/Primarstufe sowie Sekundarstufe I inklusive Förderschulen.
- Um die sich ergebenden Einschränkungen möglichst gering zu halten, werden die Auflagen gemäß der schulformspezifischen Bedingungen wie folgt angepasst:
- Grundschulen/Primarstufe: Mund-/Nasenbedeckungen sind auch im Unterricht von Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen. Der Unterricht sollte möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden. Wenn sich Lerngruppen dennoch in einzelnen Fächern mischen, ist im betreffenden Unterricht eine Mund-/Nasenbedeckung auch von den Schülerinnen und Schüler zu tragen. Da sich die Klassen in der Betreuung mischen, ist hier ebenfalls von den Schülerinnen und Schüler eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen. Schulsport ist kontaktlos durchzuführen.
- Sekundarstufe I: Mund-/Nasenbedeckung sind auch im Unterricht sowohl von Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen. Der Unterricht sollte möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden. Ausgenommen hiervon ist der Unterricht in Religion, Ethik, 2./3. Fremdsprache und Wahlpflichtunterricht. Sport ist ausschließlich kontaktlos und im Freien durchzuführen. Der Abstand von 1.5 Metern ist zwingend, da Mund-/Nasenbedeckung im Sport unzumutbar ist.
- Für Integrierte Gesamtschulen und Förderstufen gilt zusätzlich: Die äußere Differenzierung ist aufzuheben. Binnendifferenzierung ist vorzusehen. Klassen sind nur im festen Klassenverband zu unterrichten. Ausgenommen hiervon sind die abschlussprüfungsrelevanten Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgängen 9 und 10.
- Auslösung der Stufe 3 „Wechselmodell" in Sekundarstufe II und Berufliche Schulen: Mund-/Nasenbedeckung sind auch im Unterricht sowohl von Schülerinnen und als auch Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist auch im Unterricht einzuhalten. Die Lerngruppen sind im Bedarfsfall entsprechend zu teilen. Sport ist ausschließlich kontaktlos und im Freien durchzuführen. Der Abstand von 1.5 Metern ist zwingend, da Mund-/Nasenbedeckung im Sport unzumutbar ist.
- Für alle Schulen gilt: Schulveranstaltungen in Präsenz sind bis auf weiteres auszusetzen. Für schulorganisatorische Maßnahmen stehen die schulfachlichen Dezernent*innen des Staatlichen Schulamtes zur Verfügung. Für die Grundschulen, die Sportunterricht drinnen anbieten wollen, wird die Stadt entsprechende Räume zur Verfügung stellen. Das haben unsere Schulen unterschiedlich geregelt. Details erfahren Kinder und deren Eltern von der jeweiligen Schule selbst.
28. Oktober 2020
- Nach der „Kanzlerin-Vorlage" von heute Vormittag haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgenden Beschluss gefasst:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
- Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich. Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
- Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten. Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.
- Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
- 1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
- Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
- Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
- Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
- der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
- Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. - Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
- Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
- Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
- Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
- Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
- Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
- Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
- Es gibt keine speziellen Regelungen zu Gottesdiensten.
- Die Maßnahmen gelten bereits ab Montag (2. November) bis Monatsende, also vier Wochen lang.
- In Geschäften ist abweichend von der Vorlage ein Kunde je 10 qm zulässig, anstatt 25 qm.
23. Oktober 2020
- Da die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg am Freitag (23.) erstmals seit Beginn der Pandemie die letzte Warnstufe von 75 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten hat und aktuell bei 80 liegt, gelten nun ab heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitungsgeschwindigkeit der Pandemie:
- Öffentliche Veranstaltungen werden auf maximal 100 Teilnehmende begrenzt. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung des Gesundheitsamtes unter Vorlage eines abgestimmten Hygienekonzeptes.
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
- Aktuell werden keine weiteren Maßnahmen zusätzlich zu den bereits getroffenen Regelungen erlassen. Mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens in unseren Nachbarstädten und Nachbarkreisen ist auch mit einem weiteren Anstieg bei uns zu rechnen.
- Corona-Fälle an mehreren Schulen in Landkreis und auch in Weiterstadt:
Es gibt mehrere laborbestätigte Fälle von Covid-19 an Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Positiv getestet wurden jeweils ein Schüler am Max-Planck-Gymnasium in Groß-Umstadt, an der Carl-Ulrich-Schule in Weiterstadt, an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Griesheim und am Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim. An der Landrat-Gruber-Schule in Dieburg wurden zwei Schüler positiv auf das Corona-Virus getestet.
Anders als beim Anfang der Pandemie kommt es durch den sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen zu Verzögerungen in der Nachverfolgung der Kontaktketten. Dieser Trend lässt sich deutschlandweit beobachten. Momentan arbeiten die Gesundheitsämter an oder über ihre Belastungsgrenzen hinaus.
20. Oktober 2020
- Die Inzidenz ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf 53 gestiegen und hat damit die kritische Marke von 50 überschritten, weswegen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Bereits am vergangenen Freitag (16.) hat sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg den Maßnahmen, die die Städte und Landkreise mit einer Inzidenz von 35 und mehr aus der Rhein-Main-Region festgelegt haben, angeschlossen. Diese Entscheidung, die von manchem als unverhältnismäßig und überzogen angesehen wurde, hat sich als richtig erwiesen. Auch bei uns ist die Inzidenz rasant gestiegen, auch wir haben einen starken Anstieg an Neuinfektionen. Neben den Maßnahmen, die der Landkreis gestern getroffen hat, gelten weiterhin die Regelungen, die am Montag in Kraft getreten sind. Dazu gehört beispielsweise das Zuschauerverbot bei Profisport- und Amateursportveranstaltungen.
- Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt hat der Landkreis nun weitere Maßnahmen getroffen, die ab heute 21. Oktober, gelten und in zwei Allgemeinverfügungen erlassen sind. Folgende Maßnahmen gelten im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg, also auch für Weiterstadt, ab dem 21. Oktober vorerst bis zum 4. November:
- Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht. Dies gilt auch für Fußgängerzonen.
- Bei privaten Zusammenkünften in angemieteten oder öffentlichen Räumen wird die Höchstteilnehmerzahl auf 10 Personen oder 2 Hausstände beschränkt.
- Es wird dringend empfohlen, private Zusammenkünfte in privaten Räumen auf eine Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen oder zwei Hausstände zu begrenzen.
- Es gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol zum Sofortverzehr (Außer-Haus-Verkauf) zwischen 23 und 6 Uhr.
- Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist zwischen 23:00 und 06:00 Uhr verboten.
- Öffentliche Veranstaltungen werden auf maximal 100 Teilnehmende begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
- Diese Regelungen werden nur dann ausgesetzt, wenn die Inzidenz wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt. Beim Erreichen einer Inzidenz von über 75 oder bei einem weiterem kontinuierlichen Anstieg der Inzidenz über zehn Tage über 50 dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
- Weiterhin gelten die am vergangenen Freitag getroffenen Maßnahmen, die gestern in Kraft getreten sind:
- Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien.
- Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien. Für Grundschulen Schulsport in diesem Zeitraum kontaktlos.
- Profisportveranstaltungen finden ab einer Inzidenz von 35 entsprechend des Beschlusses des Bundeskanzleramtes und der Chef/innen der Staatskanzleien ohne Zuschauer/innen statt. Im Amateursport sind ab einer Inzidenz von 35 ebenfalls keine Zuschauer/innen zugelassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainer/innen und Betreuer/innen.
- Ab einer Inzidenz von 50 gilt folgende Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen: maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch.
- Ab Mittwoch (21. Oktober) gibt es eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für die Gastronomie sowie die Vergnügungsstätten (darunter fallen nicht die Spielotheken). Darüber hinaus darf in der Zeit von 23 bis 6 Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden. Die Sperrzeitregelungen werden nur dann ausgesetzt, wenn die Inzidenz wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt.
19. Oktober 2020
- Das Land Hessen hat ein ergänztes Eskalationskonzept beschlossen. Die Zahlen geben immer den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen an.
- Grün (Inzidenz <20):
Keine Änderungen. - Gelb (Inzidenz >20):
Öffentliche Veranstaltungen: Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall steigender Infektionszahlen zu verbinden.
Kontrollen: Ordnungsämter müssen die Einhaltung der Maßnahmen verstärkt kontrollieren.
Gesundheitsämter: Es muss ein Personalbestand von fünf Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnern zur Kontaktpersonennachverfolgung sichergestellt werden. - Orange (Inzidenz >35):
Öffentliche Veranstaltungen: Nicht mehr als 150 Teilnehmende. Ausnahmen müssen vom Gesundheitsamt unter Anwendung eines Hygienekonzepts genehmigt werden. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.
Maskenpflicht: Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird ausgeweitet auf die Bereiche Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks), überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen (oder zwei Hausständen).
Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
Sperrstunde: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird den Städten und Gemeinden eine Schließung von 23 bis 6 Uhr empfohlen.
Kontrollen: Weitere Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Maßnahmen. - Rot (Inzidenz >50):
Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu:
Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.
Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen).
Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
Sperrstunde und Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten ist eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festzulegen. Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
Öffentliche Veranstaltungen: In der Regel nicht mehr als 100 Teilnehmende. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
Ordnungsämter: Fokussierung der Tätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen. - Dunkelrot (Inzidenz >75 oder bei weiterem kontinuierlichen Anstieg über zehn Tage über 50):
Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
Öffentliche Veranstaltungen: Bereits erteilte oder noch zu erteilende Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind mit einem strengen Maßstab zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.
Die im Eskalationskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend. Sie müssen durch die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden vor Ort entsprechend umgesetzt werden.
16. Oktober 2020
- Die kreisfreien Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt, der Kreis Groß-Gerau die Landkreise Main-Kinzig, Main-Taunus, Rheingau-Taunus, Hochtaunus und Offenbach haben sich auf gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus festgelegt, wenn die Inzidenz auf über 35 steigt. In allen genannten Städten und Landkreisen liegt die Inzidenz derzeit weit über 35, teilweise sogar über der kritischen Marke von 70. Auch unser Landkreis Darmstadt-Dieburg schließt sich den gemeinsamen regionalen Maßnahmen gegen Corona im Rhein-Main-Gebiet an. Denn auch bei uns übersteigt die Zahl der Neuinfizierungen die der Genesenden. Die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt am heutigen Freitag (16.) bei 30. Der Kreis hat derzeit in der Rhein-Main-Region noch also noch nicht die 35er-Marke überschritten.
- Ab Montag, 19. Oktober, gelten folgende zwischen dem Gesundheitsamt und dem Verwaltungsstab abgestimmte Maßnahmen:
- Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien
- Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien. Für Grundschulen Schulsport in diesem Zeitraum kontaktlos
- Profisportveranstaltungen finden ab einer Inzidenz von 35 entsprechend des Beschlusses des Bundeskanzleramtes und der Chef/innen der Staatskanzleien ohne Zuschauer/innen statt. Im Amateursport sind ab einer Inzidenz von 35 ebenfalls keine Zuschauer/innen zugelassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainer/innen und Betreuer/innen
- Ab einer Inzidenz von 50 gilt folgende Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen: maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch
- Eine Sperrstunde in der Gastronomie sowie ein Alkoholverkaufsverbot in der Zeit von 23 bis 6 Uhr ist in Vorbereitung und wird von der Entwicklung der Inzidenz abhängig gemacht.
- Erneut Höchstzahl an Neuinfektionen: 671 Neuinfektionen binnen 24 Stunden sind in Hessen von Donnerstag auf Freitag registriert worden. Das bedeutet den höchsten Anstieg an Corona-Fällen seit Beginn der Pandemie im März - die bisherige Höchstzahl war erst am Vortag erreicht worden. Zwei weitere Todesfälle wurden im Zusammenhang mit der Krankheit registriert, wie das Robert-Koch-Institut am Freitag mit Stand 0 Uhr mitteilte. Die Gesamtzahl der an oder mit Covid-19 Gestorbenen stieg damit auf 571. Seit Beginn der Pandemie wurden 24.151 bestätigte Fälle in Hessen erfasst. Davon gelten rund 19.300 als genesen. Unter den Kreisen und kreisfreien Städten weist Kassel nach einem Ausbruch in einer Flüchtlingsunterkunft die höchste Zahl an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz liegt dort bei 100,9. Bei den Städten folgen Offenbach (95,2) und Frankfurt (75,2) - allesamt mit steigender Tendenz. Ab einem Wert von 75 ist die höchste Warnstufe 5 erreicht. Dann ist unter anderem vorgesehen, dass sich der Planungsstab des Landes einschaltet. Unter den Landkreisen hat zudem Groß-Gerau (84,5) diese Warnstufe erreicht. In der Stufe 4 mit einer Inzidenz von 50 und mehr finden sich neben der Stadt Wiesbaden (53,1) weitere Kreise aus dem Rhein-Main-Gebiet: Main-Taunus (61,9). Hochtaunus (52,8) und Rheingau-Taunus (56,6). Der Kreis Marburg-Biedenkopf kam wieder unter die Schwelle (45,3).
- Wegen europaweit steigender Coronazahlen hat die Bundesregierung neue Regionen als Risikogebiet eingestuft. Neben Frankreich und den gesamten Niederlanden sind erstmals auch beliebte Reiseziele in Italien betroffen. Die Bundesregierung hat die Niederlande, das gesamte französische Festland und erstmals auch Regionen in Italien und Polen von Samstag an als Corona-Risikogebiete eingestuft. Außerdem werden dann Malta und die Slowakei komplett sowie einzelne Regionen in neun weiteren EU-Ländern auf die Risikoliste gesetzt, wie das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite mitteilte.
Dazu zählen acht Kantone der Schweiz, darunter der an Deutschland grenzende Kanton Zürich, erstmals Gebiete in Schweden und Finnland sowie weitere Regionen in Großbritannien, Irland, Kroatien, Portugal, Slowenien und Ungarn. Es wurde erwartet, dass das Auswärtige Amt für alle neuen Risikogebiete noch in der Nacht auch eine Reisewarnung ausspricht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. Das gilt inzwischen für rund 130 Länder ganz und für mehr als ein Dutzend weitere teilweise.
15. Oktober 2020
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden sogenannte Eskalationsstufen festgelegt. Das bedeutet: Ist ein bestimmter Inzidenzwert (Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) überschritten, sind in den betroffenen Kommunen bzw. Landkreisen bestimmte Maßnahmen erforderlich.
Inzidenz unter 20: Das Infektionsgeschehen muss kontinuierlich beobachtet werden. Mögliche Beschränkungskonzepte müssen geplant werden, um bei steigenden Infektionszahlen schnell reagieren zu können. Bei Infektionsfällen ist eine routinemäßige, unverzügliche und vollständige Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich.
Inzidenz über 20: Ist dieser Wert überschritten, müssen die lokalen Krisengremien einberufen werden. Erforderlich sind regelmäßige Sitzungen, in die auch die Polizei einbezogen werden soll. Zudem soll es möglich sein, verstärkt Testungen durchzuführen. Geprüft und gegebenenfalls veranlasst werden erforderliche Maßnahmen auf regionaler Ebene. Getroffene Maßnahmen sind täglich im Hinblick auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Inzidenz über 35: Die lokalen Krisengremien stehen in regelmäßigem Austausch mit dem Planungsstab COVID-19 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Bisherige Maßnahmen werden ausgeweitet – insbesondere sind kontaktbeschränkende Maßnahmen sowie die Schließung von Einrichtungen und Betrieben, die im Zusammenhang mit einem Ausbruchsgeschehen stehen, in Erwägung zu ziehen. Zudem entsendet das Robert-Koch-Institut Experten auf Bitten der jeweiligen Stadt zur Beratung in die Krisenstäbe. Auch die Bundeswehr bietet Unterstützungsleistungen an – zum Beispiel bei der Kontaktnachverfolgung.
Inzidenz über 50: Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche wird die Kontaktnachverfolgung immer schwieriger. Deshalb haben Bund und Länder vereinbart, spätestens ab dieser Grenze mit zusätzlichen geeigneten Beschränkungsmaßnahmen die Neuinfektionszahlen regional wieder zu senken. Dazu gehören insbesondere Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und gegebenenfalls die Einführung einer Sperrstunde und/oder Alkoholbeschränkungen für Gastronomiebetriebe sowie weitergehende Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen.
Inzidenz über 75: Es muss geprüft werden, ob ein landesweites Infektionsgeschehen vorliegt oder weitere lokale Maßnahmen ausreichend sind. Der Planungsstab COVID-19 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration übernimmt die Steuerung der medizinischen Lage.
14. Oktober 2020
Was ist erlaubt, für welche Feiern bzw. Veranstaltungen benötigt man ein Hygienekonzept? Die Stadt Weiterstadt erläutert Ihnen die derzeit gültigen Regelungen.
Private Feiern
• Ab kommenden Montag (19. Oktober 2020) gilt für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung eine Obergrenze von 50 Personen. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen dringend empfohlen.
• Es handelt sich um eine private Feier, wenn ein klar definierter Personenkreis eingeladen wurde. Außerdem darf die Veranstaltung nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dies gilt unabhängig davon, ob sie in privaten Wohnungen oder als Hochzeit in einer Kirche oder als nach außen erkennbare exklusive Gruppe in einem Park (z.B. Sektempfang) stattfindet.
• Es sollte auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände geachtet werden.
Öffentliche Veranstaltungen (maximal 250 Teilnehmer)
• Für öffentliche Veranstaltungen gilt weiterhin eine Begrenzung auf 250 Personen.
• Angehörige zweier Hausstände oder Gruppen von bis zu 10 Personen müssen keinen Mindestabstand zueinander einhalten. Bei größeren Gruppen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern obligatorisch.
• Gegenstände dürfen nur zwischen Personen weitergereicht werden, die einem gemeinsamen Hausstand angehören.
• Es muss ein Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts vorliegen. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht sein.
• Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen erfasst und vier Wochen lang aufbewahrt werden, um eine Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen.
13. Oktober 2020
Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Hessische Landesregierung einige Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Ab kommenden Montag (19. Oktober 2020) gilt für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung eine Obergrenze von 50 Personen. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen dringend empfohlen. Für öffentliche Veranstaltungen gilt weiterhin eine Begrenzung auf 250 Personen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Hygienekonzeptes. Die bisherige 3-Quadratmeter-Regelung bei Veranstaltungen oder Kulturangeboten entfällt. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln (1,5 Meter Abstand, max. 10 Personen zusammen). Auch in Geschäften gilt die 3-Quadratmeter-Regelung nicht mehr. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist künftig auch in Wahlräumen und in Wahlkabinen sowie während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen verpflichtend. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es hier.
29. September 2020
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassten heute folgenden Beschluss: Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen, einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen Infektionsgeschehens beitragen kann.
Insgesamt steigt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig gewährleistet werden kann. Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
- A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten
- 1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte zu rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr vom 23. September 2020 und die Bereitschaft aller Beteiligten für eine konsequente Durchsetzung werden begrüßt.
- 2. Zu der allgemein gültigen Formel „AHA" für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken ist gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C" für Corona-Warn-App nutzen und ein „L" für Lüften hinzuzufügen. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern. Wo freies Lüften durch Fenster und Türen nicht uneingeschränkt möglich ist, können raumlufttechnische Anlagen helfen, dass die Frischluftzufuhr erhöht und der Aerosolgehalt der Luft reduziert wird. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen daher die Empfehlung des Bundeskabinetts vom 9. September 2020 zum infektionsschutzgerechten Lüften. Das in diesem Beschluss verkündete Förderprogramm zur Umrüstung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Volumen von 500 Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 ist ein weiterer Baustein in der Pandemiebekämpfung. Bund und Länder werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften breit bekanntgemacht werden und notwendige Anpassungsmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen zügig erfolgen. Der Schul- und Betreuungsbetrieb, der für die Zukunft der jungen Generation und auch für die Eltern und für die gesamte Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, ist nun bundesweit angelaufen und trotz örtlicher Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen sind die Erfahrungen bislang positiv. Der Schulfamilie und allen Beteiligten der Kinderbetreuung gilt hier ein besonderer Dank. Wo das regionale Pandemiegeschehen es erfordert, kann im Einzelfall eine Maskenpflicht im Unterricht helfen, diesen Präsenzbetrieb zu sichern. Besondere Bedeutung hat in der kalten Jahreszeit das regelmäßige Lüften, das eine Verringerung der Virus-Konzentration bewirkt und damit das Infektionsrisiko in Räumen senkt. Regelmäßiges Lüften kann durch eine CO2- Messung in den Räumen unterstützt werden. Um den Präsenzbetrieb zu sichern, müssen Hygieneregeln und die für den Schulbetrieb von der Kultusministerkonferenz aufgestellten Regeln weiter beachtet und gegebenenfalls entsprechend lagebedingt angepasst werden. Im Falle einer Infektion genügt es so, ein Cluster zu isolieren und den sonstigen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Für symptomatische Schulkinder in der Herbst- und Winterzeit ist eine integrierte Teststrategie erforderlich, die genau definiert, wann eine Testung sinnvoll ist und die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so verbindet, dass daraus möglichst keine Fehlzeiten entstehen.
- B. Test- und Nachverfolgungsregime
- 3. Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Muster-Quarantäneverordnung auf der Grundlage des Beschlusses vom 27. August 2020 gelten die derzeitigen Regelungen fort. Die neue Teststrategie wird auch Regelungen zu neuen Schnelltest-Verfahren enthalten. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.
- 4. Vor dem Hintergrund der auch in anderen Ländern steigenden Zahlen soll die im Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedete Neuregelung der Einreisequarantäne schnellstmöglich erfolgen, sobald eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht insbesondere mittels einer effektiven Übermittlung der Einreiseanmeldung an die örtlichen Gesundheitsämter gewährleistet ist. Bund und Länder begrüßen vor diesem Hintergrund die seit gestern begonnene Kontrolle der Aussteige-Karten durch die Bundespolizei und die schnelle Bearbeitung in Kooperation mit der Deutschen Post. Angesichts der beginnenden Herbstferien appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder erneut an alle Bürgerinnen und Bürger Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Durch Sonderregelungen für notwendigen Reisebetrieb, insbesondere notwendige Geschäftsreisen, Grenzpendler, Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen, die Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen und unaufschiebbare medizinische Reisen, muss zwingend erforderliche Mobilität in diesen Bereichen allerdings möglich bleiben.
- 5. Ein Zusammentreffen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mit der zu erwartenden Grippewelle bringt in der Herbst- und Winterzeit eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Dies gilt für die Krankenhäuser ebenso wie für die allgemeinen Hausarztpraxen. Um eine Überlastung der allgemeinen Strukturen zu verhindern, werden die Möglichkeiten des Einsatzes von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt. Dabei sollen die Behandlungswege so organisiert werden, dass die Infektionsrisiken minimiert werden. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um Hospitalisierungen und eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab einem Alter von 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und beruflich besonders Exponierte.
- 6. Die Nachverfolgung von Infektionsketten und die darauf basierende Eindämmung des Pandemiegeschehens genießen weiter oberste Priorität. Grunderfordernis hierfür ist ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst. Dieser hat in Deutschland bislang große Leistungen erbracht. Um ihn weiter zu stärken, beschließen Bund und Länder den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. Anlage). Kernpunkte dieser Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis 2026. Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz in enger Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz gegebenenfalls offene Fragen zu klären mit dem Ziel, die Inhalte des Paktes zügig umzusetzen.
- 7. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstreichen ferner die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.
- C. Fortentwicklung der Hotspot-Strategie
- 8. Ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb stellen die Länder auf Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen durch ein Land oder eine Kommune bleibt unbenommen. Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut.
- 9. Angesichts der für den Herbst und Wintertypischen Steigerung von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung ist daraus folgendauch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung:Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30. April 2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.
22. September 2020, 21:00 Uhr
"Einfachvariante" für Homeoffice vorgeschlagen: In Weiterstadt ist die Menge des Wassers, das in unseren Kläranlagen gereinigt wird, in diesem Jahr deutlich gestiegen. Wir gehen davon aus, dass die Verbräuche durch Homeoffice sich verändert haben. Daher ist eine finanzielle Entlastung auch geboten. Hessen und Bayern wollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass mehr Menschen ihr Homeoffice von der Steuer absetzen können. Insbesondere Bürger ohne eigenes Arbeitszimmer sollen von der geplanten "Einfachvariante" profitieren, wie die Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und Albert Füracker (CSU) am Sonntag mitteilten. Die Initiative sieht vor, dass Arbeitnehmer pro vollem Tag im Homeoffice einen Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten ansetzen können - maximal 600 Euro pro Jahr.
Das Hessische Corona-Kabinett hat Änderungen an den Corona-Verordnungen beschlossen:
- Besuchsbeschränkungen für Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen werden gelockert.
- Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen können sich auch ohne Corona-Symptome mehrfach kostenlos testen lassen.
- Teilstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten mehr als zwei Millionen Euro aus dem Sondermögen.
- Die Vorgaben für Betretungsverbote in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen wurden konkretisiert.
- Die Quarantänebestimmungen für Geschäftsreisende werden gelockert.
In Alten- und Pflegeeinrichtungen gibt es künftig keine allgemeinen Besuchsbeschränkungen mehr. „Wir wissen, wie schwer es für die Menschen in Alten- und Behinderteneinrichtungen und ihre Angehörigen ist, dass Besuche nur stark reduziert stattfinden konnten. Das war aber wichtig, um die Gesundheit dieser - durch das Virus besonders gefährdete Personengruppe – zu schützen und hier Ausbrüche möglichst zu vermeiden. Dank der positiven Entwicklung in den Einrichtungen können wir die Besuchsregeln nun wieder lockern. Es wird keine verbindlichen Vorgaben des Landes zur Dauer und Anzahl der Besuche mehr geben. Maßgeblich sind nun die jeweiligen Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen", erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose. Bislang durften in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen innerhalb einer Kalenderwoche nur dreimal eine Besucherin oder ein Besucher empfangen werden, in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung behinderter Menschen durfte täglich eine Besucherin oder ein Besucher. Die neue Regelung gilt ab dem 29. September 2020. Danach werden wir in Absprache mit dem Altenheim in Braunshardt auch in absehbarer Zeit den Schlosspark wieder für alle Besucher öffnen können.
17. September 2020, 21:00 Uhr
Fallzahlen: Mit 20 bestätigten Fällen innerhalb einer Woche im Landkreis liegen wir jetzt bei 7 Neuinfizierungen je 100.000 Einwohnern. Zum Vergleich: wie lagen zu Beginn der Ferien mal bei Null und danach bei 17. Auch wenn der Wert von gestern auf heute leicht gestiegen ist, so ebbt die „zweite Welle" nun glücklicherweise doch langsam ab. Fälle wie an der Albrecht-Dürer-Schule oder im Kindergarten, in einer Betreuungseinrichtung oder an anderen Schulen, die von Weiterstädter Kindern besucht werden, zeigen, dass das Virus mit all seinen Folgen dennoch präsent ist. Es gilt daher weiterhin vorsichtig zu bleiben. Zahlreiche Länder verschärften vor dem Hintergrund der lokalen Entwicklungen die Auflagen wieder. Daran sind wir dank Ihrer Mithilfe glücklicherweise gerade noch vorbeigekommen.
Lockerungen: Für uns in Weiterstadt heißt das konkret: Alle angedachten Lockerungen sind oder werden in Kürze umgesetzt. Ab 1. Oktober öffnet auch das Stadtbüro in Gräfenhausen wieder und auch die Bücherei kehrt in den Normalbetrieb zurück. Die Verwaltung ist seit 1. September wieder ohne Voranmeldung erreichbar, auch wenn ein Anruf vorher sich wirklich bewährt hat, denn er erspart oft unnötige Behördengänge. Leider dauern Kfz-Zulassungen überall derzeit noch sehr lange. Hier wird es nur eine gleichzeitige regionale Lösung geben können. Das beschwerliche Anrufen beim Hallenbad hat dank einer erworbenen Software auch bald ein Ende. In den Kitas läuft es, dank des wirklich vorbildlichen Einsatzes unserer Fachkräfte vor Ort, erstaunlich gut. Mehr Betreuungszeiten und höhere Kapazitäten sind in der Planung, aber mangels Personal derzeit leider einfach nicht zu realisieren.
Neue Risikogebiete: Das Robert Koch-Institut hat die Liste seiner Risikogebiete aktualisiert. Seit dem 16. September gelten zusätzlich als Risikogebiete:
Frankreich: Hauts-de-France und das Überseegebiet La Réunion
Kroatien: Brod-Posavina, Virovitica-Podravina
Niederlande: Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland)
Österreich: Bundesland Wien
Rumänien: Caras Severin und Neamt
Schweiz: Kanton Freiburg (Fribourg)
Tschechien: Středočeský (Mittelböhmen)
Ungarn: die Hauptstadt Budapest
Corona-Tests für Reisende kosten wieder: Reiserückkehrer, die nicht aus einem Risikogebiet einreisen, müssen seit dem 15. September für ihren Corona-Test bezahlen. Nur für Rückkehrer aus Risikogebieten ist der Test am Flughafen weiterhin kostenlos. Die Sommerferien sind inzwischen in allen Bundesländern zu Ende, damit gibt es auch keine Möglichkeit mehr, sich nach der Rückreise aus Nicht-Risikogebieten kostenlos auf Corona-Infektionen testen zu lassen. Bislang ging das innerhalb von 72 Stunden nach Einreise. Bund und Länder hatten sich jedoch entschieden, die kostenlosen Tests nicht mehr fortzuführen. Ein Grund dafür: Das Gesundheitssystem soll nicht überlastet werden. Insbesondere geht es dabei um die Testlabore. Die Gefahr ist durchaus gegeben: Dies wird unter anderem an den Zahlen deutlich, die das Robert Koch-Institut (RKI) sammelt. Konkret: In der letzten Juli-Woche wurden noch rund 580.000 Tests an die Labore geliefert. Zuletzt waren es, auch ausgelöst durch die "Gratis-Tests" für Reiserückkehrer, gut 1,1 Millionen - was nur knapp unter der Kapazitätsgrenze liegt. Die wird unter anderem bestimmt durch das verfügbare Personal und das vorhandene und lieferbare Material.
3. September 2020, 13:20 Uhr
Fallzahlen
Nachdem die Inzidenz, also die Anzahl der Neuinfizierten vor wenigen Tagen noch mit 17 je 100.000 Einwohnern in den Verfahren sieben Tagen den seither höchsten Wert hatte, ist er aktuell wieder auf 14 gesunken. Gestern kamen 7 neue Fälle im Landkreis dazu, sodass seit Ausbruch der Pandemie 613 Menschen hier infiziert wurden, davon 42 in der vergangenen Woche. Dazu die Grafik.
Erster Coronafall an einer Weiterstädter Schule
Nachdem ein infiziertes Kind vor rund zwei Monaten eine Kita besuchte, gibt es jetzt auch einen ersten bestätigten Fall an einer Schule.
An der Albrecht-Dürer-Schule (ADS) wurde eine Schülerin positiv auf das Corona-Virus getestet.
In einer Telefonkonferenz mit dem Gesundheitsamt, dem Staatlichen Schulamt, Landrat Klaus Peter Schellhaas, dem Schulleiter Knut Hahn und mir wurde über das weitere Vorgehen beraten.
Die Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamts ist angelaufen. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler und die betroffenen Lehrkräfte wurden bereits informiert. Der Klassenverbund und die Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichtet haben, sind in Quarantäne. Auch Geschwisterkinder, die Kitas, andere Schulen oder Universitäten besuchen, müssen bis zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt vorsorglich zuhause bleiben.
Die getroffenen Maßnahmen beschränken sich auf die betroffene Klasse, sodass der Schulbetrieb wie gewohnt weitergehen kann. „Durch eine schnelle Reaktion konnten wir eine Schulschließung verhindern", sagte Landrat Klaus Peter Schellhaas. „Ansteckungen vollständig zu verhindern liegt nicht in unserer Macht, sie effizient einzugrenzen jedoch schon."
Ich bedanke mich für die sehr professionelle Begleitung.
Weitere Informationen für Eltern und Kinder aus den anderen Klassen stehen suf der Homepage der Schule selbst www.duerer.schule
Bei uns in Hessen gelten die derzeitigen Regelungen aktuell noch bis Ende Oktober.
Die Lockerungen, die wir im Laufe der Woche hier umgesetzt haben (Öffnung Rathaus und Stadtbüro ohne Anmeldung, erweiterte Betreuungszeiten etc.) bleiben weiterhin bestehen. Besucherinnen und Besucher verhalten sich vorschriftsmäßig.
Danke auch dafür.
Neue Flugrouten?
Wir stellen aktuell fest, dass seit Schließung der Startbahn West am Frankfurter Flughafen seit Mai, dass Flugzeuge ungewohnte Routen fliegen, die über die Ortslagen führen oder zumindest deutlich näher spürbar sind.
Die Flüge auch im Bereich Weiterstadt in Richtung Amtix kurz sind höher, weil sie vom Parallelbahnsystem ausgehen und daher schon mehr an Höhe gewinnen konnten als bei kürzerem Flugweg von der Startbahn West. Weil die Flugzeuge höher sind, erreichen sie auch früher die zulässigen Abdrehhöhen, so dass wir einige Flüge als weiter östlich wahrnehmen.
Die Anzahl der Flüge ist jedoch weiterhin auf einen vergleichsweise geringem Niveau. Wann die Startbahn West wieder in Betrieb genommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Auf der Homepage von Fraport steht „bis auf weiteres". Für Anfang November ist ein Probebetrieb der Verschiebung der Flugroute AMTIX kurz vorgesehen. Dies natürlich nur für den Fall, dass die Startbahn wieder in Betrieb ist. Dazu die Grafik.
Bleibt gesund und drückt den Kindern der ADS sowie deren Familien die Daumen, dass sich das Virus dort nicht ausgebreitet hat.
24. August 2020
Regionale Fallzahlen:
Gestern lagen wir erstmals bei 16 Neuinfizierungen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Das Land sieht hier „Eskalationsstufen" vor, ab wann weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Diese können dann lokal angeordnet werden und gelten nicht für den gesamten Landkreis oder gar ganz Hessen.
Den höchsten Wert deutschlandweit hat derzeit Hanau mit 60 Neuinfizierungen je 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen. Auch Offenbach und Wiesbaden haben weit überdurchschnittliche Werte.
Die erste Stufe beginnt bei 20 Neuinfizierungen. Demnach sind wir aktuell nicht wirklich utopisch weit davon entfernt, örtlich wieder Lockerungen aufheben zu müssen. Es ist daher gut, dass dieser Wert von gestern auf heute um 2 auf 14 gesunken ist.
Vor diesem Hintergrund gilt auch weiterhin alles, was wir in Weiterstadt zum September umsetzen wollen:
- Kitas öffnen ab 7:00 Uhr.
- Rathaus und Stadtbüro können auch ohne vorherige Anmeldung besucht werden.
- Grillhütten und Bürgerhäuser können für private Feiern genutzt werden.
Wohnungsmärkte: Entlastung durch Home-Office?
Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft könnten zunehmende Home-Office-Möglichkeiten die Wohnungsmärkte der Zentren entlasten, da sich nun das Einzugsgebiet um die Metropolen erweitern würde. Eine hohe Lebensqualität und geringere Kostenbelastungen im Umland könnten somit eine erhöhte Pendelzeit aufwiegen. Firmen, die während der Pandemie auf Home-Office-Lösungen gesetzt haben, planen größtenteils (73%) einen Ausbau dieser Strategie.
Das planen wir auch in Weiterstadt aufgrund der vielen positiven Erfahrungen. Derzeit wird geprüft, welche Arbeiten zumindest teilweise nicht im Rathaus erbracht werden müssen.
Weniger Verkehrstote in der Pandemie
Laut dem Statistischen Bundesamt sind im ersten Halbjahr 2020 mit 1.281 Fällen deutlich weniger Verkehrstote zu verzeichnen als im Vorjahreszeitraum (-13,2%). Auch die Zahl der Verletzten sank auf einen Tiefpunkt von 148.100 (-18,7%). Die Zahl der Unfälle sank um 18,3%. Statistiker schreiben die Werte dem insgesamt gesunkenen Verkehrsaufkommen zu. Die Zahl der getöteten Fahrradfahrer stieg allerdings um 16,8% im Vergleich zum Jahre 2010.
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7614 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 387 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 803 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 74 |
Todesfälle | 247 |
Genesen | 6980 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7581 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 365 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 798 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 74 |
Todesfälle | 247 |
Genesen | 6969 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7578 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 374+X |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 795+X |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 79 |
Todesfälle | 247 |
Genesen | 6960 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7484 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 363 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 793 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 62 |
Todesfälle | 245 |
Genesen | 6876 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7449 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 365 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 790 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 67 |
Todesfälle | 242 |
Genesen | 6842 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7394 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 332 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 786 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 56 |
Todesfälle | 238 |
Genesen | 6815 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7362 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 332 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 778 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 49 |
Todesfälle | 235 |
Genesen | 6795 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7342 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 315 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 772 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 45 |
Todesfälle | 235 |
Genesen | 6792 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7298 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 415 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 769 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 59 |
Todesfälle | 233 |
Genesen | 6650 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7251 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 440 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 761 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 56 |
Todesfälle | 231 |
Genesen | 6580 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7227 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 458 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 755 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 58 |
Todesfälle | 227 |
Genesen | 6542 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7216 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 461 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 752 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 62 |
Todesfälle | 226 |
Genesen | 6529 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7207 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 459 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 743 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 60 |
Todesfälle | 226 |
Genesen | 6522 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7121 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 515 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 739 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 80 |
Todesfälle | 218 |
Genesen | 6388 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7084 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 562 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 737 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 92 |
Todesfälle | 215 |
Genesen | 6307 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7053 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 616 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 734 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 95 |
Todesfälle | 205 |
Genesen | 6232 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7030 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 612 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 732 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 92 |
Todesfälle | 203 |
Genesen | 6215 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 7027 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 621 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 729+X |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 94 |
Todesfälle | 203 |
Genesen | 6203 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6883 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 624 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 721 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 93 |
Todesfälle | 193 |
Genesen | 6066 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6811 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 626 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 712 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 97 |
Todesfälle | 187 |
Genesen | 5998 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6769 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 611 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 706 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 112 |
Todesfälle | 185 |
Genesen | 5973 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6755 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 634 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 703 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 113 |
Todesfälle | 184 |
Genesen | 5937 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6748 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 634 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 699 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 115 |
Todesfälle | 183 |
Genesen | 5931 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6606 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 678 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 693 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 116,5 |
Todesfälle | 180 |
Genesen | 5748 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6522 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 671 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 687 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 113 |
Todesfälle | 179 |
Genesen | 5672 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6437 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 669 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 682 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 94 |
Todesfälle | 155 |
Genesen | 5613 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6418 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 668 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 680 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 100 |
Todesfälle | 150 |
Genesen | 5600 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6406 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 669 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 668 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 98 |
Todesfälle | 150 |
Genesen | 5587 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6259 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 650 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 660 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 111 |
Todesfälle | 147 |
Genesen | 5462 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6185 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 688 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 650 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 112 |
Todesfälle | 144 |
Genesen | 5353 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6158 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 787 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 646 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 131 |
Todesfälle | 142 |
Genesen | 5229 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6121 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 762 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 642 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 125 |
Todesfälle | 137 |
Genesen | 5222 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 6114 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 766 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 600 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 127 |
Todesfälle | 137 |
Genesen | 5211 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5928 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 706 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 587 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 107 |
Todesfälle | 114 |
Genesen | 5108 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5851 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 760 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 574 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 119 |
Todesfälle | 114 |
Genesen | 4977 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5768 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 728 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 557 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 133 |
Todesfälle | 114 |
Genesen | 4926 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5750 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 748 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 556 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 131 |
Todesfälle | 108 |
Genesen | 4894 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5737 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 773 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 520+X |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 131 |
Todesfälle | 108 |
Genesen | 4856 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.697 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 953 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 520 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 139 |
Todesfälle | 104 |
Genesen | 4.640 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.609 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 975 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 520 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 130 |
Todesfälle | 104 |
Genesen | 4.530 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.497 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 979 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 501 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 136 |
Todesfälle | 98 |
Genesen | 4.420 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.372 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 940 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 501 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 112 |
Todesfälle | 97 |
Genesen | 4.335 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.359 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 971 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 501 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 120 |
Todesfälle | 93 |
Genesen | 4.295 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.348 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 998 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 129 |
Todesfälle | 91 |
Genesen | ca. 4.300 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.338 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1.094 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 468 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 165 |
Todesfälle | 85 |
Genesen | ca. 4.200 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.091 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1.106 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 468 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 192 |
Todesfälle | 81 |
Genesen | ca. 3.900 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5.040 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1.101 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 464 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 204 |
Todesfälle | 78 |
Genesen | ca. 3.861 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 5002 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1093 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 462 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 206 |
Todesfälle | 76 |
Genesen | 3833 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4964 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1073 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 426+X |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 206 |
Todesfälle | 75 |
Genesen | 3816 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4.930 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1.038 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 426 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 212,5 |
Todesfälle | 75 |
Genesen | 3.892 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4.634 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 972 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 416 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 194 |
Todesfälle | 68 |
Genesen | 3.594 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4518 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 938 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 410 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 179 |
Todesfälle | 68 |
Genesen | 3512 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4432 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 898 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 400 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 165 |
Todesfälle | 67 |
Genesen | 3467 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4388 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 890 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 391 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 161 |
Todesfälle | 62 |
Genesen | 3436 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4350 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 867 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 347+X |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 154 |
Todesfälle | 62 |
Genesen | 3421 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 4056 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 792 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 347 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 132 |
Todesfälle | 58 |
Genesen | 3206 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3985 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 815 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 337 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 136 |
Todesfälle | 58 |
Genesen | 3112 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3939 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 810 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 335 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 136 |
Todesfälle | 56 |
Genesen | 3073 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3909 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 801 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 332 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 138 |
Todesfälle | 52 |
Genesen | 3056 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.891 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 825 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 320 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 137 |
Todesfälle | 52 |
Genesen | 3.014 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.808 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 799 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 320 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 129 |
Todesfälle | 52 |
Genesen | 2.957 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.662 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 769 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 319 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 148 |
Todesfälle | 48 |
Genesen | 2845 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.580 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 780 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 313 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 138 |
Todesfälle | 45 |
Genesen | 2.755 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.534 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 748 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 309 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 124 |
Todesfälle | 45 |
Genesen | 2705 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.438 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | ca. 770 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 304 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 130,9 |
Todesfälle | 42 |
Genesen | ca. 2.668 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.423 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 814 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 286 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 139 |
Todesfälle | 42 |
Genesen | 2.567 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.266 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | >800 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 284 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 124,6 |
Todesfälle | 42 |
Genesen | ca. 2.450 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.170 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | < 800 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 278 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 124,2 |
Todesfälle | 41 |
Genesen | ca. 2.300 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.129 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | ca. 800 |
Bestätigte Fälle in Weiterstadt seit Beginn der Pandemie | 275 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 127,2 |
Todesfälle | 41 |
Genesen | ca. 2.300 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3.108 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 830 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 127,9 |
Todesfälle | 40 |
Genesen | 2.278 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3066 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 840 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 136 |
Todesfälle | 40 |
Genesen | 2186 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 3009 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 894 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 134 |
Todesfälle | 40 |
Genesen | 2075 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2956 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 944 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 141 |
Todesfälle | 39 |
Genesen | 1973 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2893 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 983 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 148 |
Todesfälle | 38 |
Genesen | 1872 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2800 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 948 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 137 |
Todesfälle | 33 |
Genesen | 1819 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2750 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 933 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 139 |
Todesfälle | 33 |
Genesen | 1784 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2727 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 950 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 151 |
Todesfälle | 31 |
Genesen | 1746 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2534 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1524 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 175 |
Todesfälle | 31 |
Genesen | 979 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2452 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1442 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 182 |
Todesfälle | 31 |
Genesen | 979 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2392 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1401 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 181 |
Todesfälle | 31 |
Genesen | 960 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2337 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1359 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 175 |
Todesfälle | 28 |
Genesen | 950 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2278 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1307 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 167 |
Todesfälle | 28 |
Genesen | 943 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2226 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1257 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 170 |
Todesfälle | 29 |
Genesen | 940 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 2115 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1147 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 163 |
Todesfälle | 28 |
Genesen | 940 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1910 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 1018 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 155 |
Todesfälle | 26 |
Genesen | 866 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1852 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 990 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 161 |
Todesfälle | 26 |
Genesen | 836 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1817 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 969 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 170 |
Todesfälle | 25 |
Genesen | 823 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1777 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 931 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 169 |
Todesfälle | 24 |
Genesen | 821 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1725 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 900 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 163 |
Todesfälle | 24 |
Genesen | 801 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1629 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 804 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 150 |
Todesfälle | 24 |
Genesen | 801 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1519 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 695 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 135 |
Todesfälle | 23 |
Genesen | 801 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1456 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 644 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 130 |
Todesfälle | 23 |
Genesen | 789 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1380 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 601 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 120 |
Todesfälle | 23 |
Genesen | 779 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1316 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 542 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 111 |
Todesfälle | 23 |
Genesen | 774 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1281 |
Aktuell Infizierte im Landkreis | 503 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 114 |
Todesfälle | 23 |
Genesen | 755 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1239 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 106 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 702+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1187 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 95 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 702+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1119 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 80 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 702+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1073 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 70 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 702+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 1018 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 61 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 702+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 980 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 53 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 702 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 893 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 27 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 683+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 893 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 31 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 683+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 876 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 30 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 683 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 861 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 28 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 672 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 856 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 24 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 667 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 820 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 22 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 662 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 818 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 22 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 653 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 810 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 21 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 649 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 800 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 19 |
Todesfälle | 22 |
Genesen | 649 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 788 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 16 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 648 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 764 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 12 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 648 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 764 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 13 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 645 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 753 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 12 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 645 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 752 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 12 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 640 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 747 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 11 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 634+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 745 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 11,4 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 634+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 728 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 7,7 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 634+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 728 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 11 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 634 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 723 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 10 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 633 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 718 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 10 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 630 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 712 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 9 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 626 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 712 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 9 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 625+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 712 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 11 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 625+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 706 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 11 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 625 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 695 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 9 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 613+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 693 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 10 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 613 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 687 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 8 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 610 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 686 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 8 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 603 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 686 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 9 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 585+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 681 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 8 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 585+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 668 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 6 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 585+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 668 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 7 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 585 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 662 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 6 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 577 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 661 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 7 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 568 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 658 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 6 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 551+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 656 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 8 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 551+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 650 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 8 |
Todesfälle | 21 |
Genesen | 551 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 648 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 9 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 549 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 645 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 11 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 545 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 641 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 11 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 540 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 648 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 14 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 534 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 644 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 14 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 526+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 634 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 12 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 526+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 622 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 12 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 526 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 622 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 15 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 520+X |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 613 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 14 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 520 |
Bestätigte Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie | 606 |
Kumulative Inzidenz (Fälle je 100.000 EW) im Landkreis | 16 |
Todesfälle | 20 |
Genesen | 515 |
- Am 9. Februar öffnen die Impfzentren in Pfungstadt (Ostendstraße 3) und Reinheim (Am Sportzentrum 1A). Eine Terminvereinbarung ist ab Mittwoch, 3. Februar, ausschließlich über die Hotline 116117, unter der Telefonnummer 0611/50592888 oder auf der Internetseite www.impfterminservice.hessen.de möglich. Es können keine Termine bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder der Kreisverwaltung vergeben werden.
- Am 19. Januar öffnen die sechs großen regionalen Impfzentren in Hessen. Besonders Schutzbedürftige können sich ab der Woche zuvor (12.) für die Impfungen anmelden. Damit geht die Impfaktion in die zweite Phase: Während bislang mobile Teams Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie an Kliniken geimpft haben, beginnt in Hessen dann auch das Impfen auf Termin in den dafür vorgesehenen sechs großen regionalen Impfzentren: in Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Wer der höchsten Priorisierungsgruppe angehört, kann sich ab dem 12. Januar telefonisch anmelden über die Hotline 116117 oder auf der Internetseite www.impfterminservice.de.
- Zur ersten Gruppe gehören vor allem Menschen über 80 Jahre. Angesichts der überschaubaren Impfstoffmengen werden sie noch nicht unter Volllast laufen, dennoch werden tausende Bürgerinnen und Bürger wöchentlich landesweit ihre Schutzimpfung erhalten. Bisher hat Hessen knapp 100.000 Impfdosen erhalten. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung stehe und weitere Impfstoffe in Europa zugelassen würden, sollen weitere Impfzentren geöffnet werden. Aktuell, so betonten die zuständen Minister, habe "aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität". Das ist auch OK so finde ich. Innerhalb der ersten fünf Tage der Impfaktion erhielten der Mitteilung zufolge in Hessen fast 21.400 Menschen eine erste Corona-Schutzimpfung. Die Zweitimpfung soll in der Regel drei Wochen nach der Erstimpfung folgen.
In den Alten- und Pflegeheimen kommen in Hessen potentiell 113.000 Frauen und Männer für eine Schutzimpfung in Frage, in den Kliniken rund 15.000 Menschen. Zur ersten "Prio-Gruppe" gehören neben diesen Personengruppen noch die Mitarbeiter der Rettungs- und ambulanten Pflegedienste sowie alle Menschen ab 80 Jahren. Insgesamt zählt die Gruppe der besonders Schutzbedürftigen in Hessen rund 567.000 Menschen. Alle anderen Menschen müssen sich noch gedulden.
- Das sind die Priorisierungsgruppen nach bundesweiter Einteilung:
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität:
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen)
- Mitarbeiter*innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter*innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (besonders Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter*innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere beziehungsweise tödliche Verläufe erwarten lässt (besonders Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität:
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität:
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Personen, die als Erzieher*innen oder Lehrer*innen tätig sind
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter*innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie
Personen, die im Einzelhandel tätig sind
Alle, die sich nicht in dieser Prioritätenliste finden, sollen dennoch bis Sommer die Möglichkeit zur Impfung erhalten.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg teilt am 29. Dezember 2020 folgendes mit:
In Kürze gibt es auch die Möglichkeit sich für das Impfen in Impfcentern anzumelden. Es betrifft erstmal fast ausschließlich die über 80 jährigen Personen.
Unter folgenden Links kann man sich informieren bzw. anmelden.
https://www.116117.de oder https://www.impfterminservice.de
Bitte beachten Sie folgendes: Im ersten Schritt öffnen nur die Impfcenter in den großen Städten. Für den Landkreis Darmstadt_Dieburg und somit auch für Weiterstadt, ist dies Darmstadt. Die Impfzentren des Landkreises in Reinheim und Pfungstadt werden eröffnet, sobald ausreichend Impfstoff geliefert werden kann.
Möglicherweise steht bereits Mitte Januar ein weiterer Impfstoff bereit. Dies muss jedoch noch abgewartet werden.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg teilt am 22. Dezember 2020 folgendes mit:
Das Impfen im Landkreis beginnt: Nach Weihnachten starten mobile Teams
Darmstadt-Dieburg – Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat heute (22.) die Freigabe bekommen, unmittelbar nach Weihnachten mit der Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2-Virus zu beginnen. Das Land Hessen hat den Landrat sowie den Verwaltungsstab gestern Abend in einer gemeinsamen Videokonferenz mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten informiert.
Zunächst steht nur der Impfstoff von BioNTECH/Pfizer zur Verfügung, der in einer zunehmenden Anzahl an Dosen bereitgestellt wird. „Wir gehen aktuell davon aus, dass uns bis zum Jahreswechsel rund 1.500 Dosen zur Verfügung gestellt werden", berichtet Landrat Klaus Peter Schellhaas. „Das ist weniger, als zunächst angekündigt, gibt uns aber auch die Gelegenheit, diese Herausforderung mit Sorgfalt und gut vorbereitet anzugehen."
Voraussichtlich werden zunächst drei mobile Impfteams mit Personal des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe sowie des Landkreises am Sonntag (27.) in zwei Einrichtungen in der Gemeinde Modautal bzw. Seeheim-Jugenheim beginnen. Nach der Landesvorgabe werden sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern wie auch den Pflegekräften Impfungen angeboten. In beiden Einrichtungen zusammen können das 110 Personen in Anspruch nehmen.
Die Einrichtungen haben gegenüber der beim Verwaltungsstab angesiedelten Task Force „Mobile Impfteams" bereits ihre abgeschlossenen Vorbereitungen signalisiert. „Ich freue mich, dass wir vor Weihnachten noch dieses tolle Signal an die Menschen im Landkreis senden können. Mein Weihnachtswunsch wäre bereits damit erfüllt, wenn möglichst viele Menschen das Impfangebot annehmen.", fasst Landrat Schellhaas die Botschaft zusammen.
Mit zunehmender Verfügbarkeit des Impfstoffes hat das Land Hessen angekündigt, auch die stationären Impfzentren, u. a. die des Landkreises in Pfungstadt und Reinheim, in Betrieb zu nehmen. Die Terminvereinbarungen werden über eine telefonische Hotline und ein Internetportal möglich sein. Bis dahin liegt der Fokus des Landkreises auf dem mobilen Impfen in den Einrichtungen.
In Hessen werden 30 Impfzentralen eingerichtet.
Das entspricht in etwa einer Impfzentrale je Landkreis und je Großstadt.
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden zwei Impfzentren eingerichtet. Die Auswahl fiel auf Reinheim im östlichen Teil des Landkreises und Pfungstadt für den westlichen Teil. Pfungstadt ist somit auch für die Weiterstädter Bürgerinnen und Bürger die richtige Impfstelle.
Die Impfzentren sind sieben Tage in der Woche jeweils von 7:00 bis 22:00 Uhr geöffnet und werden von medizinischem Personal betreut und organisiert.
Die Impfungen werden nach der aktuellen Impfstrategie des Landes Hessen durchgeführt.
Bürgerinnen und Bürger werden angeschrieben und können danach einen Termin beim Impfzentrum vereinbaren.
Grundsätzlich besteht keine Impfpflicht.
Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind derzeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Die Regelungen werden durch das Eskalationskonzept des Landes Hessen festgelegt. Die im Eskalationskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend. Sie müssen durch die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden vor Ort entsprechend umgesetzt werden.
Die Bundesregierung und die Länderchefs haben beschlossen, dass wirkungsvollere Masken zum Schutz vor dem Coronavirus in einigen Lebensbereichen getragen werden müssen. Hintergrund: In Deutschland wurden bereits mehrere Virusmutationen nachgewiesen. Sie gelten als noch ansteckender. Um sich wirkungsvoller schützen zu können, werden OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 benötigt, wenn man sich in Geschäften, in Bussen und Bahnen oder auch im Gottesdienst aufhält.
Das Standesamt, das Stadtbüro, die Kfz-Zulassungsstelle, das Gewerbeamt und die Friedhofsverwaltung sind derzeit regulär geöffnet – allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Denn das Rathaus wird während des Lockdowns geschlossen bleiben und kann somit nicht spontan betreten werden.
Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur möglich, wenn Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Stadt trifft ebenfalls Vorkehrungen, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Das Stadtbüro erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 06150/400-2300. Alternativ können Sie eine E-Mail an stadtbuero@weiterstadt.de schicken.
Die Kfz-Zulassungsstelle erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 06150/400-2350. Alternativ können Sie eine E-Mail an zulassung@weiterstadt.de schicken.
Um unnötige Wartezeiten zu verhindern, können Termine bei der Kfz-Zulassungsstelle und beim Stadtbüro in Weiterstadt auch online reserviert werden - und zwar hier.
Im Rahmen der Corona-Prävention bitten wir Sie, die Notwendigkeit von persönlichen Vorsprachen kritisch zu hinterfragen. Bitte erledigen Sie alle Angelegenheiten, die keine persönliche Vorsprache erfordern, telefonisch oder per E-Mail.
Gewerbeamt
Anträge, Ummeldungen, Abmeldungen etc. können per Post oder per Mail (gewerbeamt@weiterstadt.de) eingereicht werden. Die Unterlagen gibt es hier.
Zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus gelten für städtische Einrichtungen derzeit folgende Regelungen:
- Stadtbücherei - Die Stadtbücherei im Medienschiff und die Zweigstelle in Gräfenhausen sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen.
Während des Lockdowns ist die Stadtbücherei im Medienschiff geschlossen. Bücher und andere Medien können aber ab dem 7. Januar 2021 trotzdem ausgeliehen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen zunächst online über folgenden Link ihre Medien suchen: https://webopac.weiterstadt.de/webopac/index.asp?DB=web_biblio. Anschließend können diese per E-Mail (stadtbuecherei@weiterstadt.de) oder telefonisch (06150/400-1550) bestellt werden. Die Medien werden dann rausgelegt und können im Medienschiff abgeholt werden.
- Hallenbad
Das Hallenbad ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen.
- Bürgerhäuser und Grillhütten
Die Bürgerhäuser und Grillhütten sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen. - Sporthallen
Alle Sporthallen sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen. - Sportanlagen
Alle Sportanlagen sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen. - Jugendzentren / Jugendtreffs
Alle Jugendzentren sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen.
- Seniorentreff
Der Seniorentreff ist seit dem 26. Oktober 2020 bis auf weiteres wieder geschlossen. Das Seniorenbüro ist telefonisch erreichbar. - Kommunales Kino
Das Kommunale Kino ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen. - Schloss Braunshardt
Der Schlosspark in Braunshardt ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen. - Spielplätze
seit dem 4. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln wieder geöffnet - Hundewiesen
sind seit dem 4. Mai 2020 wieder geöffnet
Anders als im Frühjahr 2020 wird es während des Lockdowns in den Kindertagesstätten kein Betretungsverbot geben. Das bedeutet: Bis zum 23. Dezember sind alle Einrichtungen geöffnet, ehe sie bis zum 3. Januar regulär geschlossen sein werden. Vor und nach der Schließzeit können Kinder somit wie gewohnt betreut werden. Doch von dieser Möglichkeit sollte nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch gemacht werden. Die Landesregierung appellierte an die Kommunen eindringlich, den Kita-Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren. Für Eltern werden von der Bundesregierung zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder während des Lockdowns bezahlten Urlaub zu nehmen.
Alle Jugendzentren sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage geschlossen.
Die Jugendförderung bietet ein Beratungstelefon für Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten an.
Von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 14:00 Uhr sind die sozialpädagogischen Fachkräfte telefonisch zu erreichen. Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten kann gerne eine Mail geschrieben werden.
- Cristina Barresi-Scheydt - 0175/1976855 - cristina.barresi@weiterstadt.de
- Daniela Blecher - 0175-1976427 - daniela.blecher@weiterstadt.de
- Christin Fitschen-Raacke - 0160/8894800 - christin.fitschen-raacke@weiterstadt.de
- Isabelle Turowski - 0160-92034977 - isabelle.turowski@weiterstadt.de
- Der Weiterstädter Warenkorb ist seit dem 25. Mai 2020 nach mehr als zweimonatiger Pause wieder geöffnet. Da die meisten Mitarbeiter des Warenkorbs der Corona-Risikogruppe angehören, war aufgrund der rasanten Verbreitung des Virus eine vorübergehende Schließung unumgänglich. Währenddessen koordinierte die Weiterstädter Ehrenamtsagentur (WEA) die Lebensmittelversorgung und wurde dabei von Vertretern des Warenkorbs beraten.
- Der Seniorenbus setzt seine Einkaufsfahrten bis auf weiteres aus.
Hochzeiten im Schloss Braunshardt
Trauungen und Feiern sind im grünen Saal möglich. Die Kapelle darf auch genutzt werden. Teilnehmen dürfen maximal fünf Personen oder Personen aus zwei Hausständen.
Hochzeiten im Rathaus
Brautpaare dürfen sich trauen lassen (außer samstags). Teilnehmen dürfen maximal fünf Personen oder Personen aus zwei Hausständen.
Trauerfeiern auf den Friedhöfen Braunshardt, Gräfenhausen/Schneppenhausen und Weiterstadt
Die Trauerhallen dürfen seit dem 11. Mai 2020 wieder genutzt werden. Bei Trauerfeiern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und zwingend die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Zudem besteht durchgehend eine Maskenpflicht – auch am eigenen Sitzplatz. Getragen werden müssen medizinische Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95). Außerdem ist die maximale Teilnehmerzahl zu berücksichtigen. Diese liegt im Außenbereich bei 60, in den Trauerhallen bei 5 Personen (Gäste) + Pfarrer, Bestatter und Sargträger. Um die Teilnehmerzahl auf diesen Personenkreis beschränken zu können, werden die Hinterbliebenen gebeten, bei Traueranzeigen in Tageszeitungen auf die Nennung von Ort, Tag und Uhrzeit der Trauerfeier zu verzichten. Außerdem bitten wir darum, dass der Trauerfeier- bzw. Bestattungstermin auch nicht mündlich oder auf andere Art und Weise an andere Personen als den zuvor angeführten Personenkreis weitergegeben wird. Das beauftragte Bestattungsunternehmen hat alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste, mit mindestens der Angabe von Vor- und Nachname, der vollständigen Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) und Telefonnummer, zu erfassen. Die Anwesenheitsliste ist durch das Bestattungsunternehmen für die Dauer eines Monats vertraulich aufzubewahren und dem Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen bzw. nach Ablauf der Frist zu vernichten. Trauerfeiern müssen spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Wie bei allen weiteren städtischen Einrichtungen bitten wie Sie auch hier, dass Sie im Rahmen der Corona-Prävention, die Notwendigkeit von persönlichen Vorsprachen kritisch hinterfragen. Bitte erledigen Sie alle Angelegenheiten, die keine persönliche Vorsprache erfordern, telefonisch oder per E-Mail.
- Verwaltung der Stadtwerke / Kläranlagen
Ortsgerichte / Schiedsamt Weiterstadt und Gräfenhausen
Seit dem 13. Mai 2020 vergibt das Ortsgericht in Weiterstadt für die Zeit von 15 bis 17:30 Uhr Termine im Viertelstundentakt. Hierbei werden selbstverständlich die aktuellen und notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln beachtet (Mundschutz, Desinfektion der Hände, 1,5 m Abstand, Durchlüftung des Raumes und Plastiktrennwand).
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Terminwünsche nimmt Wolfgang Lachnit (0160 93 118 466) entgegen.
Das Ortsgericht in Gräfenhausen hat seit dem 8. September 2020 wieder normal geöffnet. Sprechzeiten sind von 15 bis 17 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Die Sprechstunden werden im Bürgerhaus Gräfenhausen von Brunhilde Illenseer (0171-1435464) wahrgenommen. Zu beachten sind die Hygienevorschriften.
Auf der Homepage des Bundesjustizministeriums finden Sie Vorlagen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung, die für Sie eine Hilfe sein können.
Die Ortsgerichte bitten darum, in jedem Fall die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.
Das Land Hessen bietet ein Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit", um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter. „Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, und deshalb müssen wir handeln", betonte Bouffier. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen. Die Landesregierung setze deshalb alles daran, die Vereinsstruktur zu erhalten und zu unterstützen, damit sie weiter fortbestehen könne, so der Ministerpräsident.
Gottesdienste dürfen grundsätzlich stattfinden. Welche Regelungen für die Gemeinden und Kirchen in Weiterstadt gelten, können Sie den folgenden Links entnehmen:
Katholische Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer Weiterstadt
Da der Fahrkartenverkauf beim Fahrpersonal eingestellt ist, bittet die HEAG mobilo ihre Fahrgäste, Fahrkarten am Automaten oder in der RMV-App zu erwerben. Um den persönlichen Kontakt zwischen Fahrgästen und Fahrpersonal weiter einzuschränken und die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat das Unternehmen zudem zusätzlich die ersten beiden Sitzreihen in den Straßenbahnen gesperrt.
Weitere Informationen gibt es unter www.dadina.de
Die WI-Bank stellt hessischen Betrieben, die durch die Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und zusätzlichen Liquiditätsbedarf haben, erneut das Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität zur Verfügung. Die Vergabe der Darlehensmittel (von 3.000 bis 35.000 Euro) ist unkompliziert, erfolgt ohne Bank und ohne Sicherheiten, die Konditionen sind sehr günstig. Zum Antrag (ausschließlich online) gelangen Interessenten über die Website der WI-Bank, vorher empfiehlt sich ein Telefonat mit der IHK Darmstadt, die die WI-Bank bei der Abwicklung unterstützt. Informationen zur Antragsstellung gibt es hier.
Die wichtigsten Eckdaten des Förderprogrammes:
Antragsteller: natürliche Personen sowie Freiberufler, die unternehmerisch tätig sind (z. B. geschäftsführende Gesellschafter, Inhaber, vertretungsberechtigte Gesellschafter einer GbR), die Unternehmen der Antragsteller dürfen maximal 50 Mitarbeiter beschäftigen.
- Tätigkeiten im Nebenerwerb sind förderfähig.
- Unternehmen, die nach dem 13.03.2020 gegründet wurden, sind nicht antragsberechtigt.
Konditionen: 0,75% p.a., Laufzeit 7 Jahre, zwei Jahre tilgungsfrei, vorzeitige und kostenfreie Rückzahlungen möglich.
Förderfähige Kosten: Alle Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit bzw. die Überbrückung des Zeitraumes bis zur Wiederaufnahme (z. B. entfallene Umsätze, Mieten, angemessener Unternehmerlohn, Kfz-Kosten, Zins- und Tilgungszahlungen, Leasingraten, Material-/Warenlager, Vertriebskosten, Personalkosten, Energiekosten). Investitionen sind nicht förderfähig.
Ersparte Ausgaben oder Zuschüsse sind abzuziehen.
Förderzeitraum: Finanziert werden Kosten für max. 6 Monate innerhalb des Zeitraums 13.03.2020 bis 30.06.2021. Die Monate müssen nicht zusammenhängen.
Voraussetzungen u. a.:
- tragfähiges Geschäftsmodell per 31.12.2019
- von Steuerberatern/Steuerbevollmächtigten bestätigte Nachweise über die bisherige Geschäftstätigkeit (Steuerbescheide 2017 ff.)
- Legitimation.
Im Einzelhandel gibt es wieder Zulassungsbeschränkungen. Es darf immer nur eine bestimmte Anzahl von Menschen in das Geschäft. Die Anzahl hängt von der Größe des Geschäftes ab.
Um Überfüllungen bei den Weihnachtseinkäufen zu vermeiden, ist in größeren Geschäften, Kaufhäusern und Shoppingzentren wie dem Loop 5 oder dem neu eröffneten Decathlon ab insgesamt 800 Quadratmetern Verkaufsfläche maximal ein Kunde auf 20 Quadratmetern erlaubt. In den kleineren Geschäften bleibt es in Hessen bei einem Kunden pro zehn Quadratmetern.
Schon vor dem Eingang und auf den Parkplätzen sind Masken Pflicht.
Für alle Geschäftsinhaber hier das aktualisierte Plakat des Landkreises DA-DI für den Eingangsbereich.
Novemberhilfen werden auch im Dezember ausgezahlt.
Ab sofort können die Novemberhilfen beantragt werden.
Weitere Informationen zu den finanziellen Förderprogrammen erhalten Sie auf den Seiten der IHK Rhein Main Neckar.
Die Unsicherheit bei den Betrieben ist groß.
Uns erreichen viele Anfragen, welche auch wir nicht abschließend beantworten können.
Wir haben hier eine Übersicht zur Unterstützung von Unternehmen bei der Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus zusammengestellt.
Die Bundesregierung hat für November zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Dabei setzt sie jedoch alles daran, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Folgen für Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große Firmen zu mildern. Der Schutzschirm für Betroffene wird deshalb um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ergänzt. Weitere Informationen gibt es hier und hier.
Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen
Der Bund stellt kleinen und mittleren Unternehmen die durch Corona bedingte Auflagen besonders betroffen sind eine weitere Liquiditätshilfe zur Verfügung.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können, weshalb die Möglichkeit vieler Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen, begrenzt ist. Daher gewährt das jetzige Bundesprogramm Unternehmen, Organisationen und Selbstständigen Überbrückungshilfen für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) in Form von Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten an.
Die Anträge zum Programm können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer online gestellt werden, die im Laufe des Antragsverfahrens die Höhe der erstattungsfähigen Kosten aufzeigen und belegen.
Corona-Soforthilfen
Tipps für die Antragsstellung durch die IHK Darmstadt Rhein Main
Finanzielle Förderprogramme durch die IHK Darmstadt Rhein Main
Corona-Soforthilfen
Bund und Länder unterstützen Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen in der Corona-Krise durch Zuschüsse. Viele Länder reichen nicht nur Bundesmittel an die Firmen weiter, sondern stocken das Programm durch eigene Gelder auf. Es kommt vermehrt zu Anfragen von Selbstständigen, die weniger als zehn Beschäftigte haben und die sich fragen, ob auch Sie Soforthilfe beantragen können.
Grundsätzliches für den Geltungsbereich Hessen
- Eigene Soforthilfe, die auf der des Bundes aufbaut.
Sie ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Land Hessen will damit die Zuschüsse des Bundes erhöhen. Es ist nur ein einziger Antrag notwendig, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten. - Für wen?
Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe und Künstler), Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens beziehungsweise der Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein. - Wie viel?
bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Fachkräftesicherung in Corona-Zeiten
eine Information des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Unterstützung der Fachkräftesicherung und Personalarbeit vor Ort
Die IHK Darmstadt-Rhein-Main bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen für Unternehmer an, u. a. zu Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen, Entschädigung bei Tätigkeitsverboten und weiteren Informationen für Arbeitgeber. Diese Informationen werden ständig aktualisiert.
Die IHK-Homepage mit den Corona-Informationen für Unternehmen und zahlreichen größeren und kleineren Tipps wird ständig aktualisiert, sodass die Unternehmen entsprechende Informationen finden können - hier der direkte Link.
Eine weitere Zusammenfassung umfassender Angebote finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftsförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg - hier der direkte Link.
Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, um hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.
Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern.
Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses.
Die Beantragung ist möglich ab Freitag, 27. März 2020, 15:00 Uhr, bei der Bewilligungs- und Vollzugsbehörde Regierungspräsidium Kassel – bitte wählen Sie den folgenden Link.
Pressemitteilung des Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Corona-Checkliste für Unternehmen - Liquidität sichern
eine Information des Hessischen Industrie- und Handelskammertages
Die wichtigsten und zugleich effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern von Atemwegsinfektionen sind folgende: das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine angemessene Händehygiene und das Abstandhalten (ca. 1 bis 2 Meter) von anderen Menschen. Es ist ausreichend, wenn Sie die Hände mit Seife waschen. Wichtig: Die Hände sollten 20 bis 30 Sekunden lang eingeseift und von allen Seiten eingeschäumt werden.
Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das kann dazu führen, dass unverzichtbare Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.
Wichtig ist, dass man alle Aufenthaltsräume regelmäßig lüftet. Zudem sollte man Berührungen wie z.B. Händeschütteln oder Umarmungen vermeiden. Zudem sollte man darauf verzichten, sich ins eigene Gesicht zu fassen.
Nutzen Sie - wenn möglich - keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fahren Sie mit dem eigenen Auto.
Kontaktieren Sie bei Bedarf Ihren Arzt oder Ihre Ärztin zunächst telefonisch. Meiden Sie - wenn möglich - große Veranstaltungen und tätigen Einkäufe außerhalb der Stoßzeiten.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und zur Prävention gibt es hier.
Hol- und Bringservice in Weiterstadt:
- Restaurant Dalmacija (Darmstädter Landstraße 2, Gräfenhausen), Essen-to-go & Lieferservice • Tel. 06150-51534 • Die Speisekarte gibt es hier.
- Sushi Palace (Hauptstraße 2, Gräfenhausen), Essen-to-go & Lieferservice • Tel. 06150-8648321 • Die Speisekarte gibt es hier.
- Rebstock-Hof Gräfenhausen (Hannemannsgarten 3, Gräfenhausen) • Abholung Hofladen Gemüse, Obst, eigene Schlachtung • Mehr Infos hier.
- Metzgerei Knauf (Darmstädter Landstraße 4, Gräfenhausen) • Abholung & Lieferung, Essen-to-Go • Mehr Infos hier.
- Metzgerei Hamm (Frankfurterstraße 18) • Abholung • Mehr Infos hier.
- Gaststätte Zum Löwen (Darmstädter Landstr. 11, Gräfenhausen) • Essen-to-Go • Mehr Infos hier.
- Zur Hundehütte Weiterstadt, Essen-to-Go, Mehr Infos hier.
- Marienhof Braunshardt, Schleifweg 47, 06150-2205, info@metzgerei-marienhof.de, Mehr Infos hier.
- Restaurant Dubrovnik (Carl-Ulrich-Str. 9, Weiterstadt) • Abholung & Lieferung • Mehr Infos hier.
- Gaststätte "Darmstädter Hof", Darmstädter Straße 76, Essen-to-go & Lieferservice • Tel. 06150-14184 • Die Speisekarte und Informationen zu Öffnungszeiten gibt es hier.
- Restaurante/Pizzeria "Napoli", Waldstraße 27, 64331 Weiterstadt, Lieferservice & Essen-to-go, Tel. 06151-897662, Mehr Infos hier.
- Luna 45, Pizza Pasta Bar, Darmstädter Straße 45, 64331 Weiterstadt, Tel. 06150 5415141, Mehr Infos hier und hier.
- Restaurant Am Aulenberg, Am Aulenberg 2, 64331 Weiterstadt, Tel. 06150-40723, Mehr Infos hier.
- Restaurant Lavanda, Darmstädter Landstraße 68 in Gräfenhausen
To-Go & Lieferservice - 06150 50173 - info@lavanda-skg.de - Speisekarte - Restaurant AGORA, Mörfelder Straße 29 (Sportplatz), 64331 Weiterstadt, OT Schneppenhausen, Tel. 06150-5200774, Infos und Speisekarte gibt es hier.