Einbürgerung
Die Stadt Weiterstadt hat ihren Digitalen Bürgerservice mit dem Online-Formular zur Einbürgerung um ein weiteres Angebot erweitert.
Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihrer persönlichen Vorsprache zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, können dieses Angebot nutzen, damit sie bereits vor dem persönlichen Beratungsgespräch benötigte Unterlagen hochladen können. Dadurch soll das Beantragungsverfahren vereinfacht werden. Die hochgeladenen Unterlagen bieten den Vorteil, dass die darin gemachten Angaben einfacher in einen Einbürgerungsantrag übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Formular handelt und mit dem Ausfüllen und Absenden noch kein rechtskräftiger Antrag gestellt wird. Für die eigentliche Antragstellung ist weiterhin ein persönliches Erscheinen im Rathaus notwendig.
1. Wer bearbeitet Ihre Einbürgerung?
Wenn Sie in Weiterstadt oder Erzhausen wohnen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben, ist die Stadt Weiterstadt für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig. Die Bearbeitung wird dann vom Regierungspräsidium in Darmstadt durchgeführt.
2. Wie bekommen Sie einen Beratungstermin?
Bevor Sie Ihre Unterlagen abgeben können, brauchen Sie einen Beratungstermin. Diesen können Sie über unser Terminvergabesystem buchen.
3. Wie bekommen Sie einen Termin zur Abgabe des Antrages?
Nachdem im Beratungsgespräch geprüft wurde, ob Sie die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen, wird mit Ihnen direkt im Gespräch ein Termin zur Abgabe des Antrages vereinbart.
4. Was passiert nach der Abgabe des Antrags?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit erfüllen und alle Unterlagen vollständig durch das Online-Formular eingereicht wurden, leiten wir Ihren Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt weiter. Sie erhalten dann eine Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist.
5. Wie lange dauert die Prüfung des Antrags?
Die Prüfung kann bis zu 24 Monate dauern und erfolgt vom Regierungspräsidium Darmstadt. Wir und das Regierungspräsidium bitten um Verständnis und möchten Sie darum bitten, von Anfragen zum aktuellen Stand des Verfahrens abzusehen.
6. Es haben sich während des Verfahrens Änderungen ergeben?
Falls sich während des Verfahrens Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern, müssen Sie uns diese Änderungen schnellstmöglich mitteilen.
7. Was passiert, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und alle Prüfungen abgeschlossen wurden, schickt das Regierungspräsidium Darmstadt die Einbürgerungsurkunde an die Stadt Weiterstadt.
Wir kontaktieren Sie dann und vereinbaren einen Termin, an dem Sie die Einbürgerungsurkunde abholen können.
Einbürgerung für mehrere Personen oder Familien
• Personen ab 16 Jahren: Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag stellen.
• Kinder unter 16 Jahren: Kinder unter 16 Jahren werden im Antrag des Elternteils mit aufgenommen, der am längsten in Deutschland lebt.
1. Beratungstermin (Pflichttermin)
(Dauer: 1 Person ca. 20 Minuten, jede weitere Person + 10 Minuten)
Besprechung, ob die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit gegeben sind.
Prüfung nach welcher Grundlage eingebürgert werden kann.
Sie erhalten die Antragsunterlagen und Hinweise welche Unterlagen zur Abgabe benötigt werden.
Nicht notwendig, wenn Sie das Online-Formular ausgefüllt haben – bitte wenden Sie sich dann per Mail an uns.
Online-Formular: https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=Einbuergerung&formtecid=3&areashortname=RPDA
2. Abgabe Einbürgerungsantrag (Pflichttermin)
(Dauer: 1 Person ca. 60 Minuten, jede weitere Person + 20 Minuten)
Abgabetermine werden grundsätzlich direkt im persönlichen Beratungsgespräch vereinbart.
Wurde der Antrag über das Online-Formular gestellt, bitten wir Sie, anschließend Kontakt mit uns aufzunehmen, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Sie haben alle benötigten Unterlagen organisiert und ggf. Kopien erstellt und ggf. Übersetzungen anfertigen lassen.
Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Anlagen und Unterlagen.
Der Antrag und die Anlagen sind vollständig von Ihnen ausgefüllt und werden beim Termin unterschrieben. Zudem wird die Loyalitätserklärung abgenommen.
Sind alle Unterlagen vollständig wird der Antrag sowie die Anlagen unterschrieben und von uns an der Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet.
3. Nachreichen von Antragsunterlagen
(Dauer: 1 Person ca. 5 Minuten)
Nur bei Zeugnissen und Urkunden nötig.
Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter soziales@weiterstadt.de oder telefonisch unter 06150/400-2400, um einen Termin zu vereinbaren
Andere Unterlagen können per E-Mail oder Post nachgereicht werden (z.B. Einkommensnachweise, Meldebescheinigung).
4. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
(Dauer: 1 Person ca. 20 Minuten)
Sobald uns Ihre Einbürgerungsurkunde erreicht hat, werden wir Sie kontaktieren, um einen Termin zur Aushändigung zu vereinbaren.
1. Sie leben schon längere Zeit in Deutschland.
Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens:
- 5 Jahren (Regelfall)
2. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
3. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
4. Sie beziehen kein Bürgergeld oder Sozialhilfe und sind in der Lage den Lebensunterhalt für sich und Ihren unterhaltspflichtigen Familienangehörigen zu bestreiten.
5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis
(Nicht möglich ist die Einbürgerung mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Abs. 3 - 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes) - Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
6. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
7. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
Über Ausnahmen oder geeignete Nachweise informieren wir Sie gerne. Buchen Sie sich dafür bitte einen Beratungstermin auf der oben angeführten Internetseite.
1. Vorbereitung der Unterlagen
• Prüfen Sie die Checkliste und kontrollieren Sie, dass alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind.
• Nutzen Sie bitte zur Vorbereitung auf den Abgabetermin unser Online-Formular unter folgendem Link:
https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=Einbuergerung&formtecid=3&areashortname=RPDA
• Der Antrag soll von Ihnen komplett ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben werden – bitte tragen Sie kein Datum ein. Die Unterschrift erfolgt während des Abgabetermins und ist somit beglaubigt.
• Alle Dokumente, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen von einem amtlichen anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.
2. Kopien von Originaldokumenten
• Bei Abgabe des Antrages halten Sie bitte Ihre Dokumente für jede einzubürgernde Person in einer Mappe bereit.
• Für jedes einzureichende Dokument muss eine gut lesbare einseitige Kopie mitgebracht werden. Das Original Dokument bringen Sie bitte ebenfalls mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen so, dass Sie immer zu dem originalen Dokument die dazugehörige Kopie legen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle gestempelten Seiten im Pass kopieren.
Wichtige Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:
• Bitte entfernen Sie alle Dokumente aus Schutzhüllen/Klarsichthüllen
• Bitte heften Sie keine Dokumente mit Heftklammern zusammen
(Keine Klammern entfernen, die am Original oder der Übersetzung von der Behörde befestigt und mit Siegel versehen wurden)
• Halten Sie bitte ausgeschnittene Passbilder bereit.
• Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir Ihren Antrag beim Termin nicht entgegennehmen werden, wenn Sie nicht alle geforderten Dokumente mit Kopien vorlegen. Bitte prüfen Sie noch einmal Ihre Checkliste.
Sie können benötigte Unterlagen gerne per Post oder E-Mail an uns senden. Sollten Sie Urkunden oder Zeugnisse nachreichen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, da wir diese im Original sehen müssen.
Bitte geben Sie stets Ihr Aktenzeichen an!
Adresse:
Magistrat der Stadt Weiterstadt
Fachdienst Soziales
Einbürgerung
Riedbahnstraße 6
64331 Weiterstadt
E-Mail: soziales@weiterstadt.de
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Informationsschreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt Sie oftmals erreicht, bevor die Einbürgerungsurkunde bei uns eingeht. Für die Terminvergabe müssen wir den Erhalt Ihrer Urkunde abwarten. Sobald Ihre Einbürgerungsurkunde bei uns angekommen ist und zur Aushändigung vorbereitet wurde, werden Sie zu einem Termin eingeladen. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.