Einbürgerung
1. Beratungen und Abgabe der Unterlagen erfolgt bei der Stadt Weiterstadt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Weiterstadt oder Erzhausen haben.
2. Sie müssen Online einen Termin vereinbaren, um Ihre Anliegen zu klären.
Unter: www.terminland.de/weiterstadt gelangen Sie zum Online-Portal.
3. Sollten Sie die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit erfüllen und wurde der Antrag vollständig vorgelegt, leiten wir diesen nach Einreichung an das Regierungspräsidium Darmstadt weiter. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung des Regierungspräsidiums.
4. Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Ihren Antrag.
5. Wir können keine Auskünfte über die Bearbeitungszeiten geben. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesellschaft-und-integration/migration/einbuergerung.
Sollten sich währenddessen Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse ergeben, sind uns diese unverzüglich mitzuteilen.
6. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Überprüfungen abgeschlossen, versendet das Regierungspräsidium die Einbürgerungsurkunde an die Stadt Weiterstadt.
7. Sie erhalten zunächst eine schriftliche Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt, dass die Einbürgerungsurkunde nach Weiterstadt verschickt wurde. Sobald die Einbürgerungsurkunde in Weiterstadt angekommen ist, werden Sie schriftlich von der Stadt Weiterstadt aufgefordert einen Termin zur Aushändigung der Urkunde zu vereinbaren.
Einbürgerung von mehreren Personen/ Familie:
- Alle Personen ab 16 Jahren benötigen einen eigenen Antrag.
- Kinder unter 16 Jahren werden auf dem Antrag des Elternteils mit aufgenommen, der am längsten in Deutschland ist.
Kosten Einbürgerung:
- 255 € Erwachsene Person
- 51 € minderjährige Kinder
- Sie werden vom Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich aufgefordert die Gebühr zu zahlen.
Sprachzertifikat und Einbürgerungstest
- Das Sprachzertifikat und der Einbürgerungstest können, sowohl bei der VHS Darmstadt- Dieburg (Tel: 06071/ 881 - 2304), als auch bei diversen Sprachenschulen absolviert werden
Vereinbaren Sie für jedes Anliegen einen entsprechenden Termin über unser Terminvergabeportal „Terminland".
Folgende Termine stehen zur Buchung zur Verfügung:
1. Beratungstermin (Pflichttermin)
(Dauer: 1 Person ca. 30 Minuten)
Besprechung, ob die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit gegeben sind. Prüfung nach welcher Grundlage eingebürgert werden kann.
Sie erhalten die Antragsunterlagen und Hinweise welche Unterlagen zur Abgabe benötigt werden.
2. Abgabe Einbürgerungsantrag (Pflichttermin)
(Dauer: 1 Person ca. 70 Minuten)
Entgegennahme und Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen. Sie haben alle benötigten Unterlagen organisiert und Kopien erstellt und ggf. Übersetzungen anfertigen lassen.
Der Antrag und die Anlagen sind vollständig von Ihnen ausgefüllt.
Sind alle Unterlagen vollständig wird der Antrag sowie die Anlagen unterschrieben und von uns an der Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet.
3. Nachreichen von Antragsunterlagen
(Dauer: 1 Person ca. 20 Minuten)
Nur bei Abgaben von Zeugnissen und Urkunden buchen.
Andere Unterlagen können per E-Mail oder Post nachgereicht werden (z.B. Einkommensnachweise, Meldebescheinigung).
4. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
(Dauer: 1 Person ca. 20 Minuten)
Erst buchbar, wenn Sie von uns schriftlich aufgefordert wurden einen Termin zu vereinbaren.
1. Sie leben schon längere Zeit in Deutschland.
Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens:
- 5 Jahren (Regelfall) oder
- 3 Jahren, wenn Sie seit zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- 3 Jahren, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen sichern können und Sie über ein C1-Sprachniveau verfügen und Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können
Wenn Ihr Ehepartner*in oder Ihre Kinder mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen, gelten für diese kürzere Fristen.
2. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
3. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
4. Sie beziehen kein Bürgergeld oder Sozialhilfe und sind in der Lage den Lebensunterhalt für sich und Ihren unterhaltspflichtigen Familienangehörigen zu bestreiten.
5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis
(Nicht möglich ist die Einbürgerung mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Abs. 3 - 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes) - Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
6. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
7. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
Über Ausnahmen oder geeignete Nachweise informieren wir Sie gerne. Buchen Sie sich dafür bitte einen Beratungstermin auf der oben angeführten Internetseite.
Für jeden Antrag sind entsprechende Antragsformulare erforderlich. Diese finden Sie in der rechten Spalte unter „Formulare". Die mitzubringenden Formulare unterscheiden sich je nach Einzelfall. Sollten Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Bitte beachten Sie, dass das Einreichen von Einbürgerungsanträgen per Post nicht ausreichend ist.
1. Vorbereitung der Unterlagen
- Der Antrag soll von Ihnen komplett ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben werden – bitte tragen Sie kein Datum ein. Die Unterschrift wird bei Beantragung in unserem Haus vollzogen und beglaubigt.
- Alle Dokumente, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen von einem amtlichen anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.
2. Kopien von Originaldokumenten
- Bei Abgabe des Antrages halten Sie bitte Ihre Dokumente für jede einzubürgernde Person in einen Umschlag bereit.
- In diesen Umschlag legen Sie den ausgefüllten, aber nicht unterschriebenen Antrag und allen geforderten Dokumenten im Original mit einer gut lesbaren einseitigen Kopie bereit.
- Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen so, dass Sie immer zu dem originalen Dokument die dazugehörige Kopie legen.
- Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original, oder der beglaubigten Abschrift zusätzlich eine Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers benötigt. Bitte beachten Sie, dass Sie alle gestempelten Seiten im Pass kopieren.
Sie können benötigte Unterlagen gerne per Post oder E-Mail an uns senden. Sollten Sie Urkunden oder Zeugnisse nachreichen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, da wir diese im Original sehen müssen.
Bitte geben Sie stets Ihr Aktenzeichen an!
Adresse:
Magistrat der Stadt Weiterstadt
Fachdienst Soziales
Einbürgerung
Riedbahnstraße 6
64331 Weiterstadt
E-Mail: soziales@weiterstadt.de
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Informationsschreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt Sie oftmals erreicht, bevor die Einbürgerungsurkunde bei uns eingeht. Für die Terminvergabe müssen wir den Erhalt Ihrer Urkunde abwarten. Sobald Ihre Einbürgerungsurkunde bei uns angekommen ist und zur Aushändigung vorbereitet wurde, werden Sie zu einem Termin eingeladen. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.