Bürgermeister
Auf unseren Internetseiten haben wir Ihnen Informationen rund um die Stadt Weiterstadt zusammengestellt.
Hier finden Sie Wissenswertes über unsere Dienstleistungen von A, wie Abfallbeseitigung bis Z, wie Zahlen, Daten und Fakten.
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Dann nutzen Sie den Button „Bürgeranliegen“.
Gerne stehe ich Ihnen auch persönlich jeden ersten Mittwoch im Monat von 17 bis 17:30 Uhr beim Chat mit dem Bürgermeister zur Verfügung.
Ihr
Ralf Möller
Bürgermeister
Ralf Möller (SPD)
Bürgermeister seit 1. Januar 2014
Geboren am 16. September 1968
verheiratet, 3 Kinder
ralf.moeller@weiterstadt.de oder 06150/400-1001 oder 1002
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und Repräsentant der Stadt.
Von ihm werden die Beschlüsse des Magistrats vorbereitet und ausgeführt. Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte.
Er kann laufende Verwaltungsangelegenheiten selbstständig erledigen, wenn nicht durch Gesetze, Verordnungen, Weisungen oder bei bedeutenden Angelegenheiten der Magistrat zuständig ist.
In dringenden Fällen kann der Bürgermeister erforderliche Maßnahmen von sich aus anordnen, muss den Magistrat aber unverzüglich davon unterrichten.
Darüber hinaus ist der Bürgermeister Dienstvorgesetzter aller Arbeiter, Angestellten und Beamter der Stadt.
Der Bürgermeister nimmt nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Aufgaben der Ordnungsbehörde wahr. Dazu zählen u.a. die Straßenverkehrsbehörde, das Friedhofs- und Bestattungswesen, Maßnahmen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Genehmigung von Demonstrationen
Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen, findet ein zweiter Wahlgang statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter in der Sitzung des Wahlausschusses zu ziehende Los.