Grundwasser & Lärmschutz
Der Wasserversorger für alle Weiterstädter Ortsteile ist die HSE AG in Darmstadt. Die Tochtergesellschaft der HSE "Hessenwasser" kontrolliert ständig die Trinkwasserqualität nach strengen Richtwerten. Trinkwasser ist somit nicht nur bei uns sondern deutschlandweit das best kontrollierte Lebensmittel und ist in einwandfreier Qualiät verfügbar. Die HSE versorgt 10 Städte und Gemeinden mit Trinkwasser. Dieses wird aus Quell- und Grundwasser gewonnen. Maßgebliche Unterschiede gibt es nur bei der Wasserhärte, die sich aus der enthaltenen Menge an Calcium ergibt. Aktuelle Analysen des Trinkwassers und der Wasserhärte sind auf der Homepage der HSE verfügbar:
Trinkwasserqualität Weiterstadt
Für Weiterstadt gilt die Wasserhärte 3 (hart).
Hier gehts zum Informationsportal Grundwasser-Online mit den 11 Grundwassermessstellen der Stadt Weiterstadt:
http://www.grundwasser-online.de/gwo_ks_oeff/viewer.htm?Box=3466100:5526800:3473900:5531500
Brunnenbohrungen müssen grundsätzlich mindestens einen Monat vor der Durchführung bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Für die Anzeige muss ein entsprechendes Formular verwendet werden. Dieses finden Sie hier.
Die anfragende Person erhält sodann von der Unteren Wasserbehörde eine Rückmeldung, ob das Vorhaben anzeigepflichtig oder erlaubnispflichtig ist. Bei einer anzeigepflichtigen Benutzung wird eine entsprechende Anzeigebestätigung versendet, bei einer erlaubnispflichtigen Benutzung sind weitere Unterlagen vorzulegen. Bei einer Bohrtiefe von mehr als 10 Metern ist grundsätzlich eine Erlaubnispflicht gegeben. Wenn Bürger*innen eine Anfrage bezüglich eines Gartenbrunnens an Sie richten, so bitten wir, diese entsprechend über das Vorgehen zu informieren und an die Untere Wasserbehörde zu verweisen.
Lärmschutzbereich um den Flughafen Frankfurt
Mit Rechtsverordnung vom 13. Oktober 2011 wurde vom Hessischen Wirtschaftsministerium ein neuer Lärmschutzbereich um den Flughafen Frankfurt festgesetzt, der den Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen regelt.
Auf den Internetseiten des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?uid=ef9699dc-69a3-231f-012f-31e2389e4818
finden Sie Erläuterungen zum Erstattungsverfahren und die Antragsformulare. Bitte informieren Sie sich beim Regierungspräsidium über die Anspruchvoraussetzungen.
Für Weiterstadt sind folgende Mitarbeiter der Projektgruppe Schallschutz zuständig:
Frau Haas / Telefon: 06151/123112 / E-Mail: stephanie.haas@rpda.hessen.de
Herr Göckel / Telefon: 06151/123119 / E-Mail: guenter.goeckel@rpda.hessen.de
Die nachfolgenden Detailkarten zeigen, in welchen Bereichen Weiterstadts passive Schallschutzmaßnahmen beantragt werden können. In dem weiß hinterlegten Bereich besteht keinerlei Anspruch auf passiven Schallschutz.
Detailkarten im PDF-Format:
Stadtteile Schneppenhausen Nord und Gräfenhausen West/Mitte
Stadtteile Schneppenhausen Süd und Gräfenhausen Süd-West
Stadtteil Gräfenhausen Ost
Stadtteil Gräfenhauen Süd-Ost
Stadtteil Braunshardt West
Die Stadt Weiterstadt stellt Antragsformulare in den Stadtbüros Weiterstadt und Gräfenhausen sowie im Rathaus zur Verfügung. Dort können auch die Detailkarten des Lärmschutzbereiches für Weiterstadt eingesehen werden.
Am 29. Juni 2010 wurde durch das Forum Flughafen und Region ein Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz am Frankfurter Flughafen bekannt gegeben. Das im Expertengremium Aktiver Schallschutz erarbeitete Maßnahmenpaket sowie Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen und ausführliche Hintergrundinformationen finden Sie zum Download bzw. zum lesen auf der Homepage des Forums www.umwelthaus.org.
Hier finden Sie außerdem aktuelle Informationen rund um die Arbeit des Forums Flughafen und Region sowie Hinweise auf Veranstaltungen des Forums und des Umwelt- und Nachbarschaftshauses.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, steht Ihnen der Mitarbeiter Martin Heß zur Verfügung.