Wahlen
- Im Zuge der Digitalisierung, freuen wir uns, dass wir die digitale Parteienkomponente zur Verfügung stellen können. Diese Lösung ermöglicht uns allen eine deutlich vereinfachte und reibungslosere Abwicklung des Wahlvorgangs. Daher bitten wir die Wahlvorschläge über die digitale Anwendung zu übermitteln – wichtig: Das Wahlrecht sieht aktuell noch die Einreichung der Wahlvorschläge in Papierform vor. Die digitale Parteienkomponente bietet aber dennoch zahlreiche Vorteile: Sie erfassen Kandidatinnen/Kandidaten und Vertrauenspersonen nur einmal, erstellen alle notwendigen Formulare mit wenigen Klicks und profitieren von einer zentralen, jederzeit aktuellen Datenspeicherung. Die Daten können direkt digital an das Wahlamt übertragen werden und dank des webbasierten Zugriffs nutzen Sie das System flexibel von jedem internetfähigen Gerät aus.
- Link zur Parteienkomponente: www.votemanager.de/parteienkomponente/login
- Die Urnenwahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
- Das Wahllokalverzeichnis finden Sie hier: Verzeichnis Wahllokale
- Wählen kann jede/r mit der Wahlbenachrichtigung, mit dem Wahlschein oder mit dem Personalausweis.
- Rückfragen richten Sie bitte an das Wahlamt: wahlamt@weiterstadt.de, 06150/400-2101.
Sie sind je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz für die Kommunal- Kreis oder Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026 wahlberechtigt, wenn Sie
- seit dem 1. Februar 2026 in Weiterstadt/im Landkreis Darmstadt-Dieburg Ihren Wohnsitz haben,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- und nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 31 Hessischer Gemeindeordnung ausgeschlossen sind.
Beachten Sie bitte die Informationen auf der Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis zum 22. Februar 2026 zugeht.
Weitere Informationen können Sie auch dem folgenden Link entnehmen: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/wahlsystem
Bei weiteren Fragen zur Wahlberechtigung wenden Sie sich gerne an das Wahlamt.
In diesen Folien des Landes Hessen finden Sie Informationen zur Stimmenvergabe:
- Die Zahl der zu wählenden Stadtverordneten ergibt sich aus § 38 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Weiterstadt. Danach sind 37 Stadtverordnete zu wählen.
- Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Ausländerbeirates ist in § 3 der Hauptsatzung der Stadt Weiterstadt festgelegt. Danach sind 7 Mitglieder des Ausländerbeirates zu wählen.
Über den folgenden Link können Sie ab dem 2. Februar 2026 einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen:
Das Wahlergebnis finden Sie nach Abschluss der Wahl hier:
https://votemanager-da.ekom21cdn.de/2026-03-15/06432023/praesentation/index.html
Für die anstehende Kommunalwahl am 15. März 2026 sucht die Stadt Weiterstadt engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer*innen im Wahllokal unterstützen möchten.
Der Wahlvorstand besteht aus 5 bis 9 Personen und setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Wahlvorsteher sowie 1 Stellvertretung, die die Leitung des Wahlvorstandes übernimmt und die Aufgaben verteilt,
- 1 Schriftführung sowie 1 Stellvertretung, verantwortlich für die Niederschrift und
- 2 bis 5 Beisitzer*innen, die unter anderem für die Ausgabe der Stimmzettel, die Unterstützung bei der Auszählung der Stimmen und die Aufrechterhaltung der Ruhe im Wahlraum zuständig sind.
Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und in der Stadt Weiterstadt wahlberechtigt sind. Weitere besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Jeder Wahlvorstand wird so zusammengesetzt, dass erfahrene Personen vertreten sind, die bereits an einer Wahl teilgenommen haben.
Der Urnenwahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7:30 Uhr, um sich auf die Wahl vorzubereiten. Die Wahlhandlung beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Danach erfolgt die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Arbeit im Wahlvorstand wird in Schichten organisiert, sodass mit einem Zeitaufwand von etwa 6 bis 8 Stunden zu rechnen ist.
Der Briefwahlvorstand trifft sich am Wahltag um 15:30 Uhr.
Unter nachstehendem Link besteht die Möglichkeit sich online als Wahlhelfer*in zu melden. Weitere Informationen finden Sie auch hier in unserem Flyer:
Als Wahlhelfer/in melden
Flyer Wahlhelfer/innen
Werden Sie Teil des Teams und gestalten Sie die Wahl aktiv mit, wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Die Direktwahlen finden alle sechs Jahre statt, wenn die Amtszeit des Bürgermeisters abläuft. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet am 19. Oktober 2025 unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.
Wählen dürfen:
- Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürger*innen (EU-Staatsangehörige),
- Wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Seit mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Weiterstadt gemeldet,
- nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 31 Hessischer Gemeindeordnung ausgeschlossen ist.
Über den folgenden Link können Sie ab dem 18. August 2025 einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432023
- Die Urnenwahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
- Auf den Wahlbenachrichtigungen sind die jeweiligen Wahllokale angegeben.
- Eine Übersicht der Urnen- und Briefwahllokale finden Sie hier.
- Wählen kann jede/r wahlberechtigte im Urnenwahllokal mit der Wahlbenachrichtigung, einem Wahlschein oder mit dem Personalausweis.
Das Wahlergebnis finden Sie nach Abschluss der Wahl hier: https://votemanager-da.ekom21cdn.de/2025-09-28/06432023/praesentation/index.html
Hier können Sie voraussichtlich ab dem 13. Januar 2025 einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432023
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verkürzten Fristen die bundesweite Auslieferung der Briefwahlunterlagen möglicherweise erst ab dem 3. Februar 2025 beginnt. Die Lieferung kann daher einige Tage in Anspruch nehmen, bis wir tatsächlich Briefwahlunterlagen aushändigen bzw. versenden können. Sobald uns alle Briefwahlunterlagen samt Stimmzettel vorliegen, können Sie auch direkt in unseren Stadtbüros wählen. Wir empfehlen Ihnen -sofern möglich- Ihre Stimme in Ihrem zugewiesenen Urnenwahllokal abzugeben.
Die Urnenwahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Das Wahllokalverzeichnis finden Sie hier
Wählen kann jede/r mit der Wahlbenachrichtigung, mit dem Wahlschein oder mit dem Personalausweis.
Rückfragen richten Sie bitte an das Wahlamt: wahlamt@weiterstadt.de, 06150/400-2101
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche:
Fall 1: Frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (PDF-Formular Anlage 2)
Fall 2: Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen (PDF-Formular Anlage 2 A) (muss im Original eingereicht werden)
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
Das Wahlergebnis finden Sie nach Abschluss der Wahl hier:
Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sucht die Stadt Weiterstadt engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer*innen im Wahllokal unterstützen möchten. Der Wahlvorstand besteht aus 5 bis 9 Personen und setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Wahlvorsteher und Stellvertretung, die die Leitung des Wahlvorstandes übernimmt und die Aufgaben verteilt
- 1 Schriftführung und Stellvertretung, verantwortlich für die Niederschrift
- 2 bis 5 Beisitzer*innen, die unter anderem für die Ausgabe der Stimmzettel, die Unterstützung bei der Auszählung der Stimmen und die Aufrechterhaltung der Ruhe im Wahlraum zuständig sind.
Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und in der Stadt Weiterstadt wahlberechtigt sind. Weitere besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Jeder Wahlvorstand wird so zusammengesetzt, dass erfahrene Personen vertreten sind, die bereits an einer Wahl teilgenommen haben.
Der Urnenwahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7:30 Uhr, um sich auf die Wahl vorzubereiten. Die Wahlhandlung beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Danach erfolgt die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Arbeit im Wahlvorstand wird in Schichten organisiert, sodass mit einem Zeitaufwand von etwa 6 bis 8 Stunden zu rechnen ist.
Der Briefwahlvorstand trifft sich am Wahltag um 14:30 Uhr.
Wenn Sie Interesse haben, bei dieser wichtigen Wahl mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 06150 / 400-2101 oder per E-Mail an wahlamt@weiterstadt.de.
Unter nachstehendem Link besteht die Möglichkeit sich online als Wahlhelfer*in zu melden. Weitere Informationen finden Sie auch hier in unserem Flyer:
Werden Sie Teil des Teams und gestalten Sie die Wahl aktiv mit, wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Die Europawahl findet statt am Sonntag, dem 9. Juni 2024. Hier geht es zur offiziellen Website -> https://europawahl.hessen.de
Hier finden Sie ab dem 29. April den Link zum Online-Wahlscheinantrag:
Die Urnenwahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Das Wahllokalverzeichnis finden Sie hier:
Wählen kann jede/r mit der Wahlbenachrichtigung, mit dem Wahlschein oder mit dem Personalausweis.
Rückfragen richten Sie bitte an das Wahlamt:
Hier finden Sie ab dem 29. April den Link zum Briefwahlantrag:
Das Wahlergebnis für die einzelnen Weiterstädter Wahlbezirke finden Sie hier:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Das Antragsformular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Alle, die zur Wahl wahlberechtigt sind, dürfen Wahlhelfer sein. Dazu zählen auch wahlberechtigte Bedienstete der Stadt, die nicht im Wahlgebiet wohnen. Ausnahmen: Die Aufgaben der Wahlorgane für die Ausländerbeiratswahl werden von den Wahlorganen für die Gemeindewahl wahrgenommen.
Nicht in einen Wahlvorstand berufen werden dürfen
Mitglieder des Wahlausschusses,
Bewerberinnen und Bewerber sowie Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber von Wahlvorschlägen, die also selbst zur Wahl antreten,
Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen.
Weitere Infos finden Sie in unserem Flyer.
Sie können sich über unseren Online-Dienst ganz einfach zum Wahlhelfer anmelden.
Auch bedingt durch die Covid-Pandemie wurde bei den vergangenen Wahlen ein verändertes Wählerverhalten registriert. Auch in Weiterstadt gab es einen Zuwachs an Briefwählern und gleichzeitig weniger Personen, die im Urnenwahllokal vorstellig wurden.
Dieser Entwicklung wurde seitens der Stadtverwaltung nun Rechnung getragen.
Es fallen drei Urnenwahllokale weg, diese sind:
- Weiterstadt 5 – ehemals im Brunnenweg
- Braunshardt 3 – ehemals im kleinen Saal im Bürgerhaus Braunshardt
- Gräfenhausen 3 – ehemals in Sporthalle Gräfenhausen
Im Ausgleich wurden zwei zusätzliche Briefwahllokale geschaffen.
Die Wahllokale finden Sie in nachstehender Aufführung:
| Art des Stimmbezirks |
Stimm- bezirk |
Wahllokal | Bezeichnung |
| Urnenwahllokal | 1 | Bürgerzentrum Weiterstadt | Musiksaal |
| Urnenwahllokal | 2 | Bürgerzentrum Weiterstadt | Musiksaal |
| Urnenwahllokal | 3 | Bürgerzentrum Weiterstadt | Vereinsräume |
| Urnenwahllokal | 4 | Bürgerzentrum Weiterstadt | Vereinsräume |
| Urnenwahllokal | 5 | Bürgerhaus Braunshardt | Saal |
| Urnenwahllokal | 6 | Bürgerhaus Braunshardt | Saal |
| Urnenwahllokal | 7 | Bürgerhaus Schneppenhausen | Saal |
| Urnenwahllokal | 8 | Bürgerhaus Gräfenhausen | Saal |
| Urnenwahllokal | 9 | Bürgerhaus Gräfenhausen | Saal |
| Urnenwahllokal | 10 | Rathaus Weiterstadt | Sitzungsraum "Verneuil sur Seine" |
| Briefwahllokal | 90001 | Dr. Horst-Schmidt-Halle | 1. Drittel |
| Briefwahllokal | 90002 | Dr. Horst-Schmidt-Halle | 2. Drittel |
| Briefwahllokal | 90003 | Dr. Horst-Schmidt-Halle | 3. Drittel |
| Briefwahllokal | 90004 | Adam-Danz-Halle | 1. Drittel |
| Briefwahllokal | 90005 | Adam-Danz-Halle | 2. Drittel |
| Briefwahllokal | 90006 | Adam-Danz-Halle | 3. Drittel |
| Briefwahllokal | 90007 | Rathaus Weiterstadt | Zimmer Nr. 316 |
| Briefwahllokal | 90008 | Rathaus Weiterstadt | Zimmer Nr. 520 |
| Briefwahllokal | 90009 | Rathaus Weiterstadt | Zimmer Nr. 617 |
Hier jetzt Briefwahl für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 beantragen:
Hier werden Sie weitergeleitet
Das Stadtbüro ist am Samstag, den 7. Oktober 2023 von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr zu beantragen.
Daher hat das Wahlamt im Stadtbüro auch am Samstag vor der Wahl von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Ebenso am Wahlsonntag ist von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Das Wahlamt befindet sich dann im Rathaus Weiterstadt, Riedbahnstraße 6, 1. Stock.
Wer setzt sich bei der Bundestagswahl durch? Zu den Ergebnissen gelangen Sie hier.
Zu den Ergebnissen gelangen Sie hier.
Die SPD bleibt nach den Kommunalwahlen am 14. März 2021 die stärkste Fraktion in der Weiterstädter Stadtverordnetenversammlung. Sie erhielt 43,2 Prozent der abgegebenen Stimmen und belegt somit 16 der 37 Sitze. Bei den Kommunalwahlen im Jahr 2016 hatten es die Sozialdemokraten auf 46,3 Prozent gebracht, was 17 Sitzen entsprach. Die CDU erreichte mit 23,6 Prozent ein ähnliches Ergebnis wie vor fünf Jahren und ist mit neun Sitzen weiterhin zweitstärkste Kraft. Die ALW-GRÜNE holte 19,7 Prozent, hat einen Platz hinzugewonnen und wird künftig mit sieben Mandatsträgern im Parlament vertreten sein. Die Wählergruppe trat nach dem Zusammenschluss von ALW und Grüne erstmals bei einer Kommunalwahl an. Vor fünf Jahren hatte die ALW alleine 17,8 Prozent erreicht. Während es die FWW auf 9,6 Prozent (vier Sitze) brachte, verbuchte die FDP vier Prozent. Dieses Ergebnis reichte für einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung, der die Freien Demokraten nach mehreren Jahrzehnten Pause wieder angehören werden.
Alle Ergebnisse finden Sie hier.
Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters fand am Sonntag, den 26. Mai 2019, statt. Eine mögliche Stichwahl war für Sonntag, den 16. Juni 2019, vorgesehen.
Die Europawahl fand am Sonntag, den 26. Mai 2019, statt.
Die Landtagswahl sowie die Volksabstimmungen fanden am 28. Oktober 2018 statt.
Die Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt.
Ergebnis | Weiterstadt Ergebnis | Wahlkreis 186
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Bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2016 erhält die SPD 46,3 Prozent, CDU 24,6 Prozent, ALW 17,8 Prozent und die FWW 11,4 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen. In der Stadtverordnetenversammlung hat die SPD demnach 17 Sitze, CDU 9 Sitze, ALW 7 Sitze und die FWW 4 Sitze.
Die Wahlbeteiligung lag bei 38,9 Prozent.
Die Zuteilung der Sitze an die Bewerberinnen und Bewerber entnehmen Site bitte dem PDF-Dokument.
Die Ergebnisse der Kreiswahl vom 6. März 2016 finden Sie hier.
Die Ergebnisse aller hessischen Ausländerbeiratswahlen vom 29. November 2015 finden Sie beim agah-Landesausländerbeirat.
Die Ergebnisse in Weiterstadt finden Sie hier.