Schöffenwahl 2023
Öffentlicher Bewerbungsaufruf
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen an den Amtsgerichten für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Weiterstadt Personen, die am Amtsgericht oder Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadt Weiterstadt schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt. In der zweiten Jahreshälfte 2023 werden aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen des Amtsgerichts gewählt.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass
- Sie Deutsche oder Deutscher sind,
- Sie in Weiterstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
- Sie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind
- Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder dass gegen Sie nicht ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welches zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Das Bewerbungsformular können Sie unter www.weiterstadt.de/schoeffenwahl herunterladen. Dieses geben Sie bitte bis zum 7. Mai 2023 unter folgender Adresse ab.
Stadt Weiterstadt
Parlamentarisches Büro
Riedbahnstraße 6
64331 Weiterstadt
Oder unter der E-Mail-Adresse parlamentarischesbuero@weiterstadt.de
Nähere Informationen erhalten Sie im Parlamentarischen Büro unter der Telefonnummer 06150/400-1404, der E-Mail-Adresse: parlamentarischesbuero@weiterstadt.de oder im Internet unter folgendem Link: https://www.schoeffenwahl.de/