Heizkostenzuschuss: Anträge ab 4. Mai einreichbar

Zuständigkeit liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt

In den vergangenen Tagen sind bei der Stadtverwaltung Weiterstadt viele Anfragen zum Thema Heizkostenzuschuss eingegangen.

Aktuell ist dieser Zuschuss in Hessen noch nicht beantragbar. Die Zuständigkeit dafür liegt allerdings auch zukünftig nicht bei der Stadtverwaltung sondern beim Regierungspräsidium Hessen. Nachstehend finden Sie einige Links zur Thematik.

Private Haushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks) heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird - in Hessen am 4. Mai. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen.

Serviceportal Hamburg

Regierungspräsidium Hessen

Härtefallhilfen

Härtefallhilfen für kleine und mittlere Firmen

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