Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen seitens der Stadtverwaltung
Ab sofort nur noch gewisse Jubiläen in der Zeitung
In der Vergangenheit hat die Stadtverwaltung Weiterstadt in Zusammenarbeit mit dem Wochenkurier gerne kostenfrei Jubilare im Wochenkurier veröffentlicht. Eine Änderung im Bundesmeldegesetz lässt dies zukünftig leider nicht mehr zu. Hierin heisst es, dass erst ab dem 70. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag als ein Jubiläum gilt, welches an die Presse weitergegeben werden darf. Als Ehejubiläen gelten das 50. und jedes weitere folgende Jubiläum.
Die Stadtverwaltung bedauert, dass aus diesem Anlass zukünftig auch keine anderen Jubiläen an die Presse weitergegeben werden können.
Jubilare, die unter die genannten Kriterien fallen werden schriftlich seitens der Stadt um Einwilligung zur Veröffentlichung gebeten.