„Eltern für ihr rücksichtsvolles Verhalten belohnen“

Bürgermeister Ralf Möller begrüßt, dass es für Kindertagesstätten weiterhin kein Betretungsverbot gibt und strebt Gebührenverzicht an

Trotz der angespannten Corona-Lage hat sich die Landesregierung dazu entschieden, dass die Kindertagesstätten offen bleiben sollen. Damit geht Hessen einen anderen Weg als einige andere Bundesländer, in denen es – wie bereits im Frühjahr 2020 – ein Betretungsverbot gibt. Bürgermeister Ralf Möller begrüßt, dass man am hessischen Weg festhält und an Eltern lediglich eindringlich appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Einerseits sei festzuhalten, dass das Infektionsgeschehen in Kindertagesstätten eher gering sei. Andererseits dürfe man nicht die Eltern bestrafen, die sich größtenteils sehr verantwortungsbewusst verhalten. „In Weiterstadt haben wir in den vergangenen Wochen die Erfahrung gemacht, dass die meisten ihre Kinder nicht in die Einrichtungen bringen, sofern eine Betreuung nicht unbedingt erforderlich ist", berichtet der Rathaus-Chef. Die Kindertagesstätten seien derzeit nur zu etwa einem Drittel ausgelastet, weswegen Abstandsregelungen gut eingehalten und das Infektionsrisiko somit reduziert werden könne.

Die überschaubare Nachfrage verdeutliche zudem, dass sich der Großteil der Eltern sehr solidarisch und rücksichtsvoll verhalte. „Ich finde es toll, dass viele Väter und Mütter in dieser ohnehin schwierigen Zeit nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten suchen, obwohl das häufig mit hohem Aufwand verbunden ist", lobt Möller. Auch deshalb kritisiert er die Äußerung der Landesregierung, dass eine Senkung oder Erstattung von Betreuungsgebühren nicht die Konsequenz sein müsse, wenn auf eine Betreuung verzichtet werde. „Ich finde, dass man Eltern für ihr rücksichtsvolles Verhalten belohnen sollte", betont Möller. Aus seiner Sicht reiche es als Signal nicht aus, dass Eltern bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil geltend machen können. Darauf hatte die Landesregierung in einer Pressekonferenz verwiesen. „Ich werde der Stadtverordnetenversammlung den Beschluss empfehlen, dass pandemiebedingt ab dem Betreuungsmonat Januar 2021 nur die Gebühren für Betreuung und Essen verrechnet werden, die auch tatsächlich angemeldet wurden", blickt Möller voraus.

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