Stadt passt Gebühren für Kinderbetreuung an

Eltern zahlen nur für angemeldete Tage sowie Essen und erhalten Rückzahlung für entfallene Betreuungszeiten – Gebühr für Ganztagsbetreuung wird halbiert

Die Kindertagesstätten in Hessen sind derzeit zwar nicht geschlossen, doch Eltern sollen aufgrund der aktuellen Corona-Lage nach Möglichkeit auf eine Betreuung verzichten – so auch in Weiterstadt. Deshalb müssen sie ab Januar 2021 Gebühren nur für Essen und jene Tage bezahlen, die für die jeweilige Folgewoche in Weiterstädter Einrichtungen angemeldet wurden. Das hat die Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Donnerstag (28. Januar) einstimmig beschlossen. Kitas in freier Trägerschaft sowie Krippen in privater Trägerschaft erhalten eine entsprechende Ausgleichsfinanzierung, sofern sie diese Regelung umsetzen. Außerdem bekommen Eltern für die Monate Juli bis Dezember 2020 eine Rückzahlung von der Stadtverwaltung. Die Kosten werden anteilig reduziert, sodass Eltern für entfallene Betreuungszeiten nichts bezahlen müssen.

„Diese Lösung ist fair und eine Belohnung für alle Eltern, die ihre Kinder in diesen schwierigen Zeiten nicht in die Einrichtungen bringen und damit zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen", betont Bürgermeister Ralf Möller. Zum Hintergrund: Im Juli und August konnten Kinder bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche betreut werden. Ab September wurde die tägliche Betreuungsleistung ausgeweitet – auf bis zu neun Stunden täglich. Laut Satzung hätten Eltern aber Anspruch auf zehn Stunden gehabt. Seit Anfang dieses Jahres ist die Betreuung auf neun Stunden (sieben bis 16 Uhr) beschränkt. Diese Regelung hatte die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020 beschlossen und gilt längstens bis zum 31. August 2021. Während seiner jüngsten Sitzung entschied das Parlament zudem, die Gebühr für die Ganztagsbetreuung zu halbieren, sofern Eltern auf eine Betreuung verzichten. Diese Regelung wird erst dann aufgehoben, wenn an Grundschulen wieder Präsenzpflicht besteht.

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