Weiterstadt A-Z
S
Gesundheitsamt Darmstadt
06151/330965
Bitte füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn spätestens 4 Wochen vor Beginn des Ausschanks dem unten stehenden Kontakt zukommen. Die Erlaubnis gilt sowohl für den Ausschank von Getränken als auch für die Ausgabe von Speisen.
Formular zur Beantragung einer Schankerlaubnis
Kosten pro Veranstaltung:
Für gemeinnützige Anbieter und Vereine: 11,00 Euro
Für kommerzielle Anbieter: 30,00 Euro
Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienevorschriften.
Allgemeines über das Schiedsamt
Das Motto der Schiedspersonen lautet: „Schlichten statt Richten“.
So spart ein Schlichtungsversuch Zeit und Nerven, ist kostengünstig. Da vor dem Schiedsamt keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer sein kann.
Die bürgernahe Institution der Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat in strafrechtlichen Privatklageverfahren zu einer erheblichen Entlastung der Justiz geführt.
In bestimmten Privatklagedelikten ist ein Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. Dies bedeutet, dass bei
- Beleidigung
- Köperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
erst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss, bevor die Sache vor Gericht gebracht werden kann.
Bei Zivilstreitigkeiten ist bei folgenden Rechtsstreitigkeiten eine obligatorische Vorschaltung des Schiedsverfahrens einzuhalten:
- Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarrechts
- bei in § 906 BGB geregelten Einwirkungen vom Nachbargrundstück, denkbar sind hier Streitigkeiten aufgrund von Störungen durch Tiere, aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen vom Nachbarn ausgehend
- des in § 910 BGB geregelten Überwuchses oder Überhangs
- des in § 911 BGB geregelten Hinüberfalls oder überhängende Früchte
- eines Grenzbaumes oder Grenzstrauches nach § 923 BGB
- bei Verletzungen der persönlichen Ehre, soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen.
Hintergründe über das Verfahren
- Was ist geschehen?
Einer Person wurde von einer anderen etwas zugefügt. Sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchten, dass die andere Person etwas tut oder unterlässt.
- Was ist zu tun?
Die geschädigte Person stellt beim Schiedsamt einen Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von ca. 70,00 Euro zu entrichten. Die Schiedsämter behalten sich vor, im Einzelfall einen höheren Vorschuss zu verlangen. - Ladung der Parteien
Die Schiedsperson lädt die antragstellende Partei und die Gegenpartei zum Gütetermin bzw. zur Schlichtungsverhandlung.
Im Allgemeinen wird in der Ladung das persönliche Erscheinen angeordnet, so dass bei unentschuldigtem Fernbleiben des Antragsgegners ein Ordnungsgeld verhängt werden kann. - Ergebnis der Verhandlung
a) Einigung
Wenn sich die Parteien in der Verhandlung einigen, wird eine Vereinbarung bzw. ein Vergleich protokolliert und von den Parteien unterschrieben. Diese Vereinbarung bzw. der Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Erfüllt eine Partei die vereinbarten Auflagen nicht, so kann die Gegenseite die Zwangsvollstreckung betreiben.
Die Kosten des Verfahrens werden in der Schlichtungsverhandlung zugeordnet, in der Regel aber halbiert.
b) Keine Einigung
Einigen sich die Parteien nicht, erhält die antragstellende Partei eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuchs, mit der sie dann bei Gericht eine Klage einreichen kann.
Beratung
Eine Beratung ist selbstverständlich vertraulich und kostenlos.
Öffnungszeiten
Schiedsamt I (Weiterstadt, Braunshardt, Riedbahn) | Termine nach Vereinbarung |
Schiedsamt II (Gräfenhausen, Schneppenhausen) | Termine nach Vereinbarung |
Ansprechpersonen
Maik Feldrappe
Schiedsamt I (Weiterstadt, Braunshardt, Riedbahn)
Riedbahnstraße 6
06150 9174 736
m.feldrappe@web.de
Nach Vereinbarung
Axel Rieper
Ortsgericht II (Gräfenhausen, Schneppenhausen)
Riedbahnstraße 6
0170 4719782
axel.rieper@t-online.de
Nach Vereinbarung
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen an den Amtsgerichten für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Weiterstadt Personen, die am Amtsgericht oder Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadt Weiterstadt schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt. In der zweiten Jahreshälfte 2023 werden aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen des Amtsgerichts gewählt.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass
- Sie Deutsche oder Deutscher sind,
- Sie in Weiterstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
- Sie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind
- Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder dass gegen Sie nicht ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welches zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Das Bewerbungsformular finden Sie hier -> Zum Bewerbungsformular
Dieses geben Sie bitte bis zum 7. Mai 2023 unter folgender Adresse ab.
Stadt Weiterstadt
Parlamentarisches Büro
Riedbahnstraße 6
64331 Weiterstadt
Oder unter der E-Mail-Adresse parlamentarischesbuero@weiterstadt.de
Nähere Informationen erhalten Sie im Parlamentarischen Büro unter der Telefonnummer 06150/400-1404, der E-Mail-Adresse: parlamentarischesbuero@weiterstadt.de oder im Internet unter folgendem Link: https://www.schoeffenwahl.de/
Hier finden Sie den für Ihren Wohnbereich zuständigen Schornsteinfeger.
Nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr geeignete Fahrzeuge, bzw. nicht mehr zugelassene Fahrzeuge müssen entfernt werden. Diese werden mit roten Aufklebern versehen. Muss die Abholung durch ein Abschleppunternehmen organisiert werden, trägt die Kosten der Eigentümer.
Bei Fragen und Hinweisen können Sie sich gerne an die Stadtpolizei wenden.
Informationen finden Sie unter der Rubrik Kinder, Jugend & Bildung.
Informationen finden Sie unter der Rubrik Wegweiser für Senioren.
Ansprechpersonen
Sophia Eßinger
Planung / Umwelt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 314
06150 400-3202
sophia.essinger@weiterstadt.de
Das Aufstellen von Werbeplakaten, Gerüsten, Containern, Werbeschildern, Baumaterialien, u.a. ist eine Sondernutzung im Straßenraum. Hierfür muss eine Genehmigung beantragt werden.
Die Stadtpolizei kontolliert in dieser Hinsicht in regelmäßigen Abständen den Straßenraum.
Formulare:
Sondernutzung an öffentlichen Straßen (gewerblich)
Ansprechpersonen
G. Keller
Straßenverkehrsbehörde / ÖPNV / Stadtpolizei
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 106
06150 400-2103
06150 400-2109
strassenverkehr@weiterstadt.de
S. Alfano
Straßenverkehrsbehörde / ÖPNV / Stadtpolizei
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 108
06150 400-2105
06150 400-2109
strassenverkehr@weiterstadt.de
T. Simon
Straßenverkehrsbehörde / ÖPNV / Stadtpolizei
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 110
06150 400-2104
06150 400-2109
strassenverkehr@weiterstadt.de
Bei Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben
- A-K: Bitte wenden Sie sich an Frau Meyer
- L-Z: Bitte wenden Sie sich an Frau Frobin
Die Sprechzeiten sind:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag & Donnerstag sind keine persönlichen Vorsprachen möglich.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
zusätzlich Mo, Di, Do: 14.00–15.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung |
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Startseite.
Ansprechpersonen
M. Meyer
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 204
06150 400-2404
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
U. Frobin
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 205
06150 400-2403
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung in Weiterstadt ist es erforderlich, sich beim Fachdienst „Soziales" als wohnungssuchend registrieren zu lassen.
Für die Registrierung füllen Sie bitte das Formular Wohnungsbewerbung aus.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Aktuelle Einkommensnachweise von allen Bewerber*innen, auf die sich die Wohnungsbewerbung bezieht
- Aufenthaltstitel bei nicht EU-Bürgern ggf. mit Ergänzungsblatt
- Ggf. Nachweise über die Zahlung von Kindergeld und/oder Unterhalt
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich. Dies hängt jedoch von den Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Wir weisen Sie darauf hin, dass zurzeit der Wohnungsmarkt in Weiterstadt sehr angespannt ist und wir keine Angaben machen können, wann Sie mit einer Wohnungsvermittlung rechnen können.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich auch auf dem privaten Wohnungsmarkt, um eine Wohnung zu bemühen.
Die Sprechzeiten sind:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag & Donnerstag sind keine persönlichen Vorsprachen möglich.
Ansprechpersonen
M. Meyer
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 204
06150 400-2404
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
M. Nickel
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 214
06150 400-2406
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
Sperrmüll und Elektroschrott telefonisch anmelden
Die Sperrmüll- und Elektroschrott-Abholung kann ab 01.01.2008 unbürokratisch und gebührenfrei direkt beim ZAW Messel angemeldet werden.
Für jeden Haushalt ist zweimal im Jahr die Abfuhr bis zu vier Kubikmeter kostenlos möglich.
Darüber hinaus gehende Aufträge sind kostenpflichtig.
Hier muss mit einer Gebühr von 90,00 € je 4 cbm gerechnet werden. Auch ein Expressservice – innerhalb von drei Tagen - ist mit 90,00 € möglich.
Ebenso ein „Fullservice“ wurde als zusätzlicher Bestandteil in das neue Programm integriert: Die Abholung erfolgt aus der Wohnung oder dem Keller. Dieser Service wird mit einer Anfahrtspauschale von 125,00 € und je nach Zeitaufwand mit 28,30 € je angefangenen 15 Minuten berechnet.
Ein Rhythmus zwischen Anmeldung und Abholung von vier Wochen wird angestrebt.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt über die Hotline des ZAW - 08009160600 oder über zaw-online.de
Ansprechpersonen
Alexander Klaus
Immobilienbewirtschaftung
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 408
06150 400-3504
06150 400-3509
alexander.klaus@weiterstadt.de
Ansprechpersonen
Sophie Schöneberger
Parlamentarisches Büro
Zimmer: 611
06150 400-1503
06150 400-1409
sophie.schoeneberger@weiterstadt.de
Ansprechpersonen
Christopher Michna
Feuerwehr
Rudolf-Diesel-Straße 17-19
06150 400-2250
06150 400-2249
stadtbrandinspektor@weiterstadt.de
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadtbücherei.
Informationsflyer zu den Leistungen des Stadtbüros
Online-Checkliste für Ihren Zuzug nach Weiterstadt
Anmeldung Wohnsitz
Hinweis und Antrag auf Auskunftssperre
Kostenlose Beratungsangebote im Medienschiff
Ansprechpersonen
Stadtbüro (Medienschiff)
Stadtbüro
Darmstädter Straße 40
06150 400-2300
06150 400-2309
stadtbuero@weiterstadt.de
Stadtbüro (Gräfenhausen)
Stadtbüro
Schloßgasse 15
06150 400-2320
06150 400-2329
stadtbuero@weiterstadt.de
Weiterstadt hat insgesamt drei Partnerstädte.
KIENS, Südtirol - seit 1962
VERNEUIL SUR SEINE, Frankreich - seit 1986
BAGNO A RIPOLI, Italien - seit 2007
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpersonen
Rüdiger Stark
Immobilienmanagement
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 410
06150 400-3501
06150 400-3509
ruediger.stark@weiterstadt.de
Hier geht es zur Seite der Stadtverordnetenversammlung
Ansprechpersonen
Annette Zettel
Parlamentarisches Büro
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 610
06150 400-1404
06150 400-1409
annette.zettel@weiterstadt.de
Bitte setzen Sich sich mit den angebenen Ansprechpersonen in Verbindung.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
zusätzlich Mo, Di, Do: 14.00–15.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung |
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Ansprechpersonen
M. Heinz
Standesamt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 209
06150 400-2500
06150 400-2509
standesamt@weiterstadt.de
Tanja Vogel
Standesamt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 212
06150 400-2502
06150 400-2509
tanja.vogel@weiterstadt.de
S. Schneider
Standesamt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 212
06150 400-2500
06150 400-2509
standesamt@weiterstadt.de
Ansprechpersonen
Tanja Vogel
Standesamt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 212
06150 400-2502
06150 400-2509
tanja.vogel@weiterstadt.de
S. Schneider
Standesamt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 212
06150 400-2500
06150 400-2509
standesamt@weiterstadt.de
M. Heinz
Standesamt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 209
06150 400-2500
06150 400-2509
standesamt@weiterstadt.de
Zur Erinnerung an die hiesigen Opfer des Nationalsozialismus verlegt der Künstler Gunter Demnig auch in Weiterstadt Stolpersteine. Die im Gehweg vor dem letzten frei gewählten Wohnsitz angebrachten Messingplatten mit den biografischen Daten der Verfolgten sind Teil eines überörtlichen Mahnmals. Gedacht wird aller Opfer der NS-Diktatur, ob sie wegen ihrer politischen Überzeugung, wegen ihrer Abstammung oder Religion, wegen Behinderung oder Krankheit verfolgt wurden.
Die bereits verlegten Stolpersteine sind im interaktiven Stadtplan zu sehen.
Weitere Stolpersteine werden folgen. Wer sich an den biografischen Recherchen beteiligen oder das Projekt mit einer Spende unterstützen möchte, wendet sich bitte an das Stadtarchiv.
Ansprechpersonen
Maxi Jennifer Braun
Zentrale Dienste
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 612
06150 400-1207
06150 400-1509
maxi-jennifer.braun@weiterstadt.de
Ansprechpersonen
Uwe Becker
Tiefbau
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 321
06150 400-3303
06150 400-3109
uwe.becker@weiterstadt.de
siehe Wiederkehrende Straßenbeiträge
Ansprechpersonen
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Riedbahnstraße 6
06150 400-3111
strassenbeitrag@weiterstadt.de
Ansprechpersonen
Uwe Becker
Tiefbau
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 321
06150 400-3303
06150 400-3109
uwe.becker@weiterstadt.de
Ansprechpersonen
T. Simon
Straßenverkehrsbehörde / ÖPNV / Stadtpolizei
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 110
06150 400-2104
06150 400-2109
strassenverkehr@weiterstadt.de
R. Tillmann
Straßenverkehrsbehörde / ÖPNV / Stadtpolizei
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 109
06150 400-2102
06150 400-2109
strassenverkehr@weiterstadt.de
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Ansprechpersonen
S. Becker
Ordnungswesen
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 219
06150 400-2206
06150 400-2209
abfallberatung@weiterstadt.de