Weiterstadt A-Z
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Ein wachsamer Nachbar gehört zu einer organisierten Gruppe von Mitbürgern, die sich um Kriminalitäts- und Vandalismusvorbeugung bemühen. Der Umgebung, in der man lebt schenkt man ein wachsames Auge. Wird verdächtiges Verhalten registriert oder kriminelles Vorgehen vermutet, sind die Mitglieder dieser Gruppe gehalten die Behörden zu informieren, jedoch nicht persönlich tätig zu werden. Es ist erwiesen, dass mit einer solchen Einrichtung Kriminalitätsraten gesenkt werden können. Die Stadt Weiterstadt hat gemeinsam mit der Polizei dieses Vorhaben verwirklicht.
Mit dem Projekt ist ein wichtiger Schritt in Richtung Sicherheit in der Nachbarschaft getan. Sie können das Ihre dazu beitragen indem auch Sie Mitglied werden. Als Mitglied werden Sie innerhalb kürzester Zeit über Vorfälle in Ihrem Ortsteil unterrichtet sein, via Telefon per SMS oder Email werden Sie aktuell informiert.
Per E-Mail können Sie uns erreichen unter wachsamer-nachbar@weiterstadt.de.
Ansprechpersonen
C. Domes
Ordnungswesen
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 216
06150 400-2204
06150 400-2209
gewerbeamt@weiterstadt.de oder wachsamer-nachbar@weiterstadt.de
Für die Genehmigung von Waffen ist die Waffenbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg zuständig.
Postanschrift:
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
06151/881-0
06151/881-1095
kreisverwaltung@ladadi.de
http://www.ladadi.de
Ansprechpersonen
Wahlamt
Büro Bürgermeister
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 614
06150 400-1003
06150 400-1509
wahlamt@weiterstadt.de
In Deutschland werden täglich viele Tonnen Lebensmittel auf den Müll geworfen, obwohl sie noch verzehrbar wären. Gleichzeitig gibt es viele Menschen, die sich mit wenig Geld durchschlagen müssen.
Der Weiterstädter Warenkorbs e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lebensmittel zu retten und an Bedürftige Personen zu verteilen.
Die Ausgabe findet mittwochs und donnerstags statt. (Klein-Gerauer-Weg 25 a, 64331 Weiterstadt, Telefon: 0151/55 05 29 55)
Anspruchsberechtigte Personen sind:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II
- Empfänger von Sozialgeld nach SGB II
- Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII
- Asylbewerberleistungsempfänger
Berechtigungsausweise erhalten Sie gegen Vorlage des Leistungsbescheides beim Fachdienst "Soziales".
Die Sprechzeiten sind:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag & Donnerstag sind keine persönlichen Vorsprachen möglich.
Ausgabezeiten
Ansprechpersonen
M. Meyer
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 204
06150 400-2404
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
M. Nickel
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 214
06150 400-2406
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
Zuständig:
Stadtbüro
Ansprechpersonen
Georg Latocha
Bauamt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 310
06150 400-3101
06150 400-3109
georg.latocha@weiterstadt.de
Vivien Fichtner
Planung / Umwelt
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 306
06150 400-3203
06150 400-3109
vivien.fichtner@weiterstadt.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
zusätzlich Mo, Di, Do: 14.00–15.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung |
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Startseite.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits im Oktober 2014 die neue Satzung beschlossen, nach der nun bei einer grundhaften Sanierung oder Erneuerung einer Straße die wiederkehrenden Straßenbeiträge erhoben werden (Straßenbeitragssatzung).
Für die Jahre 2016 und 2017 wurden im Stadtteil Gräfenhausen wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben. Für die Jahre 2019 und 2020 sind in Weiterstadt entsprechende Maßnahmen geplant.
Mit den nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie einen Überblick über das Thema. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an den unten angegebenen Kontakt wenden.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „einmaliger“ und „wiederkehrender Straßenbeitrag“?
Wo gibt es bereits wiederkehrende Straßenbeiträge?
Wer muss den Straßenbeitrag zahlen?
Welche Abrechnungsgebiete gibt es?
Werden von den Straßenbeiträgen auch Schlaglöcher repariert?
Wonach richtet sich die Höhe des Beitragssatzes?
Müssen Gewerbetreibende mehr zahlen als Privatpersonen?
Können Vermieter die Straßenbeiträge auf die Mieter umlegen?
Wird die Stadt Weiterstadt jetzt in erhöhtem Maße Straßen grundhaft sanieren?
Was bedeutet „einmaliger“ und „wiederkehrender Straßenbeitrag“?
Bei den einmaligen Straßenbeiträgen müssen bei einer grundhaften Sanierung oder Erneuerung die Eigentümer, deren Grundstücke direkt an der Straße liegen, anteilig für die Kosten der Sanierung ihrer Straße aufkommen. Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil und verteilt die übrigen Sanierungskosten auf die jeweils an der Straße liegenden Grundstücke. Dies führt zu relativ hohen einmaligen Belastungen der jeweiligen Eigentümer.
Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen übernimmt die Stadt ebenfalls einen Eigenanteil und verteilt die Kosten dann anteilig - jedoch nicht nur auf die Eigentümer, deren Grundstücke direkt an die Straße angrenzen, sondern auf alle Eigentümer innerhalb eines größeren Gebietes, dem Abrechnungsgebiet. Sehr oft ist das Abrechnungsgebiet identisch mit einem Stadtteil.
Wiederkehrend heißen die Beiträge deshalb, weil es künftig sein kann, dass immer mal wieder im Abrechnungsgebiet eine Straße grundhaft saniert, bzw. erneuert wird und somit Kosten umzulegen sind. Hierdurch sinkt der Beitragssatz für den Einzelnen erheblich gegenüber den einmaligen Straßenbeiträgen, weil die Kosten auf eine größere Gemeinschaft verteilt werden. Fallen in einem oder mehreren Jahren im Abrechnungsgebiet keine Kosten an, so müssen auch keine Beiträge bezahlt werden.
Wo gibt es bereits wiederkehrende Straßenbeiträge?
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat bereits seit den 1980er Jahren die wiederkehrenden Straßenbeiträge eingeführt. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben bereits jahrelange Erfahrungen mit den wiederkehrenden Beiträgen. Zwischenzeitlich sind Thüringen, Saarland, Hessen und weitere Bundesländer in der Gesetzgebung gefolgt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg erheben die Gemeinden Münster und Messel bereits schon jetzt die wiederkehrenden Beiträge. Weitere Städte und Gemeinden im Landkreis folgen.
Wer muss den Straßenbeitrag zahlen?
Grundsätzlich ist jeder Eigentümer eines Grundstückes das vom öffentlichen Straßennetz zugänglich ist, beitragspflichtig. Hiervon ausgenommen sind Grundstücke an Privatstraßen und Grundstücke, für die in jüngerer Vergangenheit Erschließungsbeiträge erhoben wurden. Diese Grundstücke sind solange vom Straßenbeitrag befreit, bis der Erschließungsbeitrag abgegolten ist, längstens jedoch für die Dauer von 20 Jahren.
Welche Abrechungsgebiete gibt es?
- 1: Braunshardt
- 2: Ortslage Gräfenhausen
- 3: Gewerbegebiet Gräfenhausen
- 4: Schneppenhausen
- 5: Kernstadt Weiterstadt
- 6: Riedbahn Wohn- und Gewerbegebiet
- 7: Weiterstadt Gewerbegebiet West
Werden von den Straßenbeiträgen auch Schlaglöcher repariert?
Nein. Über die Beiträge werden ausschließlich Maßnahmen zur grundhaften Sanierung und Erneuerung finanziert. Dies ist nicht mit der Reparatur von einzelnen Schlaglöchern zu verwechseln. Für die regelmäßig durchzuführenden Reparaturen zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht, wie zum Beispiel das Beseitigen von Schlaglöchern oder Asphaltrisse, werden im städtischen Haushalt auch weiterhin Finanzmittel unabhängig vom Straßenbeitrag bereitgestellt.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitragssatzes?
Die Höhe des Beitragssatzes richtet sich nach den Herstellungskosten der grundhaften Straßensanierung, die in einem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres in einem Abrechnungsgebiet anfallen. Von diesen Kosten wird ein städtischer Eigenanteil von bis zu 30 Prozent abgezogen. Die verbleibenden Kosten werden unter der Berücksichtigung der Größe und der Nutzung des Grundstückes sowie der Geschossanzahl des Gebäudes verteilt.
Müssen Gewerbetreibende mehr zahlen als Privatpersonen?
Ja. Gewerblich oder freiberuflich genutzte Grundstücke, bei denen aufgrund der ausgeübten Tätigkeit mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen oder einer intensiveren Nutzung der Straße zu rechnen ist, werden grundsätzlich mit einem sogenannten Artzuschlag von 25 Prozent belastet. Bei nur teilweise gewerblich genutzten Grundstücken beträgt der Zuschlag 15 Prozent.
Können Vermieter die Straßenbeiträge auf die Mieter umlegen?
Nein. Nach der derzeit geltenden Rechtsprechung ist der wiederkehrende Straßenbeitrag ein Beitrag nach dem kommunalen Abgabengesetz (KAG) und dient jeweils der Finanzierung von einmaligen Investitionen der Stadt. Der Straßenbeitrag ist zurzeit nicht gleichzustellen mit den laufenden öffentlichen Lasten eines Grundstückes, wie zum Beispiel der regelmäßig anfallenden Grundsteuer, die auf die Mieter umgelegt werden darf.
Wird die Stadt Weiterstadt jetzt in erhöhtem Maße Straßen grundhaft sanieren?
Nein. Die städtische Tiefbauverwaltung legt den Gremien turnusgemäß einen Prioritätenplan zur Sanierung von Straßen vor. Die Anzahl der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen hat sich durch die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge nicht erhöht. Eine grundhafte Straßensanierung ist für jede Kommune eine sehr aufwendige und anspruchsvolle Aufgabe, deren Fallzahl nicht einfach zu erhöhen ist.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
zusätzlich Mo, Di, Do: 14.00–15.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung |
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Ansprechpersonen
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Riedbahnstraße 6
06150 400-3111
strassenbeitrag@weiterstadt.de
Die Stadt Weiterstadt hat zum 1. Januar 2022 einen kostenlosen Windelpass eingeführt. Dieser muss vorgelegt werden, um den Windelcontainer auf dem Recyclinghof (Vor den Löserbecken 22) nutzen zu können. Abgabeberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kindern bis zum Alter von drei Jahren, wenn die Kinder ihren Hauptwohnsitz in Weiterstadt haben. Auch inkontinente Personen mit Hauptwohnsitz in Weiterstadt oder deren Pflegepersonen können das Angebot nutzen. Der Windelpass ist ein Jahr gültig und verlängert sich nicht automatisch.
Zum Antrag gelangen Sie hier.
Ansprechpersonen
S. Becker
Ordnungswesen
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 219
06150 400-2206
06150 400-2209
brandschutz@weiterstadt.de, abfallberatung@weiterstadt.de
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Schritt der Gewerbeansiedlung in Weiterstadt.
Von der Planung bis zur Einweihung ist es ein langer Weg:
Kontaktaufnahmen, Behördengänge, Steuersätze, Wohnraummöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter/innen, Verkehrsanbindungen bis hin zur Information über den geeigneten Caterer bei der Einweihungsfeier.
Der Start in die Gewerbeansiedlung in Weiterstadt ist vor allem dann erfolgreich, wenn dieser überlegt und sorgfältig geplant ist.
Wir als kommunale Wirtschaftsförderung Weiterstadt bieten Ihnen eine fundierte und umfassende Beratung.
Das zuständige Bundesministerium stellt auf seiner Homepage einen vorläufigen WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 01.01.2023) zur Verfügung.
Er dient jedoch lediglich einer ersten Orientierung. Für die Nutzung des Wohngeldrechners benötigen Sie die für Weiterstadt geltende Mietstufe (Mietstufe V).
Eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem individuellen Wohngeldanspruch kann nur durch die zuständige Wohngeldbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg nach Prüfung der Anspruchs-voraussetzungen erfolgen.
Für die Genehmigung von Wohngeld als Miet-oder Lastenzuschuss ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig. Gerne nehmen wir Ihren Antrag entgegen und helfen beim Ausfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben
- A-K: Bitte wenden Sie sich an Frau Meyer
- L-Z: Bitte wenden Sie sich an Frau Frobin
Die Sprechzeiten sind:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag & Donnerstag sind keine persönlichen Vorsprachen möglich.
Ansprechpersonen
M. Meyer
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 204
06150 400-2404
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
U. Frobin
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 205
06150 400-2403
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung in Weiterstadt ist es erforderlich, sich beim Fachdienst „Soziales" als wohnungssuchend registrieren zu lassen.
Für die Registrierung füllen Sie bitte das Formular Wohnungsbewerbung aus.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Aktuelle Einkommensnachweise von allen Bewerber*innen, auf die sich die Wohnungsbewerbung bezieht
- Aufenthaltstitel bei nicht EU-Bürgern ggf. mit Ergänzungsblatt
- Ggf. Nachweise über die Zahlung von Kindergeld und/oder Unterhalt
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich. Dies hängt jedoch von den Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Wir weisen Sie darauf hin, dass zurzeit der Wohnungsmarkt in Weiterstadt sehr angespannt ist und wir keine Angaben machen können, wann Sie mit einer Wohnungsvermittlung rechnen können.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich auch auf dem privaten Wohnungsmarkt, um eine Wohnung zu bemühen.
Die Sprechzeiten sind:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag & Donnerstag sind keine persönlichen Vorsprachen möglich.
Ansprechpersonen
M. Meyer
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 204
06150 400-2404
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de
M. Nickel
Soziales
Riedbahnstraße 6
Zimmer: 214
06150 400-2406
06150 400-2409
soziales@weiterstadt.de